8063/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.05.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/57-PMVD/2011 30. Mai 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Kuzdas haben am 30. März 2011 unter der Nr. 8102/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Situation von Ferialpraktikantinnen, -praktikanten, Ferialarbeiterinnen und -arbeitern im öffentlichen Dienst gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Studierenden die Ausübung dieser im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit nicht nur in der Ferienzeit, sondern während des ganzen Jahres. Die Dauer richtet sich dabei nach den einschlägigen Ausbildungsvorschriften. Wie ich bereits in meiner Anfragebeantwortung vom 12. Jänner 2010 (Nr. 3636/AB zu Nr. 3656/J) dargelegt habe, besteht kein Entgeltanspruch, jedoch eine beitragsfreie Absicherung in der Schüler- bzw. Studentenunfallversicherung. Im Jahr 2010 haben zehn Praktikantinnen und Praktikanten ein Ferialpraktikum absolviert.
Zu 2:
Im Jahr 2010 wurde mit 372 „Ferial“–Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten ein Ausbildungsverhältnis als Verwaltungspraktikant nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) begründet, davon zwei VB v1, 30 VB v2 und 340 VB v4. Diese „Ferial“–Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten wurden großteils auf einen Monat aufgenommen, entsprechend ihrer Ausbildung als Vertragsbedienstete in den Entlohnungsgruppen v1, v2 und v4 verwendet und für die Dauer des Praktikums in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach Maßgabe des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sowie in der Arbeitslosenversicherung auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 pflichtversichert. Diesen Praktikantinnen und Praktikanten wurde gemäß § 36b VBG ein Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50 % des Monatsentgeltes eines Vertragsbediensteten in der Ausbildungsphase der entsprechenden Entlohnungsgruppe bezahlt.
Zu 3:
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden auch im Jahr 2011 Schülerinnen , Schüler und Studierende im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ihr Pflichtpraktikum absolvieren können.
Zu 4:
Im Jahr 2011 werden rund 200 „Ferial“–Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten aufgenommen.
Zu 5:
Die derzeitigen Planungen für das Jahr 2011 sehen im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Aufnahme von 67 Lehrlingen vor.