8029/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am     Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0068-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8074/J vom 29. März 2011 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 5.:

Im Bundesministerium für Finanzen gibt es keine ausschließliche Zuordnung beziehungsweise Betrauung von Bediensteten für ELAK-Tätigkeiten und somit keine explizit herausrechenbaren Kosten.

 

Zu 2.:

Da Rechnungen nach einer Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren skartiert werden, werden nachstehend jene Beträge genannt, welche dem Bundesministerium für Finanzen vom Bundesrechenzentrum seit 2004 jeweils exklusive Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem ELAK verrechnet wurden:

2004 waren es € 556,73, 2005 € 822.712,54, 2006 € 614.005,08, 2007 € 1.083.138,68, 2008 € 1.199.393,19, 2009   € 1.083.785,72 und 2010 € 1.234.390,79.


Zu 3.:

Auftragnehmer für den „ELAKimBUND“ als Generalunternehmer ist die ARGE ELAK GmbH & Co OG (bestehend aus der Bundesrechenzentrum IT-Solutions GmbH und der Bundesrechenzentrum GmbH). Alle Zahlungen werden an die ARGE ELAK geleistet. Diese verteilt die Zahlungen an die jeweiligen Subunternehmer weiter.

 

Zu 4.:

Im Bundesministerium für Finanzen sind 2005 Lizenzkosten in der Höhe von € 600.685,54 angefallen, 2007 waren es € 270.355,10, 2008 € 10.080,--, 2009 € 34.179,84 und 2010 € 231.273,60, wobei sich die Beträge jeweils exklusive Umsatzsteuer verstehen.

 

Mit Stand 1.1.2011 würden für jede neue Lizenz, die nicht im bereits bezahlten Pool enthalten ist, Einmalkosten in der Höhe von € 491,46 exklusive Umsatzsteuer anfallen.

 

Zu 6.:

Das Projekt „ELAKimBUND“ wurde für die Zentralstellen mit der Abnahme im Jahr 2005 abgeschlossen. Gemäß Vertrag ist ein jährliches Major Release Upgrade (MRU) vorgesehen. Das nächste MRU erfolgt 2012.

 

Zu 7.:

Im Monat des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage haben 805 Personen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen, das entspricht 77,4 %, mit dem ELAK gearbeitet.

 

Zu 8.:

Im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen wird die Einführung eines "ELAK light" auf Basis des „ELAKimBUND“ für nachgeordnete und sonstige Dienststellen der Bundesverwaltung sowie für die Höchstgerichte forciert. In diesen Bereichen erfolgt eine laufende Ausweitung der Anwenderzahlen.

 

Zu 9.:

Es konnten durch die Einführung des „ELAKimBUND“ in diversen Bereichen Einsparungen erzielt werden. Diese ergeben sich beispielsweise durch den Entfall der physischen Lagerung der Akten, im Portovolumen durch Nutzung der elektronischen Zustellung, durch die Einsparung von Planstellen (Boten, Kanzleien, Schreibstellen und Sekretariate) sowie den Entfall der Notwendigkeit von Umschulungen auf neue Aktensysteme bei Reorganisationen.


Zu 10.:

Das notwendige Basismaterial zur Berechnung liegt dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.

 

Zu 11.:

Eine Vielzahl an Prozessen konnte mit dem ELAK – vor allem durch die Möglichkeit der parallelen Vorschreibung, der jederzeitigen Verfügbarkeit der Daten, des Entfalles der Botengänge etc. – um mehr als 50% beschleunigt werden.

 

Zu 12.:

Es konnten nachhaltige Einsparungen im Personalbereich erzielt werden. So wurden Boten eingespart und Schreibstellen nahezu aufgelöst, der Personalstand in den Sekretariatsbereichen wurde entsprechend reduziert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.