7974/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0338-III/1/b/2011

Wien, am      . Mai 2011

 

Des Abgeordneten zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 22. März 2011 unter der Zahl 8042/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auslagerung von Kernaufgaben des BMI an Vereine“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 6:

Es wird auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 20/J betreffend „Förderungen von NGO´s und Vereinen“ vom 23.12.2008 (99/AB XXIV. GP), 4301/J betreffend „Förderungen von NGO´s und Vereinen 2009“ vom 26.3.2010 (4308/AB XXIV. GP) und 7213/J betr. Förderungen im Jahr 2010“ vom 21.2.2011 (7156/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die Förderungen im Bereich Asyl, Fremdenbetreuung und Integration sowie zur Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds wurden projektbezogen vergeben. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen von festgelegten Schwerpunkten, an die sich Projektvorschläge halten müssen. Die Vergabe von Förderungen erfolgt in diesem Bereich immer projektbezogen. Daher wird nicht ein Vereins- oder Organisationszweck, sondern ein konkreter Projektinhalt unterstützt.

Die Förderungen im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz erfolgen für unterstützende Öffentlichkeitsarbeit, Weiterführung der Sicherheitsinformationszentren, diverse Zivil- und Katastrophenschutztätigkeiten, Durchführung von Hilfsaktionen im Katastrophenfall als Basisförderungen.

Im Bereich kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen erfolgt die Vergabe von Förderungen an die Gewaltschutzzentren (Interventionsstellen) gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 25 des Sicherheitspolizeigesetzes zur psychischen und juristischen Betreuung der Opfer von häuslicher Gewalt, bei den übrigen  Subventionsempfängern projektbezogen zur Vorbeugung von Sexualstraftaten, Suchtprävention, Eigentumsschutz und Sicherheitstechnik.

Darüber hinaus erfolgt im Bereich des Auslandsdienstes eine Förderung des gemäß § 12b Abs 8 erster Satz des Zivildienstgesetzes 1986 gegründeten Auslandsdienst Fördervereins.

Die Förderung von Vereinen und anderen Organisationen ergibt sich aus der Aufgabenstellung des Bundesministeriums für Inneres und trägt dem Umstand Rechnung, dass vor Ort ansässige Organisationen die lokalen Bedürfnisse oft besser berücksichtigen können, als eine zentrale Verwaltung und daher ist es notwendig regionale und lokale Initiativen zu unterstützen.

 

Zu den Fragen 7 bis 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Darüber hinaus wird angemerkt, dass nur die projektrelevanten Mitarbeiter eines Vereins oder einer Organisation und nicht die Gesamtmitgliederzahl relevant sind. Projektmitarbeiter können sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätig sein. Darüber hinausgehende Informationen werden nicht erhoben.

 

Zu den Fragen 12 bis 18 und 31:

Nein.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Es sind Vereine.


Zu den Fragen 21, 22 und 40:

                                    Sicherheits-

                                               informations-

                      Sonstiges           zentren        Personalkosten

2000                421.502,-          36.336,-        123.822,-

2001                421.502,-        327.027,-        125.666,-

2002                421.502,-        327.000,-        134.192,-

2003                430.000,-        327.000,-        137.635,82

2004                460.000,-        327.000,-        139.698,59

2005                430.000,-        327.000,-        143.913,90

2006                420.000,-        327.000,-        152.301,54

2007                420.000,-        327.000,-        160.540,96

2008                410.000,-        327.000,-        183.202,12

2009                400.000,-        270.000,-        188.366,30

2010                400.000,-        270.000,-          97.965,96

 

Zusätzliche Förderung im Jahr 2006 im Rahmen EU-Vorsitz:

EU-Safety-Tour         € 40.000,-

 

Zu den Frage 23 und 37:

Es handelt sich um eine Gesamtförderung und daher ist eine genaue Zuordnung zu den einzelnen Projekten nicht möglich.

 

Zu Frage 24:

Die Auszahlung erfolgt quartalsmäßig.

 

Zu den Fragen 25 und 39:

Die Förderverwendung wurde durch jährliche Prüfung der vorgelegten Verwendungsnachweise, Abrechnungen und Sachberichte kontrolliert.

 

Zu den Fragen 26 bis 29:

Organe des Österreichischen Zivilschutzverbandes beziehen und bezogen Einkünfte für ihre Tätigkeiten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 21, 22 und 40 verwiesen.

 

Zu Frage 30:

Der Zivilschutzverband beschäftigt 3 Mitarbeiter, deren Gehälter mit jenen von Bundesbediensteten vergleichbar sind.

 

Zu den Fragen 32 bis 36:

Die Betrauung von Personen mit einer Funktion ist Angelegenheit der jeweiligen Vereine. Ein flächendeckender Abgleich der Daten des Vereinsregisters mit den Personaldaten der Ressortangehörigen wird mangels rechtlicher Grundlage nicht durchgeführt.


Zu Frage 38:

Die Aufklärung, Werbung und Information für den Selbstschutz wurde mit dem Landesverteidigungsplan dem Österreichischen Zivilschutzverband übertragen. Der Vorteil der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch den Österreichischen Zivilschutzverband besteht darin, dass er über seine Landesverbände über eine flächendeckende Struktur und ehrenamtliche Mitarbeiter verfügt.

 

Zu den Fragen 41 und 42:

Geringfügige Beanstandungen, wie zum Beispiel fehlende Orginalbelege, wurden im Zuge der Kontrolle behoben.

 

Zu Frage 43:

Die Gebarung des Vereins außerhalb der Förderungen fällt nicht in den Vollzugsbereichs des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 44:

Ja. Sämtliche vom Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellten Mittel wurden widmungsgemäß verwendet.

 

Zu den Fragen 45 bis 49 und 51:

Als Angestellter des Österreichischen Zivilschutzverbandes (Dienstvertrag) bezog er bis Ende 2009 rund € 70.000,-- pro Jahr (brutto), die aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Inneres bestritten und unter Personalkosten abgerechnet wurden. Für das Jahr 2011 liegt noch keine Abrechnung vor.

 

Zu Frage 50:

Im Rahmen von Förderungen werden auch Personalkosten abgerechnet, darüber hinaus fallen Bezüge von Vereinsorganen nicht in die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 52 bis 54:

Die Mietkosten von € 2.986,- pro Monat werden im Rahmen der Gesamtförderung des Bundesministeriums für Inneres abgerechnet.

 

Zu den Fragen 55 und 57:

Keine.


Zu Frage 56:

Der Österreichische Zivilschutzverband ist Dachverband der neun Landesverbände.

 

Zu den Fragen 58, 60 und 62:

Dem Österreichischen Zivilschutzverband wurde 2001 die Organisation und Betreuung der bestehenden und neu hinzukommenden Sicherheitsinformationszentren in den österreichischen Gemeinden insofern übertragen, als für deren Betreuung Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu den Fragen 59 und 61:

Die Sicherheitsinformationszentren haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und damit auch keine Organe.

 

Zu Frage 63:

Schulungen, Sicherheitstage, Erste-Hilfe-Kurse, Feuerlösch-Kurse.