8032/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0079-I/4/2011 Wien, am 27. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. März 2011 unter der Nr. 8156/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Waren im Jahr 2010 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und, wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen (siehe Fußnote 1) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Ø Waren im Jahr 2010 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und, wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen (siehe Fußnote 2) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Im Jahr 2010 waren in meinem Ressort insgesamt 37 Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigt.
Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten werden auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 beschäftigt. Dieses sieht für Personen, die ihre Berufsvorbildung oder Schulbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der
Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Abschluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 der Ausbildungsphase gebührt. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.
Durch die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in ausgegliederten Gesellschaften und sonstigen ausgegliederten Bereichen des Bundes wird kein Rechtsverhältnis zum Bund, sondern zur jeweiligen ausgegliederten Einrichtung begründet, das dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt. Diese Bereiche bleiben bei der Beantwortung der Anfrage außer Betracht, weil sie keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes bilden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und, wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen (siehe Fußnote 1) zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Ø Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und, wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen (siehe Fußnote 2) zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Auch heuer im Sommer ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu noch keine abschließende Zahl genannt werden kann.
Zu Frage 5:
Ø Werden im Jahr 2011 Lehrlinge in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und, wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften aufgenommen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Das Bundeskanzleramt wird heuer im September drei Lehrlinge aufnehmen. Diese werden im Lehrberuf Verwaltungsassistent/in ausgebildet.
Mit freundlichen Grüßen