8046/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am         Mai 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0070-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8115/J vom 30. März 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7346/J vom 4. Jänner 2011 wird zu den dort unter Punkt 16. nach Branchen aufgelisteten Rückständen ergänzend ausgeführt:

 

Zu 1.:

Der auf Banken entfallende Anteil an bearbeitbaren Rückständen zum Stichtag 31. Dezember 2010 beträgt 1.453.841 Euro. Darin enthalten sind Rückstände von Kredit-genossenschaften, Bausparkassen, Teilzahlungsinstituten und sonstigen Geldkredit-einrichtungen.


Zu 2. und 3.:

Im Jahr 2010 wurden Abgabenrückstände von Kreditinstituten in Höhe von 2.190,43 Euro gelöscht.

 

Zu 4.:

Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) besteht im Zusammenhang mit der Durch­führung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung.

Zu 5. bis 8.:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.