7998/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0142-II/A/9/2011

Wien, am 24. Mai 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8164/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist grundsätzlich festzuhalten:

Wie in den vergangenen Jahren bezieht sich die Beantwortung der Anfrage ausschließlich auf die Tätigkeiten der Lebensmittelaufsicht (Vollzug in mittelbarer Bundesverwaltung). Die angeführten Daten sind Auswertungen aus dem ALIAS-System, das der Lebensmittelaufsicht zur Verwaltung der Vollzugsaufgaben auf Landesebene zur Verfügung steht. Eine Zusammenführung der Ergebnisse mit den jenen der Veterinärbehörden (Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Rückstands-kontrolle sowie Kontrollen in Fleischbe- und -verarbeitungsbetrieben) ist in Vorbereitung. Im gemäß § 32 (1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz (LMSVG) seit der letzten Novelle normierten Lebensmittelsicherheitsbericht erfolgt eine gesamthafte Darstellung der Ergebnisse aus der Vollziehung des LMSVG für das Jahr 2010. Der Bericht ist bis  30. Juni zu veröffentlichen.


Mit Bezugnahme auf die in der Anfrage erwähnte Problematik im Zusammenhang mit dioxinhältigen Futterfetten aus Deutschland weise ich darauf hin, dass für die Überwachung von Futtermitteln der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. die Bundesländer zuständig sind. Der Vollzug des Futtermittelgesetzes erfolgt durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (zuständig: BMLFUW) im Bezug auf Futtermittelwerke bzw. Futtermittelhandel bzw. durch die Länder (in Landeszuständigkeit) im Bezug auf Futtermittelkontrollen auf Bauernhöfen.

 

Aus meiner Sicht setzt die Gewährleistung sicherer Lebensmittel eine effiziente Kontrolle aller lebensmittelrelevanten Bereiche, auch jener abseits des Lebensmittelrechts (insbesondere Futter-, Pflanzenschutz- und Düngemittel) voraus. Die starke Arbeitsteilung im Produktionssektor, die diversifizierten, immer internationaler werdenden Warenströme und die technologischen Entwicklungen in den Bereichen Pflanzen-, Tier- und Lebensmittelproduktion machen ein Überdenken der in diesem Lichte betrachtet „veralteten“ Kontrollstrukturen in Österreich notwendig. Ich teile die Ansicht, wie in den Ausführungen zu Deutschland im Einleitungstext der gegenständlichen Anfrage ebenfalls festgehalten, dass die föderal ausgerichteten Kontrollstrukturen und die materienrechtlich orientierten Kompetenzlagen, die auch in Österreich anzutreffen sind, für einige Kontrollbereiche heute nicht mehr die beste Antwort sind.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf einen entsprechenden Entschließungsantrag betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette der Abgeordneten Haubner, Maier, Belakowitsch-Jenewein, Spadiut, Kolleginnen und Kollegen, der in der Sitzung des Nationalrates am 18.Mai 2011 eingebracht und dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurde (1570/A (E)). Die Verbesserung des gesamten Überwachungssystems vom Stall bzw. Feld bis zum Teller (Abstimmung von Kontrollen, gebündelte Kontrollen, Datenaustausch, Hinterfragung von Zuständigkeiten etc.) ist für die beteiligten politischen Entscheidungsträger/innen (die betroffenen Minister, die Landeshauptleute und letztlich auch aller Abgeordneten zum Nationalrat) eine große Herausforderung für die nächsten Monate. Aus meiner Sicht lohnt es sich hier jedenfalls, gewachsene Strukturen zu hinterfragen und wirkungsorientiert (entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben) gemeinsam neue Wege zu beschreiten, denn Lebensmittelsicherheit betrifft alle, Produzentinnen und Produzenten genauso wie die Konsumentinnen und Konsumenten.

 

Frage 1:

Unter Annahme der gemeldeten Betriebszahlen 2008 ergeben sich auf Grund der

RIK (Risikobasierter integrierter Kontrollplan)-Kategorisierung und des festgelegten Auswahlsatzes folgende Anzahlen an Revisionen für 2010:

 

 

B

K

S

Stmk

T

V

W

2010

2487

5168

9837

7691

6672

7495

6155

4261

7153


Der Revisionsplan 2010 wurde entsprechend den Ergebnissen des RIK gestaltet.

Jeder Betriebsgruppe wird eine Risikokategorie zugeordnet. Die Festlegung der Einstufung in die jeweilige Risikokategorie wurde auf Basis der Ergebnisse des Projektes „RIK“ in der Arbeitsgruppe Revisions- und Probenplan getroffen.

 

In Abhängigkeit von der Risikokategorie wird der jährliche Auswahlsatz für Vollrevisionen folgendermaßen festgelegt:

RIK-Kategorie 9:                   100 %

RIK-Kategorie 8:                   80 %

RIK-Kategorie 7:                   50 %

RIK-Kategorie 6:                   35 %

RIK-Kategorie 5 und 4:        20 %

RIK-Kategorie 3, 2 und 1:    10 %

 

Die tatsächliche Kontrollfrequenz errechnet sich aus diesem Basissatz mit dem für den einzelnen Betrieb erstellten betriebsorientierten Risiko sowie dem sich aus der Betriebskontrolle ergebenden kontrollergebnisorientierten Risiko. Diese stützen sich auf das Qualitätsmanagementsystem der amtlichen Lebensmittelaufsicht auf Basis des Artikels 8 der VO EG 882/2004 und des § 35 Absatz 1 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006.

 

Auf dieser Basis obliegt die Entscheidung über die tatsächliche Häufigkeit der Betriebsrevisionen bezogen auf den einzelnen Betrieb der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann.

 

Frage 2:

Die folgende Tabelle enthält die Anzahl der von den Lebensmittelinspektoren gemäß LMSVG im Jahr 2010 durchgeführten Revisionen. Sie sind den jährlichen Tätigkeitsberichten der Länder entnommen.

 

B

K

S

Stmk

T

V

W

2010

2172

4869

6098

9065

1350

4918

4195

1357

9505

 

Frage 3:

Folgende Gesamtprobenzahl (Summe aus Plan- und Verdachtsproben) wurde im jährlichen Revisions- und Probenplan für 2010 festgelegt:

 

B

K

S

Stmk

T

V

W

2010

935

2192

6036

5362

2474

4368

2803

2080

8750

 

Frage 4:

Folgende Tabelle enthält die Anzahl der im Jahr 2010 entnommenen amtlichen Proben. Die Zahlen stammen aus dem Tätigkeitsbericht der Länder und stellen die Summe der Planproben und Verdachtsproben dar.

 

B

K

S

Stmk

T

V

W

2010

1024

2137

5530

5339

989

3577

2984

1189

9430

 


Frage 5:

Proben, die in Kärnten und Vorarlberg entnommen wurden, wurden an die Lebensmitteluntersuchungsanstalten Kärnten und Vorarlberg weitergeleitet. Der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Wien wurden im Jahr 2010 5215 Proben durch die Lebensmittelinspektoren übergeben. An die verschiedenen Institute der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wurden im Jahr 2010 23655 Proben weitergeleitet. Nicht alle der bei den genannten Untersuchungsanstalten der Länder eingegangenen amtlichen Proben wurden auch durch die Anstalt analysiert, es werden entsprechend dem jeweils geplanten Analyse-Spektrum von den Untersuchungsanstalten von Vorarlberg, Kärnten und Wien auch Proben an die Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit weitergeleitet.

 

Die Ergebnisse bzw. Beurteilung sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Die Berichte der Landeshauptleute erlauben es nicht, Branchen mit Warengruppen zu verknüpfen. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer ist daher nicht möglich.

 

Frage 6:

Im Jahr 2010 wurden 21 Proben auf das Vorhandensein von Dioxin untersucht.

Bei keiner dieser Untersuchungen wurde Dioxin in einem Lebensmittel nachgewiesen.

 

Fragen 7:

Folgende Schwerpunktaktionen wurden in den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt:

2008: Schwerpunktaktion A-904-08 „EU-Dioxinkontrolle in Lebensmitteln“

                        Schwerpunktaktion A-012-08 „Dioxin in Büffel-Mozzarella aus Italien“

            2009: Schwerpunktaktion A-904-09 “EU – Dioxinkontrolle in Lebensmitteln“

2010:  Schwerpunktaktion A-904-10 „POP (Persistent Organic Pollutants) – Monitoring auf Perfluorierte Alkylsubstanzen PFAS (PFOS, PFOA und Dioxine/PCB)”

 

Ergebnisse der Schwerpunktaktionen:

Jahr

SPA

Probenanzahl

Beanstandungen

2008

A-904-08

42

0

bei 2 Proben aufgrund Überschreitung eines Auslösewertes (dl-PCB) Verständigung der Behörde

2008

A-012-08

6

0

2009

A-904-09

40

0

2010

A-904-10

17

0

 

Österreich hat sich in allen Jahren, in denen ein Dioxinmonitoring bei Lebensmitteln auf EU-Ebene vorgesehen war und auch danach an den von der EU als aussagekräftig und ausreichend angesehenen Probenzahlen orientiert. Erst im letzten Jahr wurde aus Gründen der im Rahmen des Monitorings auf persistente organische Umweltsubstanzen zusätzlich erforderlich gewordenen Untersuchungen auf PFOS und angesichts der konstant unauffälligen Ergebnisse der Dioxin-Untersuchungen der letzten Jahre die geplante Zahl an Proben auf die Hälfte reduziert.


Frage 8 und 9:

Die Berichte der Länder erlauben es nicht, Betriebsgruppen (z.B. bäuerliche Direktvermarktung) mit Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher nicht möglich, Aussagen über amtliche Proben von Bauernhöfen mit Direktvermarktung, die durch die Lebensmittelaufsicht gezogen wurden, zu tätigen.

 

Frage 10:

Folgende Maßnahmenbescheide gemäß § 39 Abs.1 LMSVG wurden verhängt:

2010

B

K

S

St

T

V

W

§39 Abs. 1 Ziffer 1

0

3

2

2

 

39

2

4

 

§39 Abs. 1 Ziffer 2

0

3

 

*)

1

44

4

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 3

0

 

 

*)

1

5

 

 

1

§39 Abs. 1 Ziffer 4

0

 

 

*)

 

 

 

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 5

0

 

 

*)

 

 

 

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 6

0

 

 

*)

 

1

 

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 7

0

 

 

*)

2

 

 

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 8

0

 

 

*)

1

 

 

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 9

0

 

1

*)

2

1

 

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 10

0

 

 

*)

1

2

1

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 11

0

 

 

*)

6

11

7

 

 

§39 Abs. 1 Ziffer 12

0

1

10

*)

4

51

 

 

9

§39 Abs. 1 Ziffer 13

0

1

4

*)

1

50

9

 

15

§39 Abs. 1 Ziffer 14

0

1

1

*)

14

8

18

 

1

*)  OÖ Anzahl der Maßnahmenbescheide in Summe 28 Ziffer  2 bis 14 

Die Zahlen wurden dem Tätigkeitsbericht III 2010 der Länder entnommen.

 

Frage 11:

2010

B

K

S

St

T

V

W

Beschlagnahmen

0

0

0

1

0

0

0

0

0

Unschädliche Beseitigung

161

1

9

27

3

2

0

0

20

Die Zahlen wurden dem Tätigkeitsbericht III 2010 der Länder entnommen.

 

Frage 12:

2010

B

K

S

St

T

V

W

Organstrafmandate

0

141

10

43

0

0

586

0

5323

Die Zahlen wurden dem Tätigkeitsbericht III 2010 der Länder entnommen.

 

Frage 13:

2010

B

K

S

St

T

V

W

Verw.-Anzeigen

133

457

731

1446

80

693

592

311

3135

Die Zahlen wurden dem Tätigkeitsbericht III 2010 der Länder entnommen.

 

Frage 14:

Detaillierte Informationen über Verwaltungsstrafverfahren liegen meinem Ressort nicht vor. Daten über Verurteilungen/Einstellungen von Verfahren wurden von den Ländern nur zum Teil übermittelt und sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

2010

B

K

S

Stmk

T

V

W

Einstellungen

6

k. A.

94

96

2

13

k.A.

5

k.A.

Verurteilungen

24

k.A.

186

337

9

175

k.A.

112

k.A.


Frage 15:

UVS Länder

Einstellung

 

Aufhebung

Bescheid

1. Instanz

Bestätigung

Bescheid

1. Instanz

Änderung

Bescheid

1. Instanz

Niederösterreich

 

1

3

 

Oberösterreich

 

 

 

 

Tirol

 

 

 

 

Salzburg

1

2

 

 

Burgenland

 

 

1

1

Wien

1

 

2

21

Vorarlberg

 

2

8

1

Steiermark

1

 

 

 

Kärnten

2

 

 

 

 

Frage 16:

Meinem Ressort liegen vier Entscheidungen vor. Dabei gab es zwei Einstellungen der Verfahren (weil der Mängelbehebung der Beschwerde nicht fristgerecht nachgekommen wurde), eine Ablehnung der Beschwerde sowie eine Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

 

Frage 17:

Gerichtliche Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch im Rahmen von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen unterliegen nicht der Berichtspflicht des LMSVG an das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Frage 18:

Die Anzahl der eingeleiteten gerichtlichen Strafanzeigen ist in der folgenden Tabelle enthalten. Gemäß § 81 Ziffer 1 LMSVG ist das In-Verkehr-Bringen von gesundheitsschädlichen Waren der gerichtliche Tatbestand.

2010

B

K

S

Stmk

T

V

W

Strafanzeigen

6

8

23

21

0

10

13

5

82

Die Zahlen wurden dem Tätigkeitsbericht III 2010 der Länder entnommen.

 

Frage 19:

Die durchschnittlichen Probenkosten einer Lebensmitteluntersuchung betrugen im Jahr 2010 € 405,- (ohne Gemeinkosten).

 

Frage 20:

Die Zahlen für die Lebensmittelaufsicht wurden dem Tätigkeitsbericht III der Länder entnommen. Die Veterinärbehörden sind anteilig mit Vollzugsaufgaben des LMSVG betraut (Stand Mai 2011).

2010

Land

Magistrate

Burgenland

21

 

Kärnten

29

21

Niederösterreich

36

Nicht extra ausgewiesen

Oberösterreich

28

12


Salzburg

10,6

9

Steiermark

60

8

Tirol

17

4

Vorarlberg

25

 

Wien

40 VZÄ + 5 Tierärzte

 

 

Frage 21:

2010 wurden im österreichischen Durchschnitt 3,8 Proben pro 1000 Einwohner/innen gezogen (unter der Annahme von 8,4 Millionen Einwohner/innen). Informationen über die Probenzahl in anderen Mitgliedstaaten der EU liegen nicht vor.

 

Frage 22:

Im Proben- und Revisionsplan sind für das Jahr 2011 35.000 Proben (Summe von Plan- und Verdachtsproben) vorgesehen. Das entspricht 4,2 Proben pro 1000 Einwohner/innen unter der Annahme von 8,4 Millionen Einwohner/innen. Die konkreten Vorgaben des Revisions- und Probenplanes 2011 (RUP 2011) sind dem entsprechenden Erlass samt Anlagen zu entnehmen (Beilagen 2 bis 20).

 

Frage 23:

Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, ist umfassend geregelt. Sie erfolgt ausnahmslos an der Außengrenze der EU. Die Kontrollpflicht ist durch die Entscheidung 2007/275/EG festgelegt. Die Drittstaaten, die Bescheinigungsmuster und die Erzeugungsbetriebe in den Drittstaaten sowie die anerkannten Rückstandsüberwachungspläne sind durch EU-Recht festgelegt. Auch der Vorgang bei der Grenzkontrolle ist durch Richtlinien fixiert. In diesem System ist auch die Durchführung von verstärkten Kontrollen vorgesehen, wenn entsprechende RASFF-Meldungen vorliegen oder durch Entscheidungen bzw. Beschlüsse der EU. Derartige Entscheidungen gibt es z.B. bei Fischereierzeugnissen aus Bangladesch, Indien, Indonesien, Gabun und Albanien. Für die VR China gelten auf Grund von Rückstandsproblemen besondere Vorschriften, und viele Erzeugnisse, wie z.B. Milcherzeugnisse mit über 50% Milchanteil, sind in die EU nicht einfuhrfähig.

 

Hinsichtlich pflanzlicher Lebensmittel ist die Basis zur Erlassung von Sofort-maßnahmen in der „VO (EG) Nr. 178/2002 … zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes …“ festgelegt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Lebensmittel, das aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt wird, wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellt.

 

Auf Basis dieser Bestimmung waren im Jahr 2010 folgende Entscheidungen, Beschlüsse und Verordnungen in Geltung:

-         Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist (ab 26. Sept. 2008: Entscheidung 757/2008, ab 14. Okt. 2008: Entscheidung 2008/798/EG; seit 16. Dez. 2009: VO (EG) Nr. 1135/2009)


-         Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl (ab 23. Mai 2008: Entscheidung 2008/388/EG, ab 10. Juni 2008: Entscheidung 2008/433/EG; seit 27. November 2009: VO (EG) Nr. 1151/2009)

-         Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination (Entscheidung 2006/504/EG; seit 27. November 2009: VO (EG) Nr. 1152/2009)

-         Zur Genehmigung der Prüfungen, die die Vereinigten Staaten von Amerika vor der Ausfuhr von Erdnüssen und daraus hergestellten Erzeugnissen zur Feststellung des Aflatoxingehalts durchführen (seit Dezember 2007: Entscheidung 2008/47/EG)

-         Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination mit Pentachlorphenol und Dioxinen (ab April 2008: Entscheidung 2008/352/EG; seit 15. April 2010: VO (EG) Nr. 258/2010)

-         Sofortmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen genetisch veränderten Organismus „Bt 63“ in Reiserzeugnissen (ab 15. April 2008: Entscheidung 2008/289/EG)

-         Gewährleistung der stichprobenartigen Untersuchung von Reiserzeugnissen auf den nicht zugelassenen veränderten Organismus „LL REIS 601“ (ab 8. Juni 2010: Beschluss 2010/315/EU)

-         Notfallmaßnahmen zur Festlegung von Sondervorschriften für amtliche Kontrollen bei der Einfuhr von Birnen mit Ursprung in oder Herkunft aus der Türkei aufgrund hoher Gehalte an Amitrazrückständen (ab 12. Nov. 2009: Entscheidung 2009/835/EG, abgelöst durch VO (EG) Nr. 669/2009).

 

Ist es aufgrund der Art bekannter oder neu auftretender Risiken erforderlich, Futtermittel und Lebensmittel am Ort der Einfuhr in die EU einer verstärkten amtlichen Kontrolle zu unterziehen, wird auf Basis der VO (EG) 882/2004 ein entsprechender Beschluss gefasst bzw. eine Verordnung erlassen.

 

Auf Basis dieser Bestimmung war im Jahr 2010 folgende Verordnung in Geltung:

 

-         Durchführung der VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG (ab 25. Jänner 2010: VO (EG) Nr. 669/2009; quartalsweise Überprüfung; seit 1. April 2011: VO (EU) Nr. 187/2011)

 

Je nach zugrundeliegender Rechtsvorschrift bzw. konkretem Produkt wurde jeder Import oder ein vorgegebener Prozentsatz der Importe beprobt oder stichprobenartige Kontrollen – noch vor der Verzollung – durchgeführt.

 


Frage 24:

Grenztierärztliche Kontrollen:

Von den Waren und Tieren, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, wurden im Jahr 2010 an den österreichischen Grenzen 2307 Sendungen der Abfertigung zur Einfuhr in die EU gestellt. 371 Sendungen waren Lebensmittel. Von diesen wurden 87 Sendungen nicht zur Einfuhr zugelassen, weil die EU-Bedingungen nicht erfüllt waren.

 

Abfertigungen

Jahr

Sendungen

Lebensmittel

Zurückweisungen

2010

2307

371

87

 

Proben

Jahr

Anzahl

Positiv

Bemerkungen

2010

20

0

0

 

Anzahl der Importkontrollen - Proben bei pflanzlichen Lebensmitteln, aufgeschlüsselt nach Bundesländern:

 

 

B.

K

S.

St

T

V.

W

Gesamt

Pflanzliche Öle

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1

Getreide

 

 

 

1

 

 

 

 

 

1

Erzeugnisse aus Getreide

 

 

 

1

 

 

 

 

 

1

Teigwaren

 

 

 

4

 

 

 

 

 

4

Gemüse frisch od. TK Kartoffel, Hülsenfrüchte

 

 

5

 

 

 

 

 

 

5

Gemüse-, Kartoffel-, Hülsen- früchteerzeugnisse

 

 

 

 

1

 

 

 

2

3

Obst frisch od TK

 

3

 

 

 

 

 

 

 

3

Obsterzeugnisse

 

 

1

 

 

 

 

 

40

41

Nüsse, Erdnüsse in Schale,...

 

 

 

10

 

5

 

 

10

25

geriebene / geröstete Nüsse, Kokosette, Salznüsse,...

 

 

2

1

 

2

 

23

40

68

Gewürze, Gewürzextrakte, Würzsoßen

 

 

3

3

1

 

 

 

5

12

Zusatz-, Aromastoffe

 

 

1

2

 

 

 

 

 

3

Nahrungsergänzungsmittel

 

 

1

1

 

 

 

 

 

2

Gesamt

 

3

13

23

2

7

0

23

98

169

 

14 dieser Importe wiesen einen nicht den Vorschriften entsprechenden, überhöhten Gehalt an Aflatoxinen auf. Nicht den Vorschriften entsprechende Importe wurden von den Zollbehörden, nach Entscheidung über die nicht vorliegende Verkehrsfähigkeit durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde bzw. seit 1. Dezember 2010 die Grenztierärzte Linz, zurückgewiesen.

 


Fragen 25 und 26:

Zur Koordinierung der Tätigkeiten der Lebensmittelaufsichten der Länder und der AGES wird jährlich ein Revisions- und Probenplan erlassen, so auch für 2011. Zudem werden in regelmäßigen Abständen Koordinationssitzungen zwischen den Lebensmittelaufsichten, AGES, Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und meinem Ressort abgehalten. Zusätzlich dazu findet zweimal jährlich die Konferenz der leitenden Beamt/inn/en der Lebensmittelaufsicht statt, abhängig von den Themen nehmen auch hier Vertreter/innen der AGES teil. In drei gemeinsamen Sitzungen der Leiter/innen der Lebensmittelaufsicht sowie der Veterinärbehörden werden jene Themen, die beide Landesbehörden treffen, diskutiert.

 

Der Aufbau des „Portals KVG Verbrauchergesundheit“ ist bereits abgeschlossen. Die Nutzung aller Funktionalitäten des Portals wird in einem längeren Prozess in Einzelschritten durchgeführt. Eine aussagekräftige Beantwortung der Frage hinsichtlich der Bewährung kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die wichtigsten Erlässe eines Jahres sind der Erlass zum Revisions- und Probenplan, die Erlässe betreffend die verschiedenen Schwerpunktaktionen (67 geplante im Jahr 2010) sowie anlassbezogene Anweisungen zur Zusammenarbeit zwischen AGES, Bundesländerbehörden und dem Bundesministerium für Gesundheit.

 

Frage 27:

Bei der überwiegenden Zahl der Rechtsakte im Lebensmittelbereich handelt es sich um EU-Verordnungen, die unmittelbar anwendbares Recht darstellen und in die Anlage zum LMSVG aufgenommen werden. Als wichtige Umsetzung im Bereich des LMSVG ist die Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie zu erwähnen.

 

Frage 28:

An folgenden internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat Österreich im Jahr 2010 mitgearbeitet:

Aktionsnummer

Zielsetzung

Probenanzahl

Beanstandete Proben

A-900-10

Rückstandskontrolle bei Eiern, Milch, Honig

170

0

A-901-10

EU-Pestizidkontrollprogramm bei Äpfeln, Kopfkohl, Lauch/Porree, Kopfsalaten, Tomaten, Pfirsichen einschl. Nektarinen und ähnlicher Hybriden; Roggen oder Hafer, Erdbeeren, Milch, Schweinefleisch

166

6

davon

5 Verstoß VO 396/2005

1 Verstoß VO 834/2007 und VO 889/2008

A-903-10

Untersuchung von Steinobsttresterbränden auf Ethylcarbamt- und Blausäuregehalt

71

6

(Hinweis an Behörde, da Monitoring)

A-904-10

Dioxin, PCBs, non-dioxinlike PCBs bei div Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft nach EU-Plan

20

0

A-905-10

Gewürze auf Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

47

1 Verstoß § 8 Abs 1 Z 1 VO 327/2000


A-906-10

Untersuchung von Kräutertees auf Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

47

0

A-907-10

Untersuchung von rohem Geflügel auf Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

40

0

A-908-10

Importkontrolle - Feigen, Pistazien, Haselnüsse und Erzeugnisse Türkei auf Aflatoxine

114

13 Verstoß VO 1881/2006

A-914-10

Untersuchung von Mais und Maisprodukten auf GVO

44

0

A-915-10

Untersuchung von Reis und Reisprodukten auf GVO

36

0


A-916-10

Untersuchung von Soja und Sojaprodukten auf GVO

82

4

davon

3 Verstoß VO 1829/2003

1 gem. §5 Abs. 2 Z 1 LMSVG (zur Irreführung geeigneten Angaben)

A-918-10

Untersuchung von Obst, Gemüse, Bio-Weizen auf Pestizidrückstände

727

8

davon

7 Verstoß VO 396/2005

1 Probe nach VO 834/2007 beanstandet (Biolandbau)

A-920-10

Acrylamid bei Knäckebrot, Pommes Frites, Kartoffelchips, Weihnachts-bäckerei, Lebkuchen, Backerbsen, Zwieback, Pumpernickel, Bier

55

0

A-922-10

Importkontrolle - Mandel und Erzeugnisse aus USA auf Aflatoxine

1

0

A-924-10

Importkontrolle - Guarkernmehl auf PCP

3

0

A-926-10

Importkontrolle - Reiserzeugnisse aus China auf GVO Bt63

2

0

A-927-10

Importkontrolle - Sonnenblumenöl aus Ukraine auf Mineralöl

1

0

A-930-10

Untersuchung von Milchprodukten, Süßwaren auf Melamin

3

0

A-931-10

Importkontrolle - Birnen (aus der TR) auf Amitraz

8

1 Verstoß VO 396/2005

A-800-10

Untersuchung von Käse, Fleischprodukten und Fischprodukten auf Listerien

191

4

davon

3 gem. §5 Abs 2 Z 1 LMSVG (zur Irreführung geeignete Angaben)

1 gem. §5 Abs 5 Z 2 LMSVG (ungeeignet für menschlichen  Verzehr )

 


Frage 29:

Zum Zeitpunkt der Anfrage steht die Teilnahme Österreichs an den aus der folgenden Tabelle ersichtlichen Überwachungs- und Kontrollprojekten im Jahr 2011 fest.

Allfällige weitere Projekte (Schwerpunktaktionen) werden gegebenenfalls von der Europäischen Kommission anlassbedingt bzw. optional festgelegt.

 

Aktions- (Projekt-) Nummer

Zielsetzung

A-800-11

Untersuchung von Käse, Fleischprodukten und Fischprodukten auf Listerien

A-900-11

Rückstandskontrolle bei Eiern, Milch, Honig

A-901-11

EU-Pestizidkontrollprogramm bei Obst, Gemüse, tierischen Lebensmitteln

A-904-11

Untersuchung von tierischen Lebensmitteln auf Dioxin, POP, PCBs

A-905-11

Gewürze auf Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

A-906-11

Untersuchung von Kräutertees auf Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

A-907-11

Untersuchung von rohem Geflügel auf Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

A-913-11

Radioaktivität in Rohmilch

A-914-11

Untersuchung von Mais und Maisprodukten auf GVO

A-915-11

Untersuchung von Reis und Reisprodukten auf GVO

A-916-11

Untersuchung von Soja und Sojaprodukten auf GVO

A-918-11

Untersuchung von Obst, Gemüse, Bio-Weizen auf Pestizidrückstände

A-920-11

Acrylamid bei Knäckebrot, Pommes Frites, Kartoffelchips, Weihnachtsbäckerei

 

Frage 30:

Inspektionsbesuche des Food and Veterinary Office (FVO) erfolgen regelmäßig, wobei je Besuch spezifische Themen zur Überprüfung gelangen. Folgende Inspektions-besuche wurden bereits 2011 durchgeführt:

19/01/2011-26/01/2011: Animal welfare on farms and during transport

31/01/2011-11/02/2011: Farmed and wild game meat and products thereof

28/02/2011-09/03/2011: Food additives and food contact materials

 

Frage 31:

Endberichte zu zur Frage 30 genannten Inspektionen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Frage 32:

Im General Audit 2009 wurde die Erfüllung der Vorgaben der EU-Kontroll-VO (EG) Nr. 882/2004 durch die amtlichen Kontrollen in Österreich überprüft. In den Jahren 2004 - 2009 wurden bei Inspektionen des FVO 120 Empfehlungen ausgesprochen. Davon wurden 107 im General Audit 2009 geschlossen, d.h. dass Österreich die Empfehlungen umgesetzt hat. 11 Empfehlungen befinden sich im Umsetzungsstadium.

 

Bei 2 Empfehlungen besteht noch Handlungsbedarf:

Erstens wurde festgestellt, dass in einigen Bereichen (Lebensmittel, Tiergesundheit, Tierschutz) die zuständige Zentralbehörde über keinen systematischen Überblick über die zwischenjährliche Kontrollplanerfüllung verfügt. Ein systematischer Prozess zum „SOLL-IST Vergleich“ wird derzeit erarbeitet. Damit wird es ermöglicht, die tatsächliche Erfüllung des Planes zu den Planvorgaben quartalsmäßig darzustellen, um allenfalls unterjährig Korrekturmaßnahmen setzen zu können.


Zweitens bestehen Unregelmäßigkeiten bei der Verbringung von Rindern auf Almen im Grenzgebiet, da gem. Art. 3 (1) der RL 64/432/EU bei Grenzüberschreitung lebender Tiere diese mit einem Gesundheitszertifikat ausgestattet werden müssen. Das FVO sagte zu, die Gültigkeit dieser Bestimmung für die Almwirtschaft erneut zu überprüfen.

 

Frage 33:

Folgende EU-Inspektionen wurden im FVO Inspektionsprogramm 2011 angekündigt:

06/06/2011-10/06/2011: Pesticides in food of plant origin

14/06/2011-17/06/2011: Residues, contaminants and veterinary medical products

05/09/2011-09/09/2011: General follow-up mission

19/09/2011-27/09/2011: Food hygiene, traceability, labelling and bottled water

26/09/2011-05/10/2011: Salmonella national control programme in particular poultry

 

Frage 34:

Institut

Probenanzahl

ILMU Graz

234

ILMU Innsbruck

432

ILMU Linz

85

ILMU Salzburg

51

ILMU Wien

1035

 

Frage 35:

Keine behördliche Probe, die sich am 31.12.2010 in den Lebensmittelinstituten der AGES befand, war vor dem 01.01.2010 gezogen worden.

 

Frage 36:

Institut

Probenanzahl

LM-Probe

ILMU Innsbruck

6

4 Proben alkoholische Getränke

2 Proben Käse

ILMU Linz

2

1 Probe Gewürzsalz

1 Probe Minieralwasser

ILMU Salzburg

1

1 Probe Weichkäse

ILMU Wien

26

18 Proben Nahrungsergänzungsmittel

2 Proben Fleischkonserven

1 Probe pasteurisierte Milch

1 Probe Fruchtsaft

4 Proben Gebrauchsgegenstände

 

Anmerkung zur Untersuchungsdauer:

Auf Grund der Tatsache, dass die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln sehr komplex ist – es handelt sich zumeist um "Einzelfallent-scheidungen“ – stellt sich die Kontrolle dieser Warengruppe als sehr aufwendig dar. Bei Verdacht werden diese Proben zur Abklärung an den Bereich AGES PharmMed, übermittelt. Dort erfolgt ein analytisches Screening nach unerlaubten, versteckten Arzneisubstanzen, wie z.B. sildenafilhältigen Präparaten zur Potenzstärkung. Weiters werden bei dieser Produktgruppe oft neuartige Lebensmittel sowie neuartige


Lebensmittelzutaten (= Novel Food) eingesetzt. Die analytische Identitätsprüfung aber vor allem auch die Abklärung der Novel Food-Einstufung in der Europäischen Gemeinschaft stellen einen großen Arbeits- und Zeitaufwand dar.

 

Die Zahlen enthalten auch Proben, die Lagerversuchen unterzogen wurden (Lagerung der Proben, um deren einwandfreie Qualität am Ende der deklarierten Haltbarkeitsfrist zu überprüfen). Bei mehr als 6 Monate haltbaren Proben liegt eine dementsprechende Bearbeitungsdauer in der Natur des Prüfzwecks.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilagen

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.