8030/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8095/J vom 29. März 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2., 3., 5., 6. und 8.:

Für die Planung und Durchführung der gegenständlichen Generalsanierung im Bereich der Himmelpfortgasse ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Wege der Burghauptmannschaft Österreich nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig.

 

Zu 4., 9., 10., 11., 12., 15, 16. und 17.:

Die Rückübersiedlung wird derzeit ebenso geprüft wie andere, alternative Optionen.

 

Zu 7.:

Die Kosten werden im überwiegenden Maße vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unter Beachtung der gesetzlichen Mitwirkungsverpflichtung des Bundesministeriums für Finanzen im Sinne der Durchführungsbestimmungen zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz getragen. Die Beträge aus den hiefür vorgesehenen vorangegangenen Liegenschaftsverkäufen stellen nach den bundeshaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 17 Abs. 5 Z 2 BHG) eine „zweckgebundene Gebarung“ dar und sind somit zur Gänze dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuzurechnen.

 

Zu 13. und 14.:

Diese Fragen berühren nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.