8036/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0082-I/4/2011 Wien, am 27. Mai 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 29. März 2011 unter der Nr. 8070/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ELAK - Stand und Kosten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass sich alle Angaben auf den Zeitraum 2004 bis 2010 be­ziehen, da Rechnungen nach einer Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren skartiert werden.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie viele Beamte sind innerhalb des BKA mit der Planung, Vorbereitung, Organi­sation und Bereitstellung des ELAK (auch für andere Bundesstellen) betraut?

Ø  Welche Personalkosten verursacht das Projekt ELAK innerhalb des BKA?


 

Da es im Bundeskanzleramt (BKA) keine ausschließliche Zuordnung bzw. Betrauung von Bediensteten für ELAK-Tätigkeiten gibt, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter jener Abteilung, die unter anderem auch für ELAK-Angelegenheiten zuständig ist, jeweils nach Bedarf teilweise hiefür tätig sind, kann eine konkrete Anzahl von Mit­arbeitern bzw. deren Personalkosten nicht genannt werden. Auch aus der Kosten- und Leistungsrechnung lassen sich infolge großer Schwankungen keine allgemeingültigen Aussagen dazu ableiten.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Welche Beträge hat das Bundesrechenzentrum jährlich dem BKA im Zusammenhang mit dem ELAK verrechnet (jährliche Kosten seit dem Jahr 2000)?

Ø  Was wurde jährlich vom BKA im Zusammenhang mit dem Projekt ELAK an andere externe Dienstleister gezahlt (jährliche Kosten seit dem Jahr 2000)?

 

Auftragnehmer für das Projekt ELAKimBUND als Generalunternehmer ist die ARGE ELAK GmbH & Co OG (bestehend aus der Bundesrechenzentrum IT-Solutions GmbH und der Bundesrechenzentrum GmbH). Alle Zahlungen werden an die ARGE ELAK geleistet.

 

Die laufenden Zahlungen für die Betriebsführung betrugen (exklusive USt):

2004

-13.504,40*)

2005

966.402,44

2006

983.909,56

2007

1.022.206,15

2008

1.067.314,21

2009

1.048.449,46

2010

1.102.215,87

*) Gutschriften auf Grund widerrufener Abnahme

 

Einmalkosten exklusive USt. (inkl. Funktionsanpassungen)

2004

732.799,10

2005

730.081,58

2006

364.619,13

2007

99.846,97

2008

128.286,23

2009

229.520,20

2010

143.741,15

 


 

Zu Frage 5:

Ø  Welche Lizenzkosten fallen innerhalb des BKA für die Verwendung des ELAK an?

 

Linzenzkosten fallen nur einmalig an. Für das BKA sind diese Kosten bereits bei der ursprünglichen Einführung des BKA-ELAK angefallen, diese Lizenzen wurden in den ELAKimBUND-Vertrag übernommen.

 

Mit Stand 1.1.2011 betragen die Einmalkosten für jede neue Lizenz (die nicht im bereits bezahlten Pool enthalten ist) € 491,46 exkl. USt.

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche EDV-Betreuungskosten werden innerhalb des BKA dem ELAK zugerechnet?

 

Im BKA gibt es keine ausschließliche Zuordnung von Bediensteten für ELAK-Tätig­keiten; daher können zu den Betreuungskosten keine Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 7:

Ø  Inwieweit ist das Projekt ELAK abgeschlossen, welche weiteren Schritte sind für dieses und das nächste Jahr geplant?

 

Das Projekt ELAKimBUND wurde für die Zentralstellen mit der Abnahme im Jahr 2005 abgeschlossen. Gemäß Vertrag ist ein jährliches Major Release Upgrade (MRU) vor­gesehen. Das nächste MRU erfolgt 2012.

 

Zu Frage 8:

Ø  Wie viele Bundesbedienstete arbeiten derzeit mit dem ELAK und welchen Pro­zentsatz an der Gesamtzahl stellt das dar?

 

Mit Stand März 2011 stellt sich folgender Benutzerstand in den Zentralstellen des Bundes dar; ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es auch darüber hinaus ELAK‑ Nutzer gibt, die nicht in den Zentralstellen arbeiten, und deren Zahl daher in der nachfolgenden Aufstellung nicht enthalten ist:


 

BKA

737

BMWFJ

955

BMLFUW

954

BMASK

574

BMJ

238

BMVIT

718

BMG

413

BMeiA

595

BMUKK

716

BMWF

365

BMI

1.321

BMF

1.578

BHAG

383

BMLVS (Sektion Sport)

41

SUMME

9.588

 

Das entspricht im Bundeskanzleramt einer Nutzung von 100%. Angaben über den Nutzeranteil in den anderen Ressorts fallen nicht in den Wirkungsbereich des Bun­deskanzleramtes.

 

Zu Frage 9:

Ø  Ist an eine Ausweitung dieser Zahl gedacht, und wenn ja, warum wurde dieser Personenkreis bisher nicht einbezogen?

 

Ja, es wird kontinuierlich an der Ausweitung des Nutzerkreises gearbeitet. Im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen wird derzeit die Einführung des "ELAK light" auf Basis des ELAKimBUND für nachgeordnete und sonstige Dienststellen der Bundesverwaltung sowie für die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts forciert. In diesen Bereichen erfolgte bereits in den letzten Jahren und erfolgt weiterhin eine laufende Aus­weitung der Anwenderzahlen.

 

Zu Frage 10:

Ø  Gibt es Berechnungen darüber, ob und welche Einsparungen durch Einführung des ELAK erzielt wurden?

 

Solche Berechnungen hat im Rahmen der Haushaltsführung jedes Ressort anzustellen. Im Bundeskanzleramt konnten durch die Einführung des ELAKimBUND in diversen Bereichen Einsparungen erzielt werden: So konnte im BKA – unter Einsetzung entsprechender Begleitmaßnahmen – der Papierverbrauch um 50% reduziert werden. Weitere Einsparungen ergeben sich durch den Entfall der physischen Lagerung der Akten (Reduktion der vom Ressort beanspruchten Nutzflächen), im Portovolumen durch Nutzung der elektronischen Zustellung, durch die Einsparung einer zweistelligen Zahl von Planstellen (Boten, Kanzleien, Schreibstellen und Sekretaria­te) sowie durch den Entfall von Umschulungen auf neue Aktensysteme bei Reorgani­sationen und durch wesentlich vereinfachte Abläufe bei Ressortumgliederungen bzw. Transfers von Ressortteilen in andere Ressorts.

 

Daneben gibt es monetär bewertbare Effekte, die sich nicht unmittelbar in Budgetauf­wendungen umrechnen lassen, wie insbesondere eine nachhaltige Verkürzung der Durchlaufzeiten von Akten, die im Bundeskanzleramt regelmäßig ermittelt wird und die sich seit Einführung des ELAK kontinuierlich verbessert. Auch die Qualität der Er­ledigungen wurde dadurch gesteigert, dass die für Sachbearbeiter erforderlichen In­formationen rascher, vollständiger und direkter verwertbar vorliegen. Vor allem aber ist im Bürgerservice eine Qualitätsverbesserung eingetreten: aufgrund des ELAK-Backofficesystems können den Bürgerinnen und Bürgern heute auf breiter Basis elektronische Amtswege angeboten werden und wurde es auch möglich, weit größere Zahlen von Anbringen mit den bestehenden Personalkapazitäten zu bewältigen, als dies zuvor möglich gewesen wäre.

 

Zu Frage 11:

Ø  Welche Kosten verursacht ein einzelner Aktenlauf mit dem ELAK durchschnittlich, welche Kosten vergleichsweise ein konventioneller Aktenlauf mit Papieren?

 

Aktenläufe sind miteinander weder in ihrer Komplexität, noch in den Kosten ver­gleichbar, so dass es auch keine Berechnung eines „durchschnittlichen“ Aktenlaufs geben kann. Konkrete Angaben lassen sich nur zu einzelnen Elementen von Verwal­tungsabläufen machen, so etwa zu den Kosten einer nachweislichen Zustellung, die im konventionellen Bereich bei rund 5 €, bei der elektronischen ungefähr bei 37 Cent liegen.

 

Zu Frage 12:

Ø  Welche Zeitersparnis ergibt sich durchschnittlich durch die Verwendung des ELAK im Vergleich zu dem früheren Aktenlauf?

 

Eine Vielzahl an Prozessen konnte mit dem ELAK (v.a. durch die Möglichkeit der pa­rallelen Vorschreibung, jederzeitige Verfügbarkeit der Daten, Entfall der Botengänge etc.) im Bundeskanzleramt um mehr als 50% beschleunigt werden.

 

Zu Frage 13:

Ø  Wie viele Dienststellen konnten durch Einführung des ELAK abgebaut werden?

 

Es konnten nachhaltige Einsparungen im Personalbereich erzielt werden.

Boten und Schreibstellen wurden nahezu aufgelöst. Der Personalstand in den Kanzleien und Sekretariatsbereichen wurde entsprechend reduziert.

 

Mit freundlichen Grüßen