8037/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30. März 2011 unter
der Zl. 8104/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Atomwahnsinn und die Auswirkungen auf Österreich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist der
Inhalt der Studie nicht bekannt.

Zu den Fragen 2 bis 6 sowie 12 bis 23:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage unter der Zl 8105/J-
NR/2011 vom 30. M
ärz 2011 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu den Fragen 7 bis 11:

Die Expertengespräche zwischen Deutschland und Österreich finden seit Abschluss des
„Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des
Strahlenschutzes
1993 und seines anfolgenden Inkrafttretens mit 1.12. 1994 seit 1995
jährlich alternierend in beiden Ländern an einem Ort der gemeinsamen Wahl statt.

Bisher haben 16 dieser regelmäßigen Expertentreffen stattgefunden. Das letzte reguläre
Expertentreffen hat vom 20.-21. Mai 2010 in Bregenz auf Einladung der Vorarlberger
Landesregierung stattgefunden.

Der Teilnehmerkreis umfasst auf beiden Seiten fachkundige Experten der zuständigen
Ministerien und Behörden. Die österreichische Delegation steht unter dem Vorsitz eines/r
Vertreter/s/in des BMeiA. Es gehören ihr weiters BeamtInnen der Abteilungen
Nuklearkoordination und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BeamtInnen der Abteilung für Einsatz- und
Krisenkoordination des Bundesministeriums für Inneres und fallweise anderer Fachressorts
wie z.B. der Abteilung Strahlenschutz des Bundesministeriums für Gesundheit an. Außerdem
werden von den relevanten Fachministerien ExpertInnen nominiert und der Delegation
beigezogen, weiters sind die Landesregierungen berechtigt, VertreterInnen in die Delegation
zu entsenden.

Vorrangige Aufgabe des Abkommens ist die Etablierung einer strukturierten Zusammenarbeit
und die Sicherstellung eines strukturierten Informationsaustausches auf den Gebieten
Strahlenschutz, nuklearer Fr
ühwarnung und Notfallschutzplanung. Auf Basis des
Abkommens wurde Österreich über laufende und neue Nuklearvorhaben, Projekte von -
Zwischen- oder Endlagerungen für radioaktiven Abfall, über aktuelle nationale
Gesetzgebungen und die Behördenorganisation im Nuklearbereich sowie Fragen des
Strahlenschutzes und aktuelle Störfälle informiert und erhielt - über bestehende und
internationale Verpflichtungen hinausgehende - fachspezifische Informationen.

Der Austausch zu diesen Fragen erlaubt eine informierte Kenntnisnahme zu
sicherheitsrelevanten Fragen sowie die Absch
ätzung des bestehenden oder zukünftigen
Gefährdungspotentials für die österreichische Bevölkerung. Diese Treffen erlauben es der
Bundesregierung und den Ländern, sich hinsichtlich der berechtigten Sorgen der
österreichischen Bevölkerung Gehör zu verschaffen, und im eigenen Wirkungsbereich die
sich aus den einschlägigen Erkenntnissen ergebenden Veranlassungen zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vorzunehmen.

Die Kosten dieser Treffen umfassen jeweils Reise- und Aufenthaltskosten der
Delegationsmitglieder und werden von den entsendenden Ressorts bzw. Landesregierungen
getragen. Variable Kosten fallen f
ür das jeweilige Empfangsland an. Das jüngste ordentliche
Expertentreffen mit Deutschland, das von 20.-21. Mai 2010 in Bregenz abgehalten wurde, hat
dem BMeiA Teilnahmekosten in der Höhe von € 409.- verursacht, wobei € 208.- für
Reisekosten und € 201.- für den Aufenthalt in Bregenz ausgegeben wurden.

Zu den Fragen 24 bis 32:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage unter der Zl. 8106/J-
NR/2011 vom 30. M
ärz 2011 durch den Bundesminister für Gesundheit.