7993/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0132-II/A/9/2011
Wien, am 24. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8106/J der Abgeordneten Tadler, Jury und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Der Inhalt der betreffenden Studie ist meinem Ressort nicht bekannt.
Fragen 2 bis 6 sowie 12 bis 23:
Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der gleichlautend an ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 8105/J.
Fragen 7 bis 11:
Ich verweise auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten der gleichlautend an ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 8104/J.
Fragen 24 und 27:
Im Jahr 2002 wurden vom Bund 6,5 Millionen Packungen Kaliumjodid-Tabletten (zu je 10 Stück pro Packung) beschafft.
Fragen 25 und 26:
Die Kaliumjodid-Tabletten werden direkt in öffentlichen Apotheken, ärztlichen Hausapotheken, Spitalsapotheken, Kindergärten, Schulen, Horten und anderen
Kinderbetreuungseinrichtungen vorrätig gehalten. Als Reserve wird ein Teil von einer mit der logistischen Betreuung beauftragten Firma an sieben Standorten in Österreich bereit gehalten. Die einzuhaltenden Lagerungsbedingungen lauten: Lagerung bei nicht mehr als 25°C, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt.
Fragen 28, 31 und 32:
Die vom Hersteller vermerkten Ablaufdaten der derzeit bevorrateten Tabletten lauten auf Ende Dezember 2009 bzw. Februar 2010. Jährlich erfolgt gemäß § 94e Abs. 3 Arzneimittelgesetz eine Kontrollanalyse durch das Arzneimittelkontrolllabor des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen. Die letzte Untersuchung fand im Jänner 2011 statt und ergab eine Übereinstimmung mit der für die Zulassung gültigen Spezifikation und damit eine Verlängerung der Haltbarkeit um (zumindest) ein Jahr. Die nächste Untersuchung ist für Ende 2011 geplant.
Frage 29:
Diese Überprüfung hat in allen in Frage 25 angesprochenen Lagerorten in Österreich durch die dort jeweils Verantwortlichen zu erfolgen (siehe auch Frage 28).
Frage 30:
Für die behördliche Überprüfung des Ablaufdatums fallen für den Bund keine gesonderten Kosten an.