8023/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0085-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 8148/J-NR/2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsatz von Suchtmittelspürhunden in Justizanstalten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 4, 8 und 9:

Die LeiterInnen der Justizanstalten haben im Jahr 2009 827 Fälle und im Jahr 2010 1093 Fälle von strafrechtlich relevanten Suchtmittelmissbräuchen durch Insassen bei den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht. Die Zahl der Anzeigen ist praktisch identisch mit den in diesem Zusammenhang geführten Ordnungsstrafverfahren in den Justizanstalten und ergibt sich aus folgender Tabelle:

Justizanstalt

2009

2010

Eisenstadt

14

14

Klagenfurt

42

94

St. Pölten

5

6

Gerasdorf

2

0

Göllersdorf

4

1

Hirtenberg

37

57

Korneuburg

51

59

Krems

2

5

Schwarzau

2

3

Sonnberg

28

32

Stein

30

45

Wiener Neustadt

14

8

Suben

10

24

Garsten

8

6

Linz

24

28

Ried

13

10

Steyr

2

1

Wels

35

97

Salzburg

19

13

Graz-Jakomini

47

32

Graz-Karlau

78

96

Leoben

17

24

Innsbruck

53

69

Feldkirch

19

42

Wien-Favoriten

4

6

Wien-Josefstadt

64

81

Wien-Mittersteig

0

0

Wien-Simmering

203

240

Summe

827

1093

 

Eine Gliederung nach Haftstatus erfolgt bei dieser Jahresstatistik ebenso wenig wie nach Monaten. Das Führen vertiefter Statistiken, insbesondere zu den genauen Mengen an Suchtmitteln, die bei den Insassen in Justizanstalten sichergestellt werden, ist nicht zweckmäßig bzw. wäre mit einem ganz außer Verhältnis stehenden Aufwand verbunden. In den allermeisten Fällen erfolgen die Anzeigen aufgrund positiver Harntests. Suchtmittelfunde sind die Ausnahme; in der Regel werden dabei nur sehr kleine Mengen verdächtiger Substanzen sichergestellt, die verfälscht oder „gestreckt“ sein können und nur im Wege einer genauen und entsprechend kostspieligen Analyse auf ihren Gehalt an Reinstoffen untersucht werden könnten. Aus einer solchen Statistik wären schon aufgrund der geringen Mengen keine relevanten Erkenntnisse zu gewinnen. Zur Anzeige gebracht werden diese verdächtigen Funde allerdings in jedem Fall.

Zu 3:

Es befinden sich rund 900 Insassen in einer Substitutionsbehandlung.

Zu 5 und 6:

Dazu verweise ich auf die nach wie vor aktuelle Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 2521/J – NR/2009 (dort: Fragepunkte 15 und 16) durch meine Amtsvorgängerin.

Zu 7:

Wie bereits in vorangegangenen Anfragebeantwortungen erläutert, wurde ein Pilotprojekt „Suchtmittelspürhund“ durchgeführt, dessen Ergebnisse aber nicht ausreichend waren, um die Anschaffung, Ausbildung und Haltung eigener Diensthunde zu rechtfertigen. Dazu verweise ich konkret auf die Anfragebeantwortung zur Zahl 3445/J-NR/2009, wonach insbesondere die Initiative zu den Einsätzen großteils beim Hundeführer lag, weil sie nur in einem kleinen Teil der Fälle über Ersuchen der betreffenden Anstalten erfolgten. Bei mindestens 80% der als positiv verzeichneten Einsätze wurden keine verbotenen Substanzen gefunden, sondern es wurden vom Suchtmittelspürhund Gegenstände oder Personen, die in der Vergangenheit Kontakt mit verbotenen Substanzen hatten, angezeigt. Im Übrigen wurde im gesamten Projektzeitraum kein Fund einer größeren Menge Suchtmittel getätigt.

Diese geringe Erfolgsquote spricht gegen einen großflächigen Einsatz im Vollzug. Jedenfalls ist die Effizienz von eingesetzten Mitteln und Ergebnissen nicht gegeben. Offensichtlich ist die klassische Methode der Durchsuchung von Insassen und von den von ihnen genutzten Räumlichkeiten in Verbindung mit Harntests der Durchsuchung unter Einbeziehung von Suchtmittelspürhunden vorzuziehen. Es entspricht daher dem – nicht abdingbaren – Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, auf geschulte Suchtmittelspürhunde der Polizei zurückzugreifen.

Zu 10:

Im Zeitraum 1. September 2009 bis 28. Februar 2011 gab es in den Justizanstalten keinen Todesfall, der unmittelbar auf Drogenkonsum (Überdosis) zurückzuführen war.

Zu 11 bis 13:

Seit 1. September 2009 wurden bei 88 Einsätzen in Justizanstalten 274 Suchtmittelspürhunde im Rahmen der Amtshilfe durch das Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellt; diese Assistenzleistung war für das Justizressort kostenlos. Die insoweit im Bereich des Bundesministeriums für Inneres entstandenen Kosten sind mir nicht bekannt.

Im Detail können die Einsätze folgender Tabelle entnommen werden, welche auch die sichergestellten Substanzen nach Art und Menge auflistet:

Justizanstalt

Datum

Einsätze

Anzahl

Spürhunde

(Suchmittel)Funde

Eisenstadt

 

 

 

 

17.09.2009

 

2

 

21.10.2009

 

2

 

25.11.2009

 

2

 

10.12.2009

 

2

 

11.02.2010

 

2

 

20.01.2010

 

2

 

09.03.2010

 

2

 

07.04.2010

 

2

 

04.05.2010

 

2

 

09.06.2010

 

2

 

08.07.2010

 

2

 

18.08.2010

 

2

 

15.09.2010

 

2

 

12.10.2010

 

2

 

29.11.2010

 

2

3 ml Opiatgemisch flüssig

09.12.2010

 

2

 

26.01.2011

 

2

 

24.02.2011

 

2

 

23.03.2011

 

2

 

 

19

38

 

 

Favoriten

20.02.2010

1

2

 

 

Garsten

 

 

 

 

 

31.12.2009

 

2

 

02.03.2010

 

2

 

18.03.2010

 

5

unbekannte Medikamente aus Hausbestand

10.06.2010

 

1

 

13.09.2010

 

2

 

19.10.2010

 

10

 

 

6

22

 

 

Innsbruck

08.04.2010

 

11

 

 

03.11.2010

 

10

geringe Menge unbekannter Substanz

 

 

2

21

 

 

Jakomini

 

 

09.09.2009

 

5

geringe Menge unbekannter Substanz

04.03.2010

 

2

 

22.12.2010

 

1

 

 

3

8

 

 

Josefstadt

 

 

 

18.03.2010

 

4

 

28.06.2010

 

2

 

20.07.2010

 

8

3g Cannabis

22.07.2010

 

3

 

 

4

17

 

 

 

 

 

 

Karlau

 

 

 

 

 

 

 

07.09.2009

 

2

 

10.09.2009

 

1

 

19.12.2009

 

1

 

21.04.2010

 

2

1g Morphin

10.06.2010

 

3

 

08.07.2010

 

2

 

27.09.2010

 

2

 

18.12.2010

 

2

 

 

8

15

 

 

 

 

 

 

Klagenfurt

 

16.02.2010

 

6

10 g Cannabis

30.03.2010

 

6

1g Cannabis

 

2

12

 

 

Korneuburg

 

 

 

 

 

 

 

13.10.2009

 

4

2 unbekannte Tabletten

02.12.2009

 

2

 

22.04.2010

 

4

12 Rohypnol Tabletten

07.06.2010

 

1

 

08.09.2010

 

1

 

18.10.2010

 

3

 

11.01.2010

 

2

 

 

7

17

 

 

Leoben

 

03.08.2010

 

3

 

30.12.2010

 

1

1g Marihuana

 

2

4

 

 

Linz

 

 

 

15.12.2009

 

2

 

27.10.2010

 

7

 

18.01.2011

 

2

 

 

3

11

 

 

Ried

 

 

22.10.2010

 

2

 

30.03.2011

 

3

 

 

2

5

 

 

 Salzburg

 

 

 

11.10.2010

 

2

 

23.11.2010

 

6

 

09.02.2011

 

5

 

 

4

13

 

 

Simmering

09.02.2010

1

8

 

 

Sonnberg

 

 

 

16.12.2009

 

5

 

09.03.2010

 

3

 

27.04.2010

 

1

 

 

3

9

 

 

St. Pölten

06.05.2010

1

1

 

 

Stein

 

 

 

 

 

 

 

 

22.09.2010

 

1

 

12.01.2010

 

3

geringe Menge unbekannter Substanz

26.01.2010

 

15

2g unbekannter Substanz

28.01.2010

 

1

 

01.02.2010

 

2

 

16.03.2010

 

4

 

11.05.2010

 

14

 

07.02.2011

 

1

 

23.02.2011

 

6

 

 

9

47

 

 

Schwarzau

 

 

 

 

 

 

01.09.2009

 

3

1 Kapsel Substitol

14.12.2009

 

2

 

18.04.2010

 

3

 

16.06.2010

 

2

 

19.10.2010

 

2

 

16.03.2010

 

2

geringe Menge unbekannter Substanz

 

6

14

 

 

Wels

 

 

08.04.2010

 

1

 

20.10.2010

 

2

1 Injektionsspritze

 

2

3

 

 

Wiener Neustadt

 

 

18.09.2010

 

2

12 Tabletten Dominal, 1 Tablette Ecstasy

24.11.2010

 

2

0,6g Cannabis

31.03.2011

 

2

div. Medikamente

 

3

6

 

 

Gesamt

 

88

274

 

 

Zu 14 und 15:

Der Itemiser3 (ein Gerät zur Erkennung und Identifizierung von Sprengstoff und Drogen mittels Partikelanalyse aus Oberflächenwischproben) hat einen Kaufpreis von 53.250 Euro und wurde zur Unterstützung beim Aufgriff gefährlicher Substanzen für die Justizanstalten im Großraum Wien angeschafft. Er wird nach einem Rotationsprinzip in die Anstalten verbracht und dort eingesetzt. Im Jahr 2010 befand sich der Itemiser3 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt; dort wurden bei 20 Einsätzen rund 200 Proben gezogen und einer Analyse durch das Gerät zugeführt.


 

Zu 16:

Der Einsatz von Dualhunden (Diensthunde, welche nicht nur die Grundausbildung als Schutz- und Spürhund haben, sondern zusätzlich zur Auffindung von Sprengstoff und Suchtmitteln, Bargeld sowie zur Leichen- und Blutsuche verwendet werden können) wurde mit dem Ergebnis geprüft, dass dieser nicht zweckmäßig erscheint. Abgesehen von der sehr kostenintensiven Ausbildung und Erhaltung sind auch die Auffindungserfolge der Dualhunde schlechter als bei Diensthunden, die nur für eine besondere Aufgabe ausgebildet wurden.

 

. Mai 2011

 

(Dr. Beatrix Karl)