8018/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0083-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 8077/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „ELAK – Stand und Kosten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 5:

Die Personal- bzw. Betreuungskosten für den ELAK-Betrieb sind deshalb nicht gesondert darstellbar, weil das den ELAK betreuende Personal nicht ausschließlich dafür bereit gestellt ist, sondern auch eine Reihe anderer IT-Aufgaben zu erfüllen hat.


Zu 2 und 3:

Die Bundesrechenzentrum-GmbH steht – bis auf geringfügige Leistungen und damit  verbundene Ausgaben – dem Bundesministerium für Justiz nicht als Vertragspartner gegenüber. Vielmehr werden die Kosten für den ELAK ausschließlich mit der ARGE-ELAK verrechnet.

Sofern Kosten ermittelbar sind, ist dies wegen der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht von Rechnungsbelegen erst ab 2004 möglich.

Die Kosten (für die Zentralstelle und die nachgeordnete Vollzugsdirektion) untergliedern sich in

 

und sind (in Euro exkl. USt) in umseitiger Tabelle aufgegliedert:

 

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

 

 

 

 

 

 

 

 BF

16.739,20

246.114,09

278.918,01

313.908,84

321.999,41

353.093,20

324.447,96

 EK

432.189,33

444.106,38

11.491,26

 

 

 

   

 

Zu 4:

Die Kosten für eine Zugriffslizenz werden vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) für die Ausstattung eines neuen Arbeitsplatzes einmalig bezahlt. Vertragspartner des BMJ ist die ARGE-ELAK, die diese Kosten verwaltet. Mit Stand 1. Jänner 2011 betragen die Einmalkosten für jede neue Lizenz (die nicht im bereits bezahlten Pool enthalten ist) 491,46 Euro exkl. USt.

Zu 6:

Da der ELAK bereits seit April 2004 im Echtbetrieb zur Verfügung steht, ist mit diesem Zeitpunkt die Projektphase abgeschlossen.

Der Erwerb von allfälligen Major Releases kann der Projektphase nicht mehr zugeordnet werden. Für das Jahr 2011 wurde seitens des BMJ vom Erwerb einer Major Release Abstand genommen.


Zu 7 und 8:

In der Zentralstelle arbeiten 238 Personen mit dem ELAK. Zudem sind 79 Personen innerhalb der Vollzugsdirektion mit einem ELAK-Arbeitsplatz ausgestattet. An eine Ausweitung im Justizressort ist vorerst nicht gedacht.

Zu 9 bis 12:

Zur Beantwortung von – Einsparungseffekte betreffenden – Fragen darf ich auf die zentrale Beantwortung des projektführenden Herrn Bundeskanzlers zur gleichlautenden Parlamentarischen Anfrage 8070/J-NR/2011 verweisen. Dessen Ausführungen gelten in dieser Allgemeinheit auch für das Justizressort.

 

. Mai 2011

 

(Dr. Beatrix Karl)