7972/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0049-I/4/2011 |
Wien, am . Mai 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2011 unter der Nr. 8014/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Finanzierbarkeit des Österreichischen BeamtInnen Pensionssystems gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø
Wie hat sich der Bevölkerungsanteil im
erwerbsfähigen Alter in der Jahren 1970, 1990, 2010 unterteilt nach
folgenden Altersgruppen
0-19 jährige,
20-64 jährige
65-jährige und älter
entwickelt?
Der Anteil der 0-19-jährigen Personen betrug im Jahr 1970 31%, im Jahr 1990 24% und im Jahr 2010 21% der Gesamtbevölkerung.
Der Anteil der Gruppe der 20-64-Jährigen stieg von 55% im Jahr 1970 auf 61% im Jahr 1990. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der 20-64-Jährigen 62% der Gesamtbevölkerung.
Der Anteil der 65-jährigen und älteren Personen betrug im Jahr 1970 14%, im Jahr 1990 15% und im Jahr 2010 18% der Gesamtbevölkerung.
Zu Frage 2:
Ø Wie wird sich dieses Verhältnis unselbstständig Erwerbstätiger zu BeamtInnen im selben Zeitraum verändert?
Im Jahr 1970 betrug das Verhältnis BundesbeamtInnen (inkl. BundesbeamtInnen in ausgegliederten Einrichtungen) zu unselbständig Erwerbstätigen 9%, im Jahr 1990 8% und im Jahr 2010 3%.
Zu Frage 3:
Ø Wie wird sich dieses Verhältnis der Erwerbstätigkeit (unselbstständig Erwerbstätiger zu BeamtInnen) in den Jahren 2020, 2030 und 2050 darstellen?
Die Erstellung von Prognosen über die Entwicklung der Anzahl der unselbständig Erwerbstätigen fällt nicht in meinen Aufgabenbereich.
Zu Frage 4:
Ø Wie hat sich die Pensionslastquote (Verhältnis beamtete PensionistInnen auf 1000 Versicherte) in den Jahren 1980, 1990, 2000, 2010 bei der Versicherungsanstalt des öffentlichen Dienstes verändert?
„Versicherte“ sind Angehörige eines der Systeme der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Feststellung der Anzahl der Versicherten fällt nicht in meinen Aufgabenbereich.
Zu Frage 5:
Ø In welcher Höhe belaufen sich die Gesamtausgaben der Pensionsversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) in % des Bruttoinlandsproduktes für die Jahre 2000, 2005, 2015, 2025, 2035, 2045, 2050?
In meinen Aufgabenbereich fallen weder die Abrechnung noch die Prognose der Gesamtausgaben der „Pensionsversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)“.
Zu den Fragen 6, 7 sowie 12 bis 14::
Ø Wie hoch ist der prozentuelle Bundesbeitrag (Ausfallshaftung des Bundes bei der BVA) gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP)?
Ø Wie hoch ist dieser Bundesbeitrag in Euro?
Ø Wir hoch ist der betragsmäßige Bundesbeitrag der für die Pensionen von BeamtInnen aufgewendet wird?
Ø Wie hoch ist dieser betragsmäßige Bundeszuschuss für BeamtInnenpension pro Kopf unterteilt auch nach Geschlecht?
Ø Wie hat sich dieser pro Kopf Betrag, ebenfalls unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1970, 1990, 2000, 2010 entwickelt?
Das Beamtenpensionssystem des Bundes sieht einen Bundesbeitrag bzw. eine Ausfallhaftung im Sinne des § 80 ASVG nicht vor.
Zu Frage 8:
Ø Nach wie vielen Beitragsjahren erfolgt bei den BeamtInnen unterteilt nach Geschlechtern, der durchschnittliche Pensionsantritt?
Die Feststellung der „Beitragsjahre“, genauer der „ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit“, obliegt der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und fällt damit nicht in meinen Aufgabenbereich.
Zu Frage 9:
Ø Mit welchem durchschnittlichen Alter treten die BeamtInnen unterteilt auf Bundes- und Landesbeamte und nach Geschlecht ihre Pension an?
Das durchschnittliche Pensionseintrittsalter der Bundesbeamtinnen und –beamten lag 2010 bei 60,6 Jahren und ist damit gegenüber 2009 um 0,1 Jahre gestiegen. Bei Beamten betrug es 2010 60,7, bei Beamtinnen 60,3 Jahre. Mein Aufgabenbereich erstreckt sich nicht auf Landesbeamtinnen und –beamte.
Zu den Frage 10 und 11:
Ø Wie hoch ist die durchschnittliche Bruttopension bei BeamtInnen, dies unterteilt nach Geschlecht?
Ø Wie haben sich die Pensionen der BeamtInnen, unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1979, 1990, 2000. 2010 der Höhe nach entwickelt?
Für die Vergangenheit liegen keine entsprechenden Daten vor. Im Jahr 2010 ergab sich, aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, folgendes Bild:
Berufsgruppe |
DS-Pension Dezember 2010 |
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|
|
gesamt |
Männer |
Frauen |
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Exekutivdienst |
2.456 |
2.464 |
1.923 |
|
Hochschullehrer |
5.696 |
5.790 |
4.807 |
|
Krankenpflegedienst |
2.428 |
2.268 |
2.459 |
|
Lehrer |
3.682 |
3.945 |
3.337 |
|
Militärischer Dienst |
2.802 |
2.802 |
|
|
Richter, Staatsanw. |
5.501 |
5.606 |
4.652 |
|
Schulaufsicht |
4.729 |
4.765 |
4.549 |
|
Verwaltungsdienst |
2.623 |
2.765 |
2.201 |
|
gesamt |
2.990 |
3.051 |
2.770 |
Zu Frage 15:
Ø Wann wird es in Österreich aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage zu einer gänzlichen Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme kommen?
In meinen Aufgabenbereich fällt ausschließlich das Pensionssystem der Bundesbeamtinnen und –beamten, das aufgrund der Pensionsharmonisierung 2004 bereits weitestgehend angeglichen ist. Übergangsbestimmungen wie etwa die Parallelrechnung gewährleisten den verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutz, ändern jedoch nichts an der vollzogenen Angleichung. Die Parallelrechnung gilt für Pensionen von Beamtinnen und Beamten ab Geburtsjahrgang 1955. Für ab 2005 neu in den öffentlichen Dienst eingetretene Beamtinnen und Beamte gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Pensionsversicherten.
Zu den Fragen 16 und 17:
Ø Ist diesbezüglich angedacht eine frühere Stichtagsregelung einzuführen um zu gewährleisten, dass alle Berufstätigen dieselbe Pensionsleistung erhalten?
Ø Wie würde sich so eine Stichtagsregelung auf die Entwicklung des Bundesbeitrags auswirken?
Zu dieser Frage verweise ich auf das Strategiepapier der Bundesregierung zum Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014, wonach weitere Adaptionen im Beamtenpensionsrecht durch die entsprechenden Entwicklungen im ASVG und im APG bestimmt werden. Die Bundesregierung hält damit am Ziel eines einheitlichen
Pensionssystems für alle Erwerbstätigen fest.
Mit freundlichen Grüßen