8022/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0134-II/A/9/2011

Wien, am           26. Mai 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8109/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 31a Abs. 3 letzter Satz ASVG wird aus der Sicht meines Ressorts vollinhaltlich Rechnung getragen. Ich schließe mich den Aussagen des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an, der zu der gleichlautend an ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 8108/J  Folgendes ausführt:

 

„Der Zugang zu den elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten innerhalb des ELSY ist nämlich ausschließlich und in jedem Fall bereits jetzt nur nach Eingabe eines PIN möglich. Jede Verwendung einer e-card setzt eine PIN-Eingabe voraus: Dies ist der Fall in der Arztordination bei der Anspruchsprüfung, welche nur und ausschließlich in Kombination mit der Ordinationskarte der Ärztin/des Arztes möglich ist, welche wiederum über einen aktivierten PIN verfügt (Inbetriebnahme des Lesegeräts für die e-card). Dies ist aber auch der Fall, wenn die/der Anspruchsberechtigte bzw. die Patientin/der Patient etwa von zu Hause aus auf personenbezogene Daten zugreift: Auch dies ist nur nach entsprechender PIN Eingabe möglich (Zugang über die Bürgerkartenfunktionalität; 6-stelliger PIN).“

 

Fragen 1 bis 6:

Zu diesen Fragen darf ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der gleichlautend an ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 8108/J verweisen, die inhaltlich übernommen werden.