8044/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am     Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0075-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8111/J vom 30. März 2011 der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Der ECOFIN-Rat tagt in der Regel einmal pro Monat, wobei eine Sitzung pro Halbjahr im informellen Rahmen im jeweiligen Vorsitzland abgehalten wird. Die Sitzungen der Eurogruppe finden in der Regel am Vorabend des ECOFIN-Rates statt. Darüber hinaus findet zumindest einmal pro Jahr eine spezialisierte Tagung des ECOFIN-Rates statt, bei der über das Jahresbudget der Europäischen Union entschieden wird (sog. Haushalt-ECOFIN).

 

Im ECOFIN-Rat werden sowohl Legislativvorschläge als auch nichtlegislative Vorschläge behandelt. Während die Legislativvorschläge vor der Diskussion im ECOFIN-Rat beziehungsweise gegebenenfalls vor der Annahme durch denselben im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV/Coreper) behandelt werden, werden die nichtlegislativen Vorschläge zumeist vom dem ECOFIN-Rat zuarbeitenden Wirtschafts- und Finanzausschuss vorbereitet.


 

Die Eurogruppe ist gemäß Protokoll 14 EUV/AEUV ein informelles Gremium, in dem die Finanzminister der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Staaten Fragen erörtern, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der gemeinsamen Währung stehen. Aufgrund des informellen Charakters darf dieses Gremium keine Entscheidungen oder Beschlüsse treffen; die Beschlussfassung obliegt dem ECOFIN-Rat.

 

Im Jahr 2010 fanden die Sitzungen der Eurogruppe beziehungsweise des ECOFIN-Rates an folgenden Tagen statt:

 

-        18./19. Jänner, Eurogruppe/ECOFIN-Rat

-        15./16. Februar, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        15./16. März, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        16.-17. April, Tagung Eurogruppe und informeller ECOFIN-Rat in Madrid

-        9. Mai, außerordentlicher ECOFIN-Rat

-        17./18. Mai, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        7./8. Juni, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        12./13. Juli, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        6./7. September, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        30. September - 1. Oktober, Tagung Eurogruppe und informeller ECOFIN-Rat in         Brüssel

-        18./19. Oktober, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        11. und 15. November, Haushalt-ECOFIN

-        16./17. November, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        6./7. Dezember, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

 

Im Jahr 2011 gab es bis zum Einlangen der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage folgende Sitzungstermine der Eurogruppe beziehungsweise des ECOFIN-Rates:

 

-        17./18. Jänner, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        14./15. Februar, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        14./15. März, Eurogruppe/ ECOFIN-Rat

-        21. März, außerordentliche Sitzung der Eurogruppe


 

Zu 3.:

Alle in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden EU-Dokumente, die auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen, des AStV und in weiterer Folge im ECOFIN-Rat behandelt werden, werden, wie auch bei allen anderen Ministerratsformationen, vom Ratssekretariat an die Mitgliedstaaten verteilt. Dies betrifft vor allem die EU-Dokumente mit dem Akronym ECOFIN, FIN, FISC, BUDGET, EF und CUSTOMS. Die Dokumente werden nach Erhalt vom Bundesministerium für Finanzen an das Parlament (EU Datenbank) elektronisch weitergeleitet; in Bezug auf die Tagungen des ECOFIN-Rates sind das – abhängig vom Umfang der Tagesordnungen – durchschnittlich 15 Dokumente.

 

Zu 4.:

Das Parlament erhält vom Bundesministerium für Finanzen, wie bereits ausgeführt, alle in die Zuständigkeit des Ressorts fallenden EU-Dokumente. Nach jeder Tagung des ECOFIN-Rates und der Eurogruppe erstellt das Bundesministerium für Finanzen weiters einen Bericht (Vortrag an den Ministerrat), der dem Ministerrat so rasch wie möglich vorgelegt und nach dessen Beschlussfassung dem Parlament zur Kenntnis gebracht wird.

 

Zu 5. und 6.:

Die Verhandlungen zum Europäischen Rat fanden unter schwierigen zeitlichen Rahmenbedingungen statt. Aus diesem Grund wurde von Seiten des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Finanzen eine gemeinsame Unterlage zum „Maßnahmenpaket für die Stabilität in der Euro-Zone“ dem Hauptausschuss für dessen Sitzung am 23. März 2011 zum Zwecke der Information vorgelegt.

 

Das Papier wurde unter Geschäftszahl BKA- 405.004/0064-IV/5/2011 am 22. März 2011 um 10:26 Uhr an die Parlamentsdirektion mit elektronischer Post vorgelegt.

 

Es ist zutreffend, dass die in der Unterlage enthaltenen Informationen nicht die Ergebnisse des Treffens der Eurogruppe am 21. März 2011 berücksichtigten. Es war in Aussicht genommen, dass die Ergebnisse des Eurogruppentreffens durch Herrn Staatssekretär Mag. Andreas Schieder, der Österreich bei der Sitzung vertreten hat, direkt den Damen und Herrn Abgeordneten berichtet werden. Herr Staatssekretär Mag. Andreas Schieder hat am 23. März 2011 vor dem Hauptausschuss des Nationalrates die Einigung über den „European Stability Mechanism“ den Mitgliedern des Hauptausschusses in der Folge auch mündlich präsentiert.


 

Die Ergebnisse des Eurogruppentreffens wurden im sogenannten „Term Sheet“ festgehalten, welches anlässlich der Pressekonferenz des Präsidenten der Eurogruppe, Jean Claude Juncker, am späten Abend des 21. März der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Entwurf für die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates enthielt bis zuletzt nur einen Platzhalter für die konkreten Bestimmungen des ESM.

 

Zu 7.:

Das seit 21. März 2011 vorliegende Term Sheet stellt eine bloße Umsetzung der bereits im Rahmen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Dezember 2010 detailliert festgelegten Grundparameter dar. Das Bundeskanzleramt wurde über die Umsetzungsgespräche im Wege des Bundesministeriums für Finanzen auf dem Laufenden gehalten.

 

Die Umsetzungsverhandlungen wurden im Rahmen der Eurogruppe und den vorgelagerten Gremien geführt. Eine gesonderte Information des Parlaments über den Verlauf dieser Verhandlungen erfolgte nicht, weil es sich aufgrund des Umstandes, dass es sich um eine bloße Umsetzung der bereits im Rahmen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Dezember 2010 detailliert festgelegten Grundparameter handelte, nicht um ein neues Vorhaben im Sinne des Artikel 23e Abs. 1 B-VG handelte.

 

Seit der Beschlussfassung der finalen Version des ESM Term Sheet durch die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat am 24./25. März 2011 wird in der Eurogroup Working Group (unter Einbindung der Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten) ein Entwurf für ein völkerrechtliches Abkommen erarbeitet. Ich halte hierzu fest, dass mein Ressort unverzüglich nach jeder Sitzung mit schriftlichem Bericht das Parlament über den Verhandlungsverlauf informiert hat.

 

Zu 8.:

Das Bundeskanzleramt wurde mit schriftlichem Bericht unverzüglich nach der Tagung informiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.