8009/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0092-III/4a/2011 |
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Wien, 24. Mai 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8080/J-NR/2011 betreffend ELAK-Stand und Kosten, die die Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 5:
Da im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausschließlich mit ELAK-Agenden betraut sind, die diesbezüglichen Bedarfe auch Schwankungen unterliegen, können zu Personal- bzw. Betreuungskosten ausschließlich für den ELAK keine Angaben gemacht werden.
Zu Fragen 2 und 3:
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass der ELAK im damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2004 eingeführt worden ist. Hinsichtlich der ab 2004 erfolgten jährlichen Zahlungen an die ARGE ELAK als Generalunternehmer für das Projekt ELAKimBUND wird auf die nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei sich hinsichtlich der Jahre 2004 bis Anfang 2007 die Angaben pro Jahr auf das Vorgängerressort und ab 2007 im Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 auf das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beziehen.
2004 EUR 1.496.786,28
2005 EUR 1.096.500,04
2006 EUR 935.328,31
2007 EUR 790.803,32
2008 EUR 990.687,00
2009 EUR 806.206,73
2010 EUR 846.470,63
Zu Frage 4:
Zur Frage der Kosten für die Zugriffs-Lizenz zum ELAK wird bemerkt, dass es sich dabei um Kosten handelt, die einmalig bei der Vergabe eines Neuzugangs anfallen und dementsprechend bei Vergaben vor 2011 in der Aufstellung zu Fragen 2 und 3 berücksichtigt sind. Die diesbezüglichen Einmalkosten belaufen sich zum Stichtag 1. Jänner 2011 je Lizenz auf netto EUR 491,46.
Zu Frage 6:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 8070/J-NR/2011 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Zu Fragen 7 und 8:
Mit Stand März 2011 waren 716 Nutzerinnen und Nutzer des ELAK in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur registriert. Seit Einführung des ELAK wird dieser in der Zentralstelle an allen Arbeitsplätzen von Bediensteten, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, genutzt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sind Bedienstete, die nicht mit Verwaltungsaufgaben betraut sind (Hausarbeiter, KFZ-Lenker, Telefonzentrale, etc.; ca. 2%), von der Nutzung des ELAK ausgenommen. Da bereits all jene Bediensteten der Zentralstelle, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, den ELAK nutzen, ist eine Ausweitung nicht erforderlich.
Zu Fragen 9 bis 12:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 8070/J-NR/2011 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen. Zudem wird bemerkt, dass der ELAK generell zur rascheren Bearbeitung der Geschäftsfälle beigetragen hat, zumal der Aktenlauf durch Wegfall der Postwege beschleunigt werden konnte und durch Parallelvorschreibungen die Arbeitsprozesse effizienter und rascher gestaltet werden konnten.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.