8038/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2011 unter der Zl. 8112/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nicht beglichene Verkehrsstrafen durch Diplomaten“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Von den im Jahr 2010 dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bekanntgegebenen Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr, die von Mitgliedern ausländischer Missionen begangen und nicht bezahlt wurden, sind 79 den Missionen der Russischen Föderation Österreich, 63 den Missionen der Republik Kasachstan in Österreich und 40 den Missionen der Volksrepublik China in Österreich zuzurechnen. Über die Höhe der jeweiligen Verkehrsstrafen liegen dem BMeiA keine Informationen vor.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass laut einer Umwegrentabilitätsstudie des Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ernst & Young Österreich aus dem Jahr 2009 die Präsenz Internationaler Organisationen und ausländischer Missionen in Österreich einen jährlichen positiven Nettoeffekt von über 400 Mio. € für die lokale Wirtschaft bringt.


Zu Frage 4:

Alle im Ausland tätigen österreichischen Diplomaten sind gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) angehalten, die Rechtsvorschriften im jeweiligen Empfangsstaat zu beachten. Österreichische Diplomaten sind angehalten, ihre Verkehrsstrafen zu bezahlen.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Das WDK gilt mit 187 Vertragsparteien zu Recht als ein universelles Übereinkommen. Seit seinem Bestehen hat kein Vertragsstaat eine Revision des WDK zur Diskussion gestellt. Im Rahmen des WDK stehen administrative Maßnahmen als Sanktions- und Sicherungsmechanismen zur Verfügung, um eine missbräuchliche Berufung auf diplomatische Immunität bei Bagatelldelikten hintanzuhalten. Das BMeiA ist grundsätzlich der Auffassung, dass alle von Diplomaten begangenen Delikte, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Amtshandlung stehen, im Rahmen eines Immunitätsverzichts verfolgt werden sollten.

Zu Frage 8:

Das mit dem Europarat für dessen Verbindungsbüro in Wien abgeschlossene Zusatzabkommen sieht die für Internationale Organisationen vergleichbarer Größe üblichen Privilegien und Immunitäten vor und war Bedingung für die Errichtung des Büros in Wien. Die Ansiedlung des Verbindungsbüros ist im Interesse Österreichs und stärkt den Amtssitz Wien.