8037/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.05.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten
Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30. März 2011 unter
der Zl. 8104/J-NR/2011 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Atomwahnsinn
und die Auswirkungen auf Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist
der
Inhalt der Studie nicht bekannt.
Zu den Fragen 2 bis 6 sowie 12 bis 23:
Ich
verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage unter der Zl 8105/J-
NR/2011 vom 30. März 2011 durch den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 7 bis 11:
Die Expertengespräche zwischen Deutschland und
Österreich finden seit Abschluss des
„Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der
Bundesrepublik Deutschland über
Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des
Strahlenschutzes“ 1993 und
seines anfolgenden Inkrafttretens mit 1.12. 1994 seit 1995
jährlich alternierend in beiden Ländern an einem Ort der gemeinsamen
Wahl statt.
Bisher haben 16
dieser regelmäßigen Expertentreffen stattgefunden. Das letzte
reguläre
Expertentreffen hat vom
20.-21. Mai 2010 in Bregenz auf Einladung der Vorarlberger
Landesregierung stattgefunden.
Der Teilnehmerkreis umfasst
auf beiden Seiten fachkundige Experten der zuständigen
Ministerien und Behörden. Die österreichische Delegation steht unter
dem Vorsitz eines/r
Vertreter/s/in des BMeiA. Es gehören ihr
weiters BeamtInnen der Abteilungen
Nuklearkoordination und Strahlenschutz des Bundesministeriums für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BeamtInnen der Abteilung für
Einsatz- und
Krisenkoordination des Bundesministeriums für Inneres und fallweise
anderer Fachressorts
wie z.B. der Abteilung Strahlenschutz des
Bundesministeriums für Gesundheit an. Außerdem
werden von den relevanten Fachministerien ExpertInnen nominiert und der
Delegation
beigezogen, weiters sind die Landesregierungen berechtigt, VertreterInnen in
die Delegation
zu entsenden.
Vorrangige
Aufgabe des Abkommens ist die Etablierung einer strukturierten Zusammenarbeit
und die Sicherstellung eines
strukturierten Informationsaustausches auf den Gebieten
Strahlenschutz, nuklearer Frühwarnung
und Notfallschutzplanung. Auf Basis des
Abkommens wurde Österreich über
laufende und neue Nuklearvorhaben, Projekte von -
Zwischen- oder Endlagerungen für radioaktiven Abfall, über
aktuelle nationale
Gesetzgebungen und die Behördenorganisation im Nuklearbereich sowie Fragen
des
Strahlenschutzes und aktuelle
Störfälle informiert und erhielt - über bestehende und
internationale Verpflichtungen hinausgehende - fachspezifische
Informationen.
Der Austausch zu diesen Fragen erlaubt
eine informierte Kenntnisnahme zu
sicherheitsrelevanten Fragen sowie die Abschätzung des bestehenden oder zukünftigen
Gefährdungspotentials für die
österreichische Bevölkerung. Diese Treffen erlauben es der
Bundesregierung und den Ländern, sich hinsichtlich der berechtigten
Sorgen der
österreichischen Bevölkerung
Gehör zu verschaffen, und im eigenen Wirkungsbereich die
sich aus den einschlägigen Erkenntnissen ergebenden Veranlassungen
zum Schutz der
österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vorzunehmen.
Die Kosten dieser Treffen
umfassen jeweils Reise- und Aufenthaltskosten der
Delegationsmitglieder und werden von den entsendenden Ressorts bzw.
Landesregierungen
getragen. Variable Kosten fallen für das jeweilige Empfangsland an. Das jüngste
ordentliche
Expertentreffen mit Deutschland, das von
20.-21. Mai 2010 in Bregenz abgehalten wurde, hat
dem BMeiA Teilnahmekosten in der Höhe von € 409.- verursacht,
wobei € 208.- für
Reisekosten und € 201.- für den Aufenthalt in Bregenz ausgegeben
wurden.
Zu den Fragen 24 bis 32:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage unter der Zl. 8106/J-
NR/2011 vom 30. März
2011 durch den Bundesminister für Gesundheit.