8014/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/55-PMVD/2011 27. Mai 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 29. März 2011 unter der Nr. 8069/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Airpower 2011" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 7:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport kommt seiner Informationspflicht nach, den Österreicherinnen und Österreichern das Können und den ausgezeichneten Ausbildungsstand der Piloten des Österreichischen Bundesheeres im Vergleich mit der ausländischen Fliegerelite zu präsentieren. Die bei der Airpower stattfindenden Flugschauen sollen der Bevölkerung nicht nur fliegerisches Können der Spitzenklasse präsentieren, sondern auch die Notwendigkeit einer leistungsfähigen österreichischen Luftraumsicherung und Lufttransportfähigkeit mit der dazugehörigen Logistik und Technik aufzeigen. Diese Fähigkeiten kommen im Bedarfsfall auch der Bevölkerung zugute, wie beispielsweise bei Katastrophenfällen (Lawinenabgängen, Waldbränden, Evakuierungen, Hochwasser etc.). Mittels verschiedener Kommunikationsmaßnahmen soll eine Imagesteigerung des Österreichischen Bundesheeres erreicht, die hohen Besucherzahlen (im Jahr 2009 rund 300.000) für effektive Personalwerbung und Personalgewinnungsmaßnahmen aller Bedarfsträger genutzt, eine Verbesserung des Brandings erzielt, möglichst viele Menschen über die Veranstaltung informiert, zur Teilnahme bewegt und damit unmittelbar angesprochen werden. Mit den Ressortbotschaften sollen auch jene Menschen erreicht werden, die eine Teilnahme an der Flugschau grundsätzlich ablehnen, um dadurch einen entsprechenden Nachdenkprozess zu fördern bzw. zu unterstützen. Im Übrigen ist nicht beabsichtigt, bei der Airpower 2011 Gewinn zu erzielen.
Zu 4 und 5:
Die Vorbereitung erfolgt im Rahmen des Tagesflugbetriebes. Für die Durchführung sind ca. 30 Flugstunden mit Flächenflugzeugen und 50 Flugstunden mit Hubschraubern aus dem Jahresflugstundenkontingent geplant. Für anfallende Mehrdienstleistungen wurden 500.000 Euro veranschlagt. Für Gäste und Teilnehmer werden zum Teil Unterkünfte, Verpflegung und Betankung zur Durchführung des fliegerischen Vorführprogramms möglichst kostenneutral zur Verfügung gestellt.
Zu 6:
Auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung.
Zu 8:
Das militärische Hoheitszeichen dient der Kennzeichnung militärischer Sachgüter. Es darf auch von Personen und Dienststellen, die mit der Vollziehung militärischer Angelegenheiten betraut sind, in Ausübung dienstlicher Funktionen geführt werden. Darüber hinaus darf der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport das Führen dieses Hoheitszeichens gestatten, wenn und solange es militärische Interessen erfordern. Im Übrigen verweise ich auf meine obigen Ausführungen.