7989/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.05.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0343-III/8/a/201
Wien, am . Mai 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 24. März 2011 unter der Zahl 8065/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anzahl der Mandatswohnungen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
84 Wohnungen.
Zu den Fragen 2, 7, 12, 17, 22, 27, 32, 37, 42, 47, 52, 57, 62, 67, 72, 77, 82, 87, 92, 97, 102, 107, 112, 117, 122, 127, 132, 137, 142, 147, 152, 157, 162, 167, 172, 177, 182, 187, 192, und 197:
Genaue Angaben können in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen. Für die Wohnungsvergaben ist die Familiengröße in Beziehung zur Größe der zuzuweisenden Wohnung zu setzen, wobei unmittelbar vorhersehbare Änderungen der Familiensituation (z.B. durch bestehende Schwangerschaft, bevorstehende Familienzusammenführung) zu berücksichtigen sind.
Zu den Fragen 3, 8, 13, 18, 23, 28, 33, 38, 43, 48, 53, 58, 63, 68, 73, 78, 83, 88, 93, 98, 103, 108, 113, 118, 123, 128, 133, 138, 143, 148, 153, 158, 163, 168, 173, 178, 183, 188, 193, und 198:
Der im Mietvertrag eingetragene Mieter ist zur Erbringung des Mietzinses gegenüber der jeweiligen Wohnungsgesellschaft verpflichtet und dieser haftbar. Detailfragen betreffen das Innenverhältnis zwischen Mieter und den jeweiligen Wohnbaugenossenschaften. Auskünfte, die Rechtsverhältnisse von Dritten betreffen, sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts. Die Beantwortung dieser Fragen fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 4, 9, 14, 19, 24, 29, 34, 39, 44, 49, 54, 59, 64, 69, 74, 79, 84, 89, 94, 99, 104, 109, 114, 119, 124, 129, 134, 139, 144, 149, 154, 159, 164, 169, 174, 179, 184, 189, 194, und 199:
Das Bundesministerium für Inneres besitzt ausschließlich Zuweisungsrechte an Wohnungen für Flüchtlinge. Die Beantwortung dieser Fragen fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95, 100, 105, 110, 115, 120, 125, 130, 135, 140, 145, 150, 155, 160, 165, 170, 175, 180, 185, 190, 195, 200, 206 bis 211 und 214 bis 216:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 6:
Keine, jedoch in Feistritz/Drau 98 Wohnungen.
Zu Frage 11:
11 Wohnungen.
Zu Frage 16:
30 Wohnungen.
Zu Frage 21:
2 Wohnungen.
Zu Frage 26:
1 Wohnung.
Zu Frage 31:
3 Wohnungen.
Zu Frage 36:
4 Wohnungen.
Zu Frage 41:
Keine.
Zu Frage 46:
7 Wohnungen.
Zu Frage 51:
1 Wohnung.
Zu Frage 56:
26 Wohnungen.
Zu Frage 61:
2 Wohnungen.
Zu Frage 66:
11 Wohnungen.
Zu Frage 71:
279 Wohnungen.
Zu Frage 76:
30 Wohnungen.
Zu Frage 81:
17 Wohnungen.
Zu Frage 86:
1.377 Wohnungen.
Zu Frage 91:
89 Wohnungen.
Zu Frage 96:
12 Wohnungen.
Zu Frage 101:
63 Wohnungen.
Zu Frage 106:
26 Wohnungen.
Zu Frage 111:
201 Wohnungen.
Zu Frage 116:
71 Wohnungen.
Zu Frage 121:
228 Wohnungen.
Zu Frage 126:
305 Wohnungen.
Zu Frage 131:
75 Wohnungen.
Zu Frage 136:
20 Wohnungen.
Zu Frage 141:
30 Wohnungen.
Zu Frage 146:
128 Wohnungen.
Zu Frage 151:
Keine.
Zu Frage 156:
5 Wohnungen.
Zu Frage 161:
Keine.
Zu Frage 166:
120 Wohnungen.
Zu Frage 171:
14 Wohnungen.
Zu Frage 176:
41 Wohnungen.
Zu Frage 181:
17 Wohnungen.
Zu Frage 186:
3 Wohnungen.
Zu Frage 191:
22 Wohnungen.
Zu Frage 196:
Zu den Fragen 201 bis 204:
Diese Informationen liegen dem Bundesministerium für Inneres nicht vor. Der Mietenverkehr läuft über die jeweilige Hausverwaltung an den/die Eigentümer/in der Wohnungen. Auskünfte, die Rechtsverhältnisse von Dritten betreffen, sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts
Zu Frage 205:
Von Seiten des Bundesministeriums für Inneres erfolgen keine Zuschüsse. Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 212:
Diesbezüglich liegt kein Datenmaterial vor.
Zu Frage 213:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.