8035/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0045-I/4/2011                                                 Wien, am        . Mai 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. März 2011 unter der Nr. 8199/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Diskriminierung von Frauen im Aufnahmeverfahren des Polizei­dienstes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage:

Ø  Stellt für sie die geringere Abweichungsmöglichkeit der Körpergröße von weib­lichen Bewerberinnen zum Polizeidienst gegenüber männlichen Bewerbern eine Diskriminierung dar?
Wenn nein, wie begründen sie diese unterschiedliche Bewertung im Aufnahme­verfahren?
Wenn ja. Was werden sie tun, um diese Bewerbungsbenachteiligung für Frauen zum Polizeidienst zu ändern?
Können sie sich vorstellen die vorgeschriebenen Körpergrößen für Männer und Frauen generell aufzuheben?
Wenn nein: Soll die Abweichungsmöglichkeit genauso wie bei Männern, also 10 cm, betragen können?


Bewerberinnen für den Polizeidienst, die eine geringere als die derzeit vorgeschrie­bene Mindestkörpergröße aufweisen, sollen ihre persönliche und fachliche Eignung in individuellen Einstellungstests unter Beweis stellen können. Sofern die vom Bun­desministerium für Inneres durchgeführten sportmotorischen Leistungstests positiv absolviert werden, kann davon ausgegangen werden, dass alle Bewerberinnen –

 

unabhängig von einer allfälligen Mindestgröße - über die nötige körperliche Fitness verfügen, um die Polizeiaufgaben sicher und störungsfrei zu bewältigen.

 

Es ist daher geplant, in der für Herbst vorgesehenen Dienstrechtsnovelle 2011, die Mindestgrößen für den Exekutivdienst aus dem Dienstrecht zu entfernen.

 

Mit freundlichen Grüßen