8049/AB XXIV. GP
Eingelangt am
30.05.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0073-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8141/J vom 30. März 2011 der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 48a Bundes-abgabenordnung können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Zu 3. bis 16.:
Die Abwicklung einzelner Förderungsfälle im Bereich der Agrarförderung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen