7990/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Republik österreich BMJ-Pr7000/0082-Pr 1/2011
die bundesministerin für justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
Tel.: +43 1 52152 0
E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 8051/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „bisher unterbliebene Einvernahme des Dr. Johann Rzeszut u.a. in der „Causa Kampusch““ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat beim Landesgericht Innsbruck gemäß § 101 Abs. 2 zweiter Satz StPO gerichtliche Beweisaufnahmen, insbesondere auch die Vernehmung von Dr. Rzeszut und Univ.-Prof. DDr. Adamovich, beantragt. Der zuständige Einzelrichter in Haft- und Rechtsschutzsachen des Landesgerichtes Innsbruck hat antragsgemäß bereits Termine für die Vernehmungen anberaumt und die Genannten geladen.
Zu 3:
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ist gemeinsam mit der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck um eine zügige und gründliche Bearbeitung der Causa bemüht. Von den staatsanwaltschaftlichen Behörden wird im Rahmen der rechtlichen und faktischen Möglichkeiten alles veranlasst, um auf eine rasche Enderledigung des bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck anhängigen Verfahrens hinzuwirken.
Wien, . Mai 2011
Dr. Beatrix Karl