7972/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0049-I/4/2011

Wien, am    . Mai 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2011 unter der Nr. 8014/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Finanzierbarkeit des Österreichischen BeamtInnen Pensionssys­tems gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie hat sich der Bevölkerungsanteil im erwerbsfähigen Alter in der Jahren 1970, 1990, 2010 unterteilt nach folgenden Altersgruppen
0-19 jährige,
20-64 jährige
65-jährige und älter

entwickelt?

Der Anteil der 0-19-jährigen Personen betrug im Jahr 1970 31%, im Jahr 1990 24% und im Jahr 2010 21% der Gesamtbevölkerung.

 

Der Anteil der Gruppe der 20-64-Jährigen stieg von 55% im Jahr 1970 auf 61% im Jahr 1990. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der 20-64-Jährigen 62% der Gesamtbevöl­kerung.

 

Der Anteil der 65-jährigen und älteren Personen betrug im Jahr 1970 14%, im Jahr 1990 15% und im Jahr 2010 18% der Gesamtbevölkerung.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie wird sich dieses Verhältnis unselbstständig Erwerbstätiger zu BeamtInnen im selben Zeitraum verändert?

 

Im Jahr 1970 betrug das Verhältnis BundesbeamtInnen (inkl. BundesbeamtInnen in ausgegliederten Einrichtungen) zu unselbständig Erwerbstätigen 9%, im Jahr 1990 8% und im Jahr 2010 3%.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie wird sich dieses Verhältnis der Erwerbstätigkeit (unselbstständig Erwerbstäti­ger zu BeamtInnen) in den Jahren 2020, 2030 und 2050 darstellen?

 

Die Erstellung von Prognosen über die Entwicklung der Anzahl der unselbständig Er­werbstätigen fällt nicht in meinen Aufgabenbereich.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hat sich die Pensionslastquote (Verhältnis beamtete PensionistInnen auf 1000 Versicherte) in den Jahren 1980, 1990, 2000, 2010 bei der Versicherungs­anstalt des öffentlichen Dienstes verändert?

 

„Versicherte“ sind Angehörige eines der Systeme der gesetzlichen Sozialversiche­rung. Die Feststellung der Anzahl der Versicherten fällt nicht in meinen Aufgabenbe­reich.

Zu Frage 5:

Ø  In welcher Höhe belaufen sich die Gesamtausgaben der Pensionsversicherungs­anstalt öffentlich Bediensteter (BVA) in % des Bruttoinlandsproduktes für die Jah­re 2000, 2005, 2015, 2025, 2035, 2045, 2050?

In meinen Aufgabenbereich fallen weder die Abrechnung noch die Prognose der Ge­samtausgaben der „Pensionsversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)“.

 

 

Zu den Fragen 6, 7 sowie 12 bis 14::

Ø  Wie hoch ist der prozentuelle Bundesbeitrag (Ausfallshaftung des Bundes bei der BVA) gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP)?

Ø  Wie hoch ist dieser Bundesbeitrag in Euro?

Ø  Wir hoch ist der betragsmäßige Bundesbeitrag der für die Pensionen von Beamt­Innen aufgewendet wird?

Ø  Wie hoch ist dieser betragsmäßige Bundeszuschuss für BeamtInnenpension pro Kopf unterteilt auch nach Geschlecht?

Ø  Wie hat sich dieser pro Kopf Betrag, ebenfalls unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1970, 1990, 2000, 2010 entwickelt?

 

Das Beamtenpensionssystem des Bundes sieht einen Bundesbeitrag bzw. eine Aus­fallhaftung im Sinne des § 80 ASVG nicht vor.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Nach wie vielen Beitragsjahren erfolgt bei den BeamtInnen unterteilt nach Ge­schlechtern, der durchschnittliche Pensionsantritt?

 

Die Feststellung der „Beitragsjahre“, genauer der „ruhegenussfähigen Gesamtdienst­zeit“, obliegt der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und fällt damit nicht in meinen Aufgabenbereich.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Mit welchem durchschnittlichen Alter treten die BeamtInnen unterteilt auf Bundes- und Landesbeamte und nach Geschlecht ihre Pension an?

 

Das durchschnittliche Pensionseintrittsalter der Bundesbeamtinnen und –beamten lag 2010 bei 60,6 Jahren und ist damit gegenüber 2009 um 0,1 Jahre gestiegen. Bei Beamten betrug es 2010 60,7, bei Beamtinnen 60,3 Jahre. Mein Aufgabenbereich er­streckt sich nicht auf Landesbeamtinnen und –beamte.

 

Zu den Frage 10 und 11:

Ø  Wie hoch ist die durchschnittliche Bruttopension bei BeamtInnen, dies unterteilt nach Geschlecht?

Ø  Wie haben sich die Pensionen der BeamtInnen, unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1979, 1990, 2000. 2010 der Höhe nach entwickelt?

 

 

Für die Vergangenheit liegen keine entsprechenden Daten vor. Im Jahr 2010 ergab sich, aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, folgendes Bild:

 

 

 



Berufsgruppe

DS-Pension Dezember 2010

 

gesamt

Männer

Frauen

Exekutivdienst

2.456

2.464

1.923

Hochschullehrer

5.696

5.790

4.807

Krankenpflegedienst

2.428

2.268

2.459

Lehrer

3.682

3.945

3.337

Militärischer Dienst

2.802

2.802

 

Richter, Staatsanw.

5.501

5.606

4.652

Schulaufsicht

4.729

4.765

4.549

Verwaltungsdienst

2.623

2.765

2.201

gesamt

2.990

3.051

2.770

 

 

Zu Frage 15:

Ø  Wann wird es in Österreich aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage zu einer gänzlichen Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme kommen?

 

In meinen Aufgabenbereich fällt ausschließlich das Pensionssystem der Bundesbe­amtinnen und –beamten, das aufgrund der Pensionsharmonisierung 2004 bereits weitestgehend angeglichen ist. Übergangsbestimmungen wie etwa die Parallelrech­nung gewährleisten den verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutz, ändern jedoch nichts an der vollzogenen Angleichung. Die Parallelrechnung gilt für Pensio­nen von Beamtinnen und Beamten ab Geburtsjahrgang 1955. Für ab 2005 neu in den öffentlichen Dienst eingetretene Beamtinnen und Beamte gelten dieselben Re­gelungen wie für alle anderen Pensionsversicherten.

 

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø  Ist diesbezüglich angedacht eine frühere Stichtagsregelung einzuführen um zu gewährleisten, dass alle Berufstätigen dieselbe Pensionsleistung erhalten?

Ø  Wie würde sich so eine Stichtagsregelung auf die Entwicklung des Bundesbei­trags auswirken?

 

Zu dieser Frage verweise ich auf das Strategiepapier der Bundesregierung zum Bun­desfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014, wonach weitere Adaptionen im Beamtenpen­sionsrecht durch die entsprechenden Entwicklungen im ASVG und im APG bestimmt werden. Die Bundesregierung hält damit am Ziel eines einheitlichen

Pensionssystems für alle Erwerbstätigen fest.

 

 

Mit freundlichen Grüßen