8050/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n       

GZ. BMVIT-9.000/0012-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Kuzdas und GenossInnen haben am 30. März 2011 unter der Nr. 8103/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Situation von FerialpraktikantInnen1 und FerialarbeiterInnen2 im öffentlichen Dienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Waren im Jahr 2010 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) FerialpraktikantInnen (siehe Fußnote 1) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Waren im Jahr 2010 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) FerialarbeiterInnen (siehe Fußnote 2) beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

 

 

1 Pflichtpraktikum, welches bestimmten Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplänen entspricht

2 FerialarbeiterInnen im Sinne von Urlaubsersatzkräften, die keine Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplaninhalte erfüllen müssen

Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten werden auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 beschäftigt. Dieses regelt vertragliche Dienstverhältnisse zum Bund. Es werden diesbezüglich befristete vertragliche Dienstverhältnisse abgeschlossen. Die Entlohnung richtet sich daher nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, und es besteht Kranken- und Unfallversicherungspflicht nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, Pensionsversicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.

Weiters sieht das Vertragsbedienstetengesetz 1948 für Personen, die ihre Vorbildung (Lehre, mittlere oder höhere Schule, Fachhochschule, Universität) durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Abschluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 der Ausbildungsphase gebührt. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.

Durch die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in ausgegliederten Gesellschaften und sonstigen ausgegliederten Bereichen des Bundes wird kein Rechtsverhältnis zum Bund sondern zur jeweiligen ausgegliederten Einrichtung begründet, das dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt. Diese Bereiche bleiben bei der Beantwortung der Anfrage außer Betracht, weil sie keinen Gegenstand der Vollziehung des bmvit bilden.

 

Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, waren im Jahre 2010 jeweils für die Dauer von bis zu 3 Monaten im Rahmen von regulären befristeten Verträgen, Volontariaten und Verwaltungspraktika 10 PraktikantInnen beschäftigt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) FerialpraktikantInnen (siehe Fußnote 1) zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) FerialarbeiterInnen (siehe Fußnote 2) zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?


Auch für das Jahr 2011 ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden.

 

Zu Frage 5:

Ø  Werden im Jahr 2011 Lehrlinge in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften aufgenommen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

 

Es ist geplant auch heuer wieder Lehrlinge in meinem Ressort aufzunehmen. Die genaue Anzahl ist jedoch derzeit noch nicht bekannt.