8054/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0025-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 30. März 2011 unter der Nr. 8138/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verlagerung des Güterverkehr-Terminals Graz-Süd Werndorf von der Schiene auf die Straße gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie hoch waren die Investitionskosten der ÖBB in den Terminal Graz-Süd Werndorf insgesamt?

Ø  Wie hoch waren die Investitionskosten der ÖBB in den Terminal Graz-Süd Werndorf aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

Das Projekt Terminal Werndorf (Graz-Süd) wurde nicht von der ÖBB, sondern im Rahmen eines PPP Modells von der SCHIG mbH umgesetzt. Die Investitionskosten im Rahmen dieses PPP Modells betrugen insgesamt rd. 83 Mio. Euro (inklusive Förderungen, Investitionen in Infrastruktur, Grundstücke und Absatzbereich).


 

Dieser Investitionsbetrag gliedert sich wie folgt auf die Jahre 1999 bis 2009 auf (Beträge gerundet in Euro - Mio.):

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

3,7

2,9

18,7

28,7

16,2

7,3

1,8

3,1

0,39

0,08

0,08

 

Die Terminalanlagen werden in der Güterterminal Werndorf Projekt Gesellschaft mbH (GWP), einer Tochtergesellschaft der SCHIG mbH, bilanziert.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 11:

Ø  Aus welchem Grund hat man sich letztlich entschieden, den Stückgutverkehr von der Schiene auf die Straße zu verlegen?

Ø  Ist die erhöhte Schadstoffbelastung durch den LKW-Verkehr in Ihre Überlegungen eingeflossen?

Ø  Wenn ja, warum hat man sich dennoch entschlossen, den Güterverkehr auf die Straße zu verlegen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wie viele Arbeitsplätze sind Ihres Wissens konkret bedroht, wenn mit Anfang April der Verkehr auf die Straße verlegt wird?

Ø  Welche Maßnahmen werden von Ihrer Seite zur Sicherstellung der gefährdeten Arbeitsplätze angedacht?

Ø  Wenn keine Maßnahmen zur Absicherung künftig Beschäftigungslosen angedacht wurden, warum nicht?

Ø  Sind weitere Rückzüge von Seite der ÖBB in der Steiermark in Ihrem Ministerium bekannt?

Ø  Wie sieht das künftige Strategiekonzept respektive die weitere Zusammenarbeit für den Standort Werndorf aus?

 

Dazu darf ich ausführen, dass die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form keine Verwaltungstätigkeit ist, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.