8003/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0062-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 25. Mai 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. März 2011, Nr. 8079/J, betreffend ELAK –
Stand und Kosten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 29. März 2011, Nr. 8079/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Da es im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine ausschließliche Zuordnung bzw. Betrauung von Bediensteten für ELAK-Tätigkeiten gibt, kann eine konkrete Anzahl von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und deren Personalkosten nicht genannt werden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Zahlungen erfolgen an die ARGE-ELAK und nicht an die BRZG. Diese hat für die Umsetzung und den Betrieb des ELAK die ARGE-ELAK gegründet und Verträge mit externen Dienstleistern abgeschlossen. Die ARGE-ELAK hat dem BMLFUW für Betriebsführung, Anpassungen, CR, e-Gov Forms, Schulungsmaßnahmen seit 2004 in Summe € 7.979.728,72 in Rechnung gestellt (Angabe Brutto in Euro):
Zu Frage 4:
Lizenzkosten fallen nur einmalig an. Im BMLFUW sind aufgrund damals bereits bestehender Fabasoft Lizenzen nur für die Komponente WBT zusätzliche Lizenzkosten angefallen.
Zu Frage 5:
Im BMLFUW gibt es keine ausschließliche Zuordnung von Bediensteten für ELAK-Tätigkeiten, daher können zu den Betreuungskosten keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 6:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage 8070/J zu Frage 7 des Herrn Bundeskanzlers verwiesen.
Zu Frage 7:
In der Zentralstelle des BMLFUW liegt eine Vollausstattung mit ELAK Arbeitsplätzen vor.
Zu Frage 8:
Da alle Arbeitsbereiche der Zentralstelle, die mit ELAK relevanten Aufgaben und Prozessen befasst sind, über den notwendigen ELAK Zugang verfügen, ist derzeit keine Erweiterung angedacht.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage 8070/J zu den Fragen 10 bis 13 des Herrn Bundeskanzlers verwiesen.
Der Bundesminister: