7977/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0294-II/10/a/2011
Wien, am . Mai 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 22. März 2011 unter der Zahl 8047/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „angebliche Radikalkur für Polizeiinspektionen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 11:
Derzeit sind keine Änderungen im Zusammenhang mit der Polizeiinspektionsstruktur in Wien vorgesehen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Nein.
Zu den Fragen 9 und 10:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Betrieb einer Polizeiinspektion allein für die Systemerhaltung ein bestimmtes Maß an administrativen Tätigkeiten erfordert. Im Rahmen von Fusionierungen von Sicherheitsdienststellen können durch Synergieeffekte insbesondere im Administrations- und Führungsbereich Personalressourcen gewonnen werden, die beispielsweise zur Erhöhung der Außendienstpräsenz beitragen.
Zu Frage 12:
Im Rahmen stetiger Optimierungsmaßnahmen wurden bereits wesentliche Maßnahmen zur Entlastung der Exekutivbediensteten auf Sicherheitsdienststellen von administrativen Tätigkeiten in Sinne der Erhöhung der Außendienstpräsenz eingeleitet bzw. umgesetzt. Insbesondere darf dabei auf den vollständigen Roll-out der „Elektronischen Dienstdokumentation – EDD“ (zB werden dadurch auch eine Reihe von Berichtspflichten automatisiert erstellt) sowie die laufende Weiterentwicklung von Kernapplikationen (z.B. PAD-Next Generation) hingewiesen werden. In diesem Konnex stellt auch der sukzessiv steigende Einsatz von Verwaltungsbediensteten respektive von Post- und Telekombediensteten für administrative Tätigkeiten auf Sicherheitsdienststellen seit 1. Juli 2009 eine wesentliche Entlastung dar.
Zu Frage 13:
Es wurden folgende Punkte genannt:
1. Temporäre Schließung von Polizeiinspektionen (z.B. zur Nachtzeit oder am Wochenende)
2. Verringerung der Zahl von Polizeiinspektionen (orientiert an der jeweiligen Kriminalitätsbelastung oder Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofes)
3. Entlastung von Exekutivbediensteten von administrativen Tätigkeiten
4. Reduktion von Berichtspflichten
5. Rücknahme des Personalabbaus in der Sicherheitsverwaltung bzw. Einbindung von Verwaltungskräften
6. Personelle Umschichtung von kriminalpolizeilichen Außenstellen zu Zentralstellen bzw. zu den Stadtpolizeikommanden
7. Befreiung von artfremden Tätigkeiten der Einsatzbediensteten nach Überprüfung der Ablauforganisation
8. Rückführung der außendienstfähigen Einsatzbediensteten in den Außendienst
9. Ausbau des Kriminalreferates in den Stadtpolizeikommanden
10. Abbau von Parallelstruktur zwischen Behörde und Wachkörper
11. Kompetenzkompetenz der Behörde
12. Ausweitung der Online-Anzeigen
13. Zentralisierung der waffenrechtlichen Überprüfungen
14. Reduktion der Arreste
15. Klare Definition von Sonderfunktionen in den Polizeiinspektionen
16. Umstellung des Gruppensystems
17. Verbesserung der Dienstplanung
18. Flexibilisierung der Außendienstblöcke
19. Wiedereinführung eines „Rayonsposten zu Fuß“
20. Reorganisation des motorisierten Streifendienstes zur Verlängerung von Stehzeiten in der Öffentlichkeit
21. Verminderung der Bindung von Außendienstzeiten durch Reisebewegungen u.dgl.
22. Uniformtragepflicht bei nicht originären Aufgaben des Kriminaldienstes
23. Forcierung des Fußstreifendienstes
24. Uniformtragepflicht bei der Anreise zu Besprechungen und Ausbildungen im Stadtgebiet
25. Uniformierte Präsenz bei neuralgischen Verkehrsknotenpunkten zu Schwerpunktzeiten
26. Fahrt vom Wohnort zum Ort des Dienstantrittes in Uniform
27. Beendigung der Dienstzuteilungen und Sonderverwendungen
28. Auflassung von Sicherheitsschleusen zur Vereinfachung des Zugangs von Bürgern
29. Erstellung von Leistungskennzahlen
30. Getrennte statistische Erfassung von „echten Außendienststunden“
31. Aufhebung der Pauschalierung der Gefahrenzulage
32. Altersmäßig abgestuftes Dienstreglement
33. „Münchner Modell“ kombiniert mit dem „Modell 50+“ (Projekt der FBM)
34. Aufbau einer „Bereitschaftspolizei“
35. Erhöhung der Personalressourcen
Zu Frage 14:
Ja.
Zu Frage 15:
Der Standort einer Sicherheitsdienststelle orientiert sich nicht an Kriminalitätsschwerpunkten. Die Errichtung von Sicherheitsdienststellen erfolgt nach umfassenden, auch geopolitischen und demographischen Gesichtspunkten. Kriminalität und deren wechselnden Schwerpunkte werden durch operative, überregional abgestimmte Maßnahmen bekämpft.
Zu den Fragen 16 bis 19:
Nein. Die Verbindung dieser beiden Punkte ist unzutreffend.
Zu Frage 20:
Es ist wesentliche Aufgabe der Bundespolizeidirektion Wien und des Landespolizeikommandos Wien in einem ständigen Prozess erforderliche strukturelle und ablauforganisatorische Anpassungen vorzunehmen, um sich den ändernden polizeilichen Anforderungen zu stellen. Solche Anpassungen werden im Rahmen interner und externer Entscheidungsprozesse beraten, festgelegt und schließlich im Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit objektiver und subjektiver Sicherheit umgesetzt. Eine generelle Auskunft über alle „Planungen“ der Bundespolizeidirektion Wien und des Landespolizeikommandos Wien, ohne nähere Eingrenzung auf die Ebene und die Thematik der Vorhaben, ist insbesondere auch auf Grund der Dimensionen nicht möglich.