8013/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8172 /J der Abgeordneten Gerhard Huber und KollegInnen wie folgt:

 

Frage 1 und 2:

Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel dienen dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und müssen natürlich eingehalten werden.

Frage 3:

Grenzwerte können nicht beliebig geändert werden, hinsichtlich des näheren Prozesses zur Grenzwertfestlegung bzw. –änderung verweise ich auf die Beantwortung des legistisch zuständigen Gesundheitsministers.

Frage 4:

Grenzwerte müssen sich selbstverständlich an medizinischen Notwendigkeiten orientieren.

Frage 5:

Die legistische Zuständigkeit für Lebensmittelsicherheit und damit auch für die Festlegung von Grenzwerten obliegt dem Gesundheitsminister. Das BMASK steht in regelmäßigem Austausch mit dem BMG und unterstützt dieses bei Konsumentenanfragen und im Rahmen der Verbraucherinformation (www.konsumentenfragen.at)

Fragen 6 bis 14:

Ich verweise auf die Beantwortung des legistisch zuständigen Gesundheitsministers. Dieser ist vor allem auch zu entnehmen, dass sich das BMG im Rahmen der zuständigen europäischen Gremien für eine Senkung des Grenzwertes erfolgreich eingesetzt hat.


Frage 15:

Eine VO der Europäischen Union ist ein direkt wirksames Rechtsinstrument ohne Umsetzungsbedarf im Mitgliedstaat. Im Rahmen der legistischen Zuständigkeit meines Ressorts nimmt das BMASK aktiv am europäischen Gesetzgebungsprozess Einfluss.

Frage 16:

Wie bereits zuvor ausgeführt steht die zuständige Sektion in meinem Haus hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen in regelmäßigen Kontakt mit dem BMG, eine aktive Teilnahme am europäischen Rechtssetzungsprozess fand mangels legistischer Zuständigkeit meines Hauses nicht statt.