7973/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0262-II/10/a/2011
Wien, am . Mai 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 22. März 2011 unter der Zahl 8026/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Variete- und Revueveranstaltungen – GoGo-Dancing – Menschen- und Frauenhandel – Zahlen 2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 12:
Nein. Auf die im Gegenstand gegebene Gesetzgebung- und Vollziehungskompetenz der Länder darf verwiesen werden.
Zu Frage 3:
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sind den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2009 und 2010 keine bzw. keine nennenswerten Kriminalitäts- oder Sicherheitsprobleme in diesem Zusammenhang bekannt geworden.
In den anderen Bundesländern stellt sich die Lage folgendermaßen dar:
Oberösterreich:
Den Sicherheitsbehörden sind in den Jahren 2009 und 2010 Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) bekannt geworden. Darüber hinaus wur-
den im Jahre 2009 Sachverhalte nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) und im Jahre 2010 nach dem Asylgesetz (AsylG) und Fremdenpolizeigesetz (FPG) bekannt.
Salzburg:
Den Sicherheitsbehörden sind in den Jahren 2009 und 2010 Sachverhalte im Zusammenhang mit dem StGB bekannt geworden. Darüber hinaus wurden im Bereich des NAG (im Schnittstellenbereich zum FPG) Probleme festgestellt, wenn es um die Einstufung der arbeitsmarktrechtlichen Stellung (selbständig, unselbständig) ging. In diesen Fällen erfolgte eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem im Bundesministerium für Finanzen angesiedelten KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung).
Vorarlberg:
Den Sicherheitsbehörden sind in den Jahren 2009 Sachverhalte im Zusammenhang mit dem StGB, dem AuslBG und dem FPG sowie im Jahre 2010 nach dem AuslBG bekannt geworden.
Zu Frage 4:
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Bundesland |
Kontrollen |
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2009 |
2010 |
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Burgenland |
18 |
24 |
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Kärnten |
72 |
72 |
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Niederösterreich |
mindestens 111 |
mindestens 111 |
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Oberösterreich |
92 |
100 |
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Salzburg |
Stichproben |
Stichproben |
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Steiermark |
12 |
13 |
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Tirol |
Stichproben |
Stichproben |
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Vorarlberg |
5 |
4 |
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Wien |
Die in diesem Kontext geführten Amtshandlungen wurden nicht nur in den angefragten Betrieben, sondern auch in anderen durchgeführt. Eine differenzierte statistische Auswertung ist nicht erfolgt, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. |
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Im Zuge der Kontrollen ergab sich kein Anlass zur Durchführung von Hausdurchsuchungen, noch ergab sich der Verdacht von Kinder- und/oder Frauenhandel.
Zu den Fragen 5 und 6:
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten und Niederösterreich wurden den Veranstaltern und deren Mitarbeiterin in den Jahren 2009 und 2010 keine konkreten Gesetzesverletzungen nachgewiesen.
In Oberösterreich wurden im Jahre 2009 insgesamt 3 Anzeigen nach dem SMG und im Jahre 2010 insgesamt 6 Anzeigen nach AsylG und FPG erstattet.
In Salzburg wurden in den Jahren 2009 und 2010 je eine Anzeige nach dem StGB erstattet. In Bezug auf Verwaltungsübertretungen liegen keine statistischen Aufzeichnungen vor.
In der Steiermark wurde im angefragten Zeitraum 1 Anzeige nach dem AuslBG verfasst.
In Tirol werden keine entsprechenden statistischen Aufzeichnungen geführt, daher können keine konkreten Zahlen genannt werden. Es konnten aber vereinzelt Kleinkriminalität sowie Übertretungen nach dem FPG, dem NAG und dem Meldegesetz festgestellt werden.
In Vorarlberg wurden im Jahr 2009 insgesamt 5 Anzeigen nach StGB, 3 Anzeigen gemäß FPG und 20 nach dem AuslBG erstattet, im Jahre 2010 ca. 30 Anzeigen nach dem AuslBG.
In Wien werden keine gesonderten Statistiken geführt, die eine Beantwortung der konkreten, auf den speziellen Bereich beschränkten Fragen ermöglichen würde.
In Bezug auf Verfahrenseinstellungen der angezeigten Verwaltungsübertretungen werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Bezüglich der gerichtsanhängigen Delikte und deren Verfahrensstände darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz verwiesen werden.
Zu Frage 7:
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und der Steiermark wurden in den Jahren 2009 und 2010 im angefragten Zusammenhang keine strafrechtlichen Ermittlungen geführt.
In Oberösterreich waren es im Jahre 2009 drei, in Salzburg in den Jahren 2009 und 2010 je eine und in Vorarlberg im Jahre 2009 fünf Ermittlungen.
Für Tirol liegt mangels entsprechender statistischer Aufzeichnungen kein Zahlenmaterial vor. Auch in Wien werden keine gesonderten Aufzeichnungen entsprechend der Anfrage geführt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Im Jahre 2009 wurden in Oberösterreich eine rumänische und in Vorarlberg eine brasilianische Staatsangehörige als „Illegale“ in Schubhaft genommen und abgeschoben. Keine der beiden bezeichnete sich als Zwangsprostituierte.
Für alle anderen Bundesländer liegen keine entsprechenden Aufzeichnungen vor.
Zu Frage 10:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Diesbezüglich wird jedoch angemerkt, dass sofern strafrechtlich oder sonst sicherheitspolizeilich relevante Sachverhalte bekannt werden, seitens der Exekutive in jedem Einzelfall auch die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung der Verantwortlichen gesetzt werden.
Zu Frage 11:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 13:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.