7968/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ. BMVIT-12.500/0002-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2011 unter der Nr. 8002/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Forschungsstrategie der Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø  Wie lautet der – für die Forschungsstrategie gerechnete – Forschungsausgaben-Budgetpfad Ihres Ressorts für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020?

 

Der Forschungsausgaben-Budgetpfad für das bmvit ist im Bundesfinanzrahmengesetz (UG 34) für die Jahre 2012 – 2015 abgebildet.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie lautet der Plan für die Umsetzung der Forschungsstrategie in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 und wer ist dafür zuständig?

 

In der FTI-Strategie der Bundesregierung wurden - basierend auf detaillierten Analysen und eingehenden Diskussionen mit ExpertInnen und mit Stakeholdern - in breiten Themenfeldern jeweils eine Reihe von Maßnahmen angeführt, die in diesen Themenfeldern prioritär zu setzen sind.


Zur Begleitung, Konkretisierung und Koordination der Umsetzung der FTI-Strategie wird eine Task Force Forschung, Technologie und Innovation auf hoher Verantwortungsebene eingesetzt. Diese Task Force wird in Zukunft die FTI-Aktivitäten der verschiedenen Ressorts abstimmen und koordinieren.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie soll der privatwirtschaftliche Finanzierungsanteil von derzeit rund 60 auf mindestens 66 bzw. angestrebte 70 Prozent gehoben werden und wo soll dieser verzeichnet oder nachvollziehbar dargestellt werden?

 

Der privatwirtschaftliche Finanzierungsanteil soll mit einem breiten und abgestimmten Bündel an Maßnahmen bis spätestens 2020 auf zumindest 66% bzw. womöglich 70% gehoben werden. Dazu gehören Maßnahmen sowohl der angebotsseitigen als auch der nachfrageseitigen Innovationspolitik.

Zur angebotsseitigen Innovationspolitik zählen etwa der Ausbau und die Optimierung der direkten Forschungsförderung. Die Effizienz und Effektivität der direkten Forschungsförderung soll erhöht werden, indem etwa die Vielfalt der Programme reduziert wird und die Förderinstrumente vereinfacht, harmonisiert und standardisiert werden im Sinne der Verwaltungskostensenkung für BürgerInnen und Unternehmen.

 

Gleichzeitig soll in Zukunft die nachfrageseitige Innovationspolitik verstärkt mit dem Ziel ausgebaut werden, durch Maßnahmen z.B. im Bereich Beschaffung, Regulierung, Standardisierung, Normung und Wettbewerb die Nachfrage des Marktes nach innovativen Gütern und Dienstleistungen zu steigern.  Darüber hinaus werden in anderen Politikbereichen eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die die generellen Rahmenbedingungen für Innovation verbessern.

 

Die jährliche Höhe des privatwirtschaftlichen Finanzierungsanteils an der Forschungsquote in Österreich wird von der Statistik Austria erhoben und auf ihrer Homepage angeführt. Ebenso ist dieser Prozentanteil dem jährlichen Forschungs- und Technologiebericht zu entnehmen und wird in EU- und OECD-Datenbanken und Publikationen veröffentlicht.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie soll die jährliche Steigerung der Forschungsquote auf 3,76% des BIP bis 2020 in den Jahren 2011, 2012 und 2013 aussehen und bei welcher Quote im Jahr 2013 haben Sie, nach eigener Definition, Ihr Ziel verfehlt?

 

Die Entwicklung der F&E-Quote hängt von der Entwicklung des BIP und von den Ausgaben der Unternehmen für F&E, sowie den Ausgaben des Finanzierungssektors Ausland, welche vorwiegend ausländische Unternehmen mit F&E-Aktivitäten in Österreich umfassen, ab.


Zu Frage 5:

Ø  Welche Maßnahmen setzen Sie konkret für die Grundlagenforschung und in welchen Jahren (2011 bis 2020) sollen diese in welchen gesetzlichen Materien umgesetzt werden?

 

Seit der FTFG-Novelle 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009) fällt der FWF in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Dennoch beauftragt das bmvit im Rahmen von Bridge den FWF mit der Abwicklung des Translational Research-Programms. Damit werden Grundlagenforschungsprojekte mit einer Anwendungsperspektive für die Forschungsthemen meines Ressorts finanziert.

 

 

Zu den Fragen 6, 9 und 15:

Ø  Welche Rahmenbedingungen ändern Sie um Unternehmen durch Anreize zu mehr Forschung und Innovation zu stimulieren?

a.    Um welche gesetzlichen Änderungen handelt es sich dabei konkret?

b.    In welchen Jahren (2011 bis 2020) sollen diese umgesetzt werden?

Ø  Wie definieren Sie die von Ihnen angekündigte „Effizienzsteigerung der politischen Steuerung“ und können Sie ein konkretes Beispiel nennen, das nur Ihr Ressort betrifft?

Ø  Wie soll die direkte Forschungsförderung optimiert werden, und in welchen Jahren (2011 bis 2020) soll diese in welchen gesetzlichen Materien umgesetzt werden?

 

Maßnahmen des bmvit im Bereich der direkten Förderungen (Umsetzung 2011-12 geplant):

-        Verhandlungen mit dem BMF über Vereinfachungen der Richtlinien

-        Prüfung der Einführung von Kostenpauschalen (Personal, Gemeinkosten)

-        Umfassende Qualitätssicherung durch Prozessmanagement in der FFG

 

Bereits umgesetzte Maßnahmen des bmvit sind:

-        Einführung der elektronischen Einreichung (e-Call) für alle FFG-Förderungen

-        Standardisierte Kriterien für die Kostenanerkennung für alle FFG-Förderungen

-        Standardisierte Förderungsbedingungen (Projektarten) für alle FFG-Förderungen (ab Mai 2011).

 

Eine Effizienzsteigerung der politischen Steuerung liegt dann vor, wenn es der Politik bzw. Verwaltung gelingt, mit gleichen Ressourceneinsatz mehr bzw. bessere Ergebnisse zu bekommen.

 

Als Beispiel in meinem Ressort kann ich den „Better-Regulation“-Prozess bzw. die Optimierung der direkten Forschungsförderung anführen; dabei werden z.B. die verschiedenen Förderinstrumente vereinfacht, harmonisiert und standardisiert. Dadurch wird es in Zukunft möglich, dass die Fördergelder effizienter eingesetzt werden. Sowohl das Management der Förderung für die öffentliche Hand als auch die Antragsstellung für die Fördernehmer (Unternehmen, außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, …) werden einfacher und übersichtlicher.


Zu Frage 7:

Ø  Wann soll das Forschungsfinanzierungsgesetz im Ministerrat beschlossen werden?

 

Die FTI-Strategie der Bundesregierung sieht die Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes vor. Dieses Gesetz soll Folgendes enthalten:

 

-        Grundsätze und Ziele der FTI-Politik

-        Einen Korridor für die F&E-Investitionen des Bundes

-        Neufassung von Forschungsförderungsrechts

-        Planungs- und Allokationsgrundsätze

-        Code of Conduct (Verhaltensleitfaden für verschiedene Akteure)

-        Berichtswesen

 

Erstellung eines Zeitplans und Planung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes soll im Rahmen der Umsetzung der FTI-Strategie stattfinden und wird in der Task Force FTI abgestimmt.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Wie sieht die angekündigte Reform des Bildungswesens aus und in welchen Jahren (2011 bis 2020) soll diese in welchen gesetzlichen Materien umgesetzt werden?

 

Die Reform des Bildungswesens fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Zu Frage 10:

Ø  Was verstehen Sie darunter, mit Ihrer Politik einen „umfassenden Ansatz der Innovationspolitik verfolgen zu wollen“ und können Sie ein konkretes Beispiel nennen, das ausschließlich Ihr Ressort betrifft?

                

Ein umfassender Ansatz der Innovationspolitik bedient sich aller zur Verfügung stehenden Instrumente, die aufeinander abgestimmt und in ihrer Wirkung nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Aus diesem Grund sind bei der Umsetzung praktisch immer mehrere Ressorts betroffen. Ein Beispiel, das auch das bmvit betrifft, ist der Aktionsplan Elektromobilität, bei dem auf verschiedene Instrumente von der Technologieförderung bis zur Regulierung zurückgegriffen kann.

 

 

Zu den Fragen 11 bis 14:

Ø  Warum bleiben die Forschungsagenden auf mehrere Ministerien aufgeteilt und damit entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes zersplittert?

Ø  Welche „effizienten Koordinationsmechanismen“ wollen Sie zwischen den Ministerien einrichten?

Ø  Wie hoch sind die Ressourcen welche die „Task Force Forschung“ in Ihrem Ressort, pro Jahr, einschließlich der erforderlichen Sekretariate, bindet und sind dafür gesonderte Aufnahmen von MitarbeiterInnen geplant?

Ø  Wie viele Arbeitsgruppen sollen eingerichtet werden und wie oft sollen diese pro Jahr tagen?


Die gegenwärtige Aufteilung der FTI-Agenden ist im Bundesministeriengesetz geregelt und hat den Vorteil, dass sie sicherstellt, dass das Thema FTI als Querschnittsmaterie behandelt wird. Außerdem gewährleistet die gegenwärtige Ressortaufteilung eine enge Anbindung des FTI-Bereichs an den Infrastrukturbereich, was die Durchführung einer innovationsorientierten Infrastrukturpolitik erst ermöglicht.

 

Zur Umsetzung der FTI-Strategie soll durch die Beschlussfassung des 92. Ministerrates die „Task Force FTI“ eingerichtet werden. Damit wird die Koordination zwischen den Bundesministerien auf eine dauerhafte, stabile Basis gestellt.