8004/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0067-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 25. MAI 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen

            und Kollegen vom 30. März 2011, Nr. 8100/J, betreffend Situation von

            FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen vom 30. März 2011, Nr. 8100/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

In der Zentralstelle waren im Jahr 2010 47 Ferialpraktikanten bzw. Ferialpraktikantinnen beschäftigt.

 

Auch die dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nachgeordneten Dienststellen beschäftigen laufend Ferialpraktikanten/-praktikantinnen und Ferialarbeiter/-arbeiterinnen. Erhebungen für den nachgeordneten Bereich stellen jedoch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand dar, weswegen keine genauen Angaben dazu gemacht werden können.

 

Ferialpraktikanten/-praktikantinnen werden auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 beschäftigt. Dieses regelt vertragliche Dienstverhältnisse zum Bund. Es werden diesbezüglich befristete vertragliche Dienstverhältnisse abgeschlossen. Die Entlohnung richtet sich daher nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, es besteht Kranken- und Unfallversicherungspflicht nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, Pensionsversicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.

Weiters sieht das Vertragsbedienstetengesetz 1948 für Personen, die ihre Vorbildung (Lehre, mittlere oder höhere Schule, Fachhochschule, Universität) durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Abschluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 der Ausbildungsphase gebührt. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.

 

Daneben besteht die Möglichkeit der Ablegung eines unentgeltlichen Praktikums.

 

Durch die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in ausgegliederten Gesellschaften und sonstigen ausgegliederten Bereichen des Bundes wird kein Rechtsverhältnis zum Bund, sondern zur jeweiligen ausgegliederten Einrichtung begründet, das dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt. Diese Bereiche bleiben bei der Beantwortung der Anfrage außer Betracht, weil sie keinen Gegenstand der Vollziehung des BMLFUW bilden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Auch für das Jahr 2011 ist beabsichtigt, jungen Interessenten bzw. Interessentinnen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen.

 

In der Zentralstelle sollen im Jahr 2011 54 Ferialpraktikanten/-praktikantinnen beschäftigt werden.


Zu Frage 5:

 

Im März 2011 waren im BMLFUW inklusive nachgeordnetem Bereich 150 Lehrlinge beschäftigt (s. auch die angeschlossene Tabelle). Ob zu dieser Zahl während des laufenden Jahres noch weitere aufgenommen werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

 

Der Bundesminister:


Beilage zur Parl. Anfrage Nr. 8100/J

 

Ressort

Lehrlingsstand

Lehrberuf

davon
männlich

davon
 weiblich

1. Lj

2. Lj

3. Lj

4. Lj

Behaltefrist

Sonstiges

Mrz_11

BMLFUW

55

Gartenfacharbeiterlehrling

23

32

14

23

16

2

0

 

 

13

Verwaltungsassistent/in

1

12

6

6

1

0

0

 

 

9

Koch/Köchin

4

5

5

2

2

0

0

 

 

2

Landmaschinentechniker/in

2

0

1

0

1

0

0

 

 

6

Molkereifachmann/-frau

4

2

2

3

1

0

0

 

 

1

Obstbaufacharbeiter/in

1

0

0

1

0

0

0

 

 

1

Weinbau/Kellerwirtschaftslehrling

1

0

0

0

1

0

0

 

 

21

Chemielabortechniker/in

12

9

8

6

4

3

0

 

 

7

EDV/IKT-Techniker/in

7

0

4

1

1

0

1

 

 

7

Bürokauffrau/-mann

0

7

5

2

0

0

0

 

 

1

Einzelhandelskaufmann/-frau

0

1

0

1

0

0

0

 

 

1

Tischler/in

1

0

1

0

0

0

0

 

 

1

Metallbearbeitungstechniker/in

1

0

0

1

0

0

0

 

 

1

Maschinenbautechniker/in

1

0

1

0

0

0

0

 

 

7

Landwirtschaftl. Facharbeiter/in

5

2

2

5

0

0

0

 

 

1

Forstwirtschaftl. Facharbeiter/in

1

0

0

0

1

0

0

 

 

10

Bautechn. Zeichner/in

9

1

2

2

4

0

2

 

 

1

Bautechn. Zeichner/in u. VWAss

1

0

0

0

0

1

0

 

 

3

Bautechn. Zeichner/in u. Bürokf.

1

2

1

1

0

1

0

 

 

2

Fischereilehrling

2

0

1

1

0

0

0

 

 

0

Buchhalter/in

0

0

0

0

0

0

0

 

Summe

150

 

77

73

53

55

32

7

3

0