8046/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.05.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0070-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8115/J vom 30. März 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7346/J vom 4. Jänner 2011 wird zu den dort unter Punkt 16. nach Branchen aufgelisteten Rückständen ergänzend ausgeführt:
Zu 1.:
Der auf Banken entfallende Anteil an bearbeitbaren Rückständen zum Stichtag 31. Dezember 2010 beträgt 1.453.841 Euro. Darin enthalten sind Rückstände von Kredit-genossenschaften, Bausparkassen, Teilzahlungsinstituten und sonstigen Geldkredit-einrichtungen.
Zu 2. und 3.:
Im Jahr 2010 wurden Abgabenrückstände von Kreditinstituten in Höhe von 2.190,43 Euro gelöscht.
Zu 4.:
Gemäß
§ 48a Bundesabgabenordnung (BAO) besteht im Zusammenhang mit der
Durchführung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur
abgabenrechtlichen Geheimhaltung.
Zu 5. bis 8.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen