8011/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 26. Mai 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0118-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8165/J betreffend „Alkoholmissbrauch - Jugendschutz - Sanktionen nach der Gewerbeordnung“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 31. März 2011 an mich richteten, stelle ich, zu den Fragen 1 bis 11, 14 bis 17 und 24 unter Wiedergabe der meinem Haus auf Anfrage zugegangenen Rückmeldungen der zuständigen Ämter der Landesregierungen, fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 63 Organmandate verhängt. In der Steiermark wurden im Jahr 2010 29 Organmandate verhängt. In Wien wurden im Jahr 2010 28 Organmandate verhängt. In Salzburg werden Organstrafmandate nicht nach Übertretungen statistisch erfasst; überdies erfolgen bei derartigen Übertretungen, ebenso wie in Kärnten und Vorarlberg, im Regelfall Anzeigen. In Niederösterreich werden Organstrafmandate nicht deliktsbezogen erfasst. In Tirol liegen keine Aufzeichnungen zu Organstrafmandaten vor. Aus dem Burgenland wurden keine Organmandate gemeldet.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2010 drei Anzeigen erstattet. In Kärnten wurden im Jahr 2010 65 Anzeigen erstattet, davon 20 Anzeigen wegen Ausschank von Alkohol an Jugendliche. In Niederösterreich wurden im Jahr 2010 23 Anzeigen erstattet. In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 107 Anzeigen erstattet. In Salzburg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 30 Anzeigen erstattet. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 80 Anzeigen erstattet. In Tirol wurden im Jahr 2010 94 Anzeigen erstattet. In Vorarlberg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 sowohl im Gastgewerbe, als auch im Handel 110 Anzeigen erstattet. In Wien wurden im Jahr 2010 360 Anzeigen erstattet.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2010 vier Verfahren eingeleitet. In Kärnten konnten die eingeleiteten Verfahren zum Teil nicht ausgewiesen werden. In Niederösterreich wurden im Jahr 2010 25 Verfahren eingeleitet. In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 94 Verfahren eingeleitet. In Salzburg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 30 Verfahren eingeleitet. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 65 Verfahren eingeleitet. In Tirol wurden im Jahr 2010 92 Verfahren eingeleitet. In Vorarlberg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 sowohl im Gastgewerbe, als auch im Handel 110 Verfahren eingeleitet. In Wien wurden im Jahr 2010 60 Verfahren eingeleitet.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2010 drei Verfahren eingestellt. In Kärnten konnten die eingestellten Verfahren zum Teil nicht ausgewiesen werden. In Niederösterreich und Salzburg wurde kein Verfahren eingestellt. In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 neun Verfahren eingestellt. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 sieben Verfahren eingestellt. In Tirol wurden im Jahr 2010 zwei Verfahren eingestellt. In Wien wurden im Jahr 2010 vier Verfahren eingestellt. In Vorarlberg werden derartige Verfahren grundsätzlich nicht nach § 21 VStG abgehandelt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Burgenland wurde im Jahr 2010 eine Geldstrafe in Höhe von € 360 verhängt. In Kärnten wurden im Jahr 2010 63 Geldstrafen verhängt; davon wurden Jugendliche mit Unterweisung oder einer durchschnittlichen Geldstrafe von € 30 und Erwachsene mit einer Geldstrafe von € 70 bis € 500 bestraft. In Niederösterreich wurden im Jahr 2010 13 Geldstrafen zwischen € 100 und € 200 verhängt. In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 87 Geldstrafen in Höhe von insgesamt € 21.993 verhängt. In Salzburg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 17 Geldstrafen verhängt, wobei sich die Strafhöhen zwischen € 70 bis € 2.100 bewegten. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2010 60 Strafen verhängt, wobei sich die Strafhöhen zwischen € 50 bis € 750 bewegten. In Tirol wurden im Jahr 2010 92 Strafen verhängt; die durchschnittliche Strafhöhe betrug € 300. In Vorarlberg wurden im Jahr 2010 sowohl im Gastgewerbe, als auch im Handel 49 Geldstrafen zwischen € 150 und € 700 verhängt. In Wien wurden im Jahr 2010 31 Strafen verhängt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Burgenland erfolgte im Jahr 2010 eine Entziehung. In Kärnten erfolgten im Jahr 2010 28 Entziehungen. In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2010 37 Entziehungen. In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2010 26 Entziehungen. In Salzburg erfolgten im Jahr 2010 19 Entziehungen, wobei zwei Bezirkshauptmannschaften zu dieser Frage keine Angaben übermitteln konnten, da eine Auswertung der entzogenen Gewerbeberechtigungen nach Berufsgruppen nicht möglich war. In der Steiermark erfolgten im Jahr 2010 sieben Entziehungen. In Tirol erfolgten im Jahr 2010 14 Entziehungen. In Vorarlberg erfolgten laut qualifizierter Schätzung im Jahr 2010 zehn Entziehungen. In Wien erfolgten im Jahr 2010 101 Entziehungen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
In Kärnten erfolgte im Jahr 2010 eine derartige Entziehung. In Salzburg ist eine Auswertung nach Entziehungsgründen nicht möglich. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2010 zwei derartige Entziehungen. In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2010 sieben derartige Entziehungen. In Wien erfolgte im Jahr 2010 eine derartige Entziehung. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu den Punkten 9 und 11 der Anfrage:
Aus den Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
In Oberösterreich erfolgte im Jahr 2010 eine derartige Entziehung. In Wien erfolgten im Jahr 2010 zwei derartige Entziehungen. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu den Punkten 12, 13 und 18 bis 23 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5051/J verwiesen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 14 derartige Organmandate in Höhe von insgesamt € 280 verhängt. In Tirol liegen keine Aufzeichnungen zu Organmandaten vor. In Vorarlberg wird für diese Delikte keine Statistik geführt. Die Einhaltung der Bestimmung des § 112 Abs. 4 GewO 1994 wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen immer wieder überprüft; vereinzelt werden Übertretungen festgestellt, die verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. In Wien wurden im Jahr 2010 608 derartige Organmandate verhängt. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Organmandate berichtet.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
In Kärnten wurde im Jahr 2010 eine derartige Anzeige erstattet. In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 vier derartige Anzeigen erstattet. In Salzburg wurde laut qualifizierter Schätzung im Jahr 2010 eine derartige Anzeige erstattet. In der Steiermark wurden im Jahr 2010 49 derartige Anzeigen erstattet. In Tirol wurden im Jahr 2010 15 derartige Anzeigen erstattet, wobei die Daten nicht von allen Bezirksverwaltungsbehörden geliefert wurden. In Vorarlberg wird für diese Delikte keine Statistik geführt. Die Einhaltung der Bestimmung des § 112 Abs. 4 GewO 1994 wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen immer wieder überprüft; vereinzelt werden Übertretungen festgestellt, die verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. In Wien wurden im Jahr 2010 34 derartige Anzeigen erstattet. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Anzeigen berichtet.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 zwei Verfahren eingestellt. In Tirol liegen keine Aufzeichnungen zu Organmandaten vor. In Vorarlberg wird für diese Delikte keine Statistik geführt. Die Einhaltung der Bestimmung des § 112 Abs. 4 GewO 1994 wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen immer wieder überprüft; vereinzelt werden Übertretungen festgestellt, die verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine eingestellten Verfahren berichtet.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2010 zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt € 600 verhängt. In Salzburg wurde im Jahr 2010 eine Geldstrafe in Höhe von € 300 verhängt, wobei genaue Aufzeichnungen nur vom Magistrat Salzburg geführt werden. In der Steiermark wurden im Jahr 2010 29 Geldstrafen verhängt. In Tirol wurden 15 Strafen in der durchschnittlichen Höhe von € 300 verhängt, wobei nicht von allen Bezirksverwaltungsbehörden vollständige Daten geliefert wurden. In Wien wurden im Jahr 2010 21 Strafen verhängt. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Strafen berichtet.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2010 765 Kontrollen durchgeführt. In Kärnten wurden im Jahr 2010 346 Kontrollen durchgeführt; zusätzlich sind 308 Kontrollen insbesondere bei Veranstaltungen erfolgt. In Niederösterreich wurden im Jahr 2010 4.163 Kontrollen durchgeführt. Da nur ein Teil der Bezirksverwaltungsbehörden präzise Zahlen nannte, liegt der tatsächliche Wert höher. Während Kontrollschwerpunktaktionen nicht zahlenmäßig erfasst werden, gibt es regelmäßige Schwerpunktaktionen, die auch Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 GewO 1994 (Clubbings u.dgl.) umfassten. In der Steiermark werden Kontrollschwerpunktaktionen zahlenmäßig nicht erfasst, jedoch wurden im Jahr 2010 4.800 Kontrollen bei Gewerbetreibenden und eine verstärkte Kontrolle von Veranstaltungen (z.B. Zeltfeste, Bälle, Fußballspiele, Adventmärkte) sowie Kontrollen von Märkten und Handelsbetrieben durchgeführt. In Tirol wurden im Jahr 2010 1.579 Kontrollen und teilweise regelmäßige Kontrollen im Streifendienst in den Bezirken sowie laufende Kontrollen durch mobile Einsatzkräfte in Innsbruck-Stadt durchgeführt. In Vorarlberg wurden im Jahr 2010 insgesamt 463 Betriebe (Gastronomie-, Handelsbetriebe sowie diverse Veranstaltungen) einerseits im Rahmen schwerpunktmäßiger Kontrollen der Bezirksverwaltungsbehörden unter Mitwirkung der Polizei sowie andererseits gezielter Einzelkontrollen der Polizei überprüft. Die BPD Wien, in Zusammenarbeit mit diversen magistratischen Dienststellen, führt bereits seit dem Frühjahr 2007 in allen 14 Stadtpolizeikommanden zweimal monatlich Schwerpunktstreifen mit dem Fokus auf das Thema „Jugendliche und Alkohol“ durch; dabei erfolgt eine Kontrolle von Gastgewerbebetrieben und Handelsbetrieben bzw. Tankstellen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 2.582 Betriebe überprüft. Parallel dazu führt die MA 59 – Marktamt im Rahmen des Rayonsdienstes laufend Überprüfungen im Zusammenhang mit der Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen durch. In Oberösterreich und in Salzburg gibt es keine zahlenmäßige Erfassung von Kontrollschwerpunktaktionen.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Im Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (zur Zeit der Verabschiedung des Erlasses noch Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) vom 14. März 2008, Zl. BMWA-30.599/0079-I/7/2008, sowie dem ergänzenden Erlass vom 15.07.2008, Zl. BMWA-30.599/0255-I/7/2008, die sich an die Landeshauptleute richten, wurde festgehalten, dass es in Vollzug des § 114 GewO 1994 unverzichtbar ist, dass die Gewerbebehörden mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Mitteln die Einhaltung der Bestimmung des § 114 GewO 1994 kontrollieren.
Die zitierte Entschließung Nr. 206/A (E) XXIII. GP war an die damalige Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend gerichtet hat. Dazu findet regelmäßig ein Arbeitskreis "Wirtschaft und Alkohol" im Gesundheitsressort statt.
Unbeschadet dessen, dass die Zuständigkeit für Fragen der Alkoholprävention beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, wurden im Jahr 2010 im Rahmen der Jugendförderung zahlreiche Projekte der außerschulischen Jugendarbeit unterstützt, die sich mit "Gewalt- und Suchtprävention" beschäftigten. Insgesamt wurden zu diesem Schwerpunkt Projekte in der Höhe von € 130.148,50 gefördert.
Zusätzlich beteiligte sich das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit € 25.000 an der Durchführung einer Fachtagung der bOJA, dem Kompetenzzentrum für Offene Jugendarbeit in Österreich, zum Thema „Wie, wo und weshalb das Thema Gesundheit in der Offenen Jugendarbeit Platz hat“. Ausgehend von den Bedürfnissen der jungen Menschen wurde der Bogen hin zum Thema „Gesundheit“ und "Prävention" gespannt.
Zudem ist die Vereinheitlichung des Jugendschutzes ein wichtiges Anliegen. Daher wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreter/inne/n der Länder, der Bundesjugendvertretung, der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Elternvereine, der Wirtschaftskammer Österreich, des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einberufen, die einheitliche Standards für den Jugendschutzbereich u.a. hinsichtlich Ausgehzeiten, Alkohol- und Tabakkonsum und Medienkonsum diskutiert hat. Diese Standards bilden die Grundlage für den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die bei der Landesjugendreferenten-Konferenz am 8. April 2011 in Dornbirn intensiv diskutiert wurde und derzeit in Verhandlung steht.
Darüber hinaus wurde bei dieser Konferenz vereinbart, dass gemeinsam von Bund und Ländern Handlungsvorschläge zu folgenden Themenbereichen erarbeitet werden, um eine österreichweit koordinierte Vorgangsweise bei begleitenden Maßnahmen zum Jugendschutz zu sichern:
· Gemeinsames Vorgehen, um die Anliegen und Bestimmungen des Jugendschutzes besser bekannt zu machen
· Schaffung eines Überblicks und von Bewertungskriterien zu den unterschiedlichen Maßnahmen, die in Österreich in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit im Bereich Bewusstseinsbildung zum Jugendschutz gesetzt werden
· Koordinierung von begleitenden bewusstseinsbildenden Maßnahmen mit und für Jugendliche (z.B. Seminare an Schulen, in Jugendeinrichtungen etc.) unter Einbeziehung u.a. des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Landesschulräte, der Jugendorganisationen und Jugendzentren.