8002/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0119-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, . Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8223/J-NR/2011 betreffend Streichung der Druckkostenbeiträge für wissenschaftliche Publikationen, die die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 5. April 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Druckkosten-Förderungen, die das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in den Jahren 2008 bis 2010 gewährt hat, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
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2008 |
2009 |
2010 |
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Einzelpublikationen |
995.500,-- |
1.091.450,-- |
961.500,-- |
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Reihen/Zeitschriften |
384.844,50 |
400.700,-- |
431.050,-- |
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Gesamt |
1.380.344,50 |
1.492.150,-- |
1.392.550,-- |
||||
Für 2011 ist für Druckkosten-Förderungen ein Betrag
in der Höhe von rund € 700.000,--
vorgesehen.
Zu Frage 3 (richtig: Frage 2):
Ja.
Zu Frage 4 (richtig: Frage 3):
Druckkostenförderungen werden vom Fonds zur
Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zuerkannt. Im Übrigen
ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt,
inwieweit und in welcher Höhe andere Gebietskörperschaften oder
Einrichtungen über das Instrument der Druckkostenförderung
verfügen.