8001/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0150-II/A/9/2011

Wien, am 20. Mai 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8222/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Für den Entwurf einer Verordnung betreffend die tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden hat das Bundesministerium für Gesundheit weder den ÖKV noch eine sonstige Hundeausbildungseinrichtung, Verbandskörperschaft oder gewerbliche Hundetrainer/innen beauftragt, Seminar- bzw. Ausbildungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Es ist kein wissenschaftliches Werk zum Thema Hundeausbildung geplant bzw. in Arbeit, in der Verordnung sollen lediglich Ausbildungsinhalte festgelegt werden.

Die Ausbildungsinhalte umfassen:

 

·        Tierschutzgerechte Erziehungsmethoden

·        Lernmethodik und Lernverhalten, Konditionierung

·        Ausdrucksverhalten des Hundes


·        Wesen und Verhalten des Hundes (Gefahrensituationen erkennen, Umgebungsreize)

·        Aggressionsverhalten (in Verbindung mit Reizschwelle und Gehorsamsbereitschaft

·        Rassespezifisches Verhalten

·        Tierartgerechte Haltung, Fütterung und Pflege, sowie die speziellen Bedürfnisse einzelner Rassen

·        Zucht und Aufzucht von Hunden, Entwicklungsphasen und ihre Bedeutung

·        Welpenerziehung und Entwicklung, Welpenaufzucht, Welpenschule

·        Hundezucht, Hundeausstellungen und Hundebewertung

·        Ethologie, Kommunikation und Didaktik

·        Rechtsbestimmungen (insbesondere Tierschutzrecht)

·        Veterinärmedizinische Grundlagen, Krankheiten des Bewegungsapparates, Impfungen, Erbkrankheiten, Genetik und Anatomie, Erste Hilfe

·        Mensch-Tierbeziehung, Geschichte des Hundes

·        Disziplinen des Hundesports

 

Diese Ausbildungsinhalte müssen in den Ausbildungsstätten für Hundetrainer/innen gelehrt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat jedoch nicht vor, ein vollständiges Skriptum bzw. Lernunterlagen auszuarbeiten und diese zur Anwendung zu bringen.

 

Frage 3:

Da kein wissenschaftliches Werk erstellt wird bzw. in Planung ist, wurden gewerbliche Hundetrainer/innen nicht eingebunden.

 

Frage 4:

Es wurden keine wissenschaftlichen Unterlagen angefordert, deshalb wird dies auch nicht entschädigt.

 

Fragen 5 und 6:

Die Veterinärmedizinische Universität ist nicht in die Erstellung eines wissenschaftlichen Werkes eingebunden. Sollte es jemals zur Erstellung von Lehrunterlagen betreffend die Ausbildung von Hundetrainer/inne/n kommen (was seitens des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit weder angedacht noch in Planung ist), würden selbstverständlich wissenschaftliche Institutionen wie Universitäten und Forschungszentren zur Mitarbeit herangezogen werden.

 

In weiterer Folge wäre es natürlich auch möglich und sinnvoll, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus Forschungsarbeiten, Projekten oder Dissertationen mit einzubinden.