8067/AB XXIV. GP
Eingelangt am
31.05.2011
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BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0066-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. Mai 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen und
Kollegen vom 31. März 2011, Nr. 8168/J, betreffend Bienensterben
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 31. März 2011, Nr. 8168/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 3:
Im Maisanbau werden Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid als Beizmittel eingesetzt.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Hersteller, Zulassungsinhaber, der Wirkstoffgehalt (rein) und die Aufwandmenge der zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind im österreichischen amtlichen Pflanzenschutzmittelregister unter www.psm.ages.at ersichtlich.
Zu Frage 5:
Für das Jahr 2010 ergeben sich für Oberösterreich insgesamt 150 betroffene Bienenvölker. Als „betroffen“ werden jene Bienenvölker gewertet, die sich auf Ständen mit Vergiftungsverdacht befanden und von den Imkern als geschädigt gemeldet wurden. Die Schädigungen beruhten nur teilweise auf dem Einsatz von insektiziden Beizmitteln.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden im Zuge eines umfangreichen EU- Bewertungsverfahrens gemäß den aktuellen EU-Bewertungskriterien bewertet. Die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im nationalen Zulassungsverfahren erfolgt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer direkten und indirekten Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt. Somit erfolgt auch die Beurteilung des Risikos als „annehmbar“ oder „unannehmbar“.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Der Maiswurzelbohrer ist ein Quarantäneschadorganismus gemäß EU-Recht und die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen zu setzen. Die Einhaltung einer geregelten Fruchtfolge ist die mit Abstand wirksamste Möglichkeit, Schäden durch die Larven des Maiswurzelbohrers zu vermeiden und wird auch in weiten Teilen Österreichs angewendet. Diese Maßnahme ist in der österreichischen Strategie zur Maiswurzelbohrerbekämpfung als wichtigste Maßnahme festgeschrieben. Auch in der Informationskampagne für den Anbau 2011 hat diese Bekämpfungsvariante höchste Priorität.
Aufgrund der österreichischen Kompetenzlage sind die Länder für Pflanzenschutz- und auch für Fruchtfolgemaßnahmen zuständig.
Zu Frage 10:
Im Sinne der österreichischen Bienenschutz- und Beizmittelstrategie wurde bereits seitens aller betroffenen Stellen zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Bienen, ein gesamtheitliches Maßnahmenpaket erarbeitet, welches unter anderem sehr restriktive Auflagen und Vorschriften für den Einsatz von insektiziden Beizmitteln enthält. Mit diesen restriktiven Auflagen und Vorschriften wurde seitens der zuständigen Behörde (Bundesamt für Ernährungssicherheit) Vorsorge für eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Beizmittel sowie des gebeizten Saatgutes getroffen.
Mit dem mehrjährigen Forschungsprojekt „MELISSA“, das im Jahr 2009 begonnen wurde, wurde die Möglichkeit geschaffen, die Bienenverluste in Mais- und Rapsanbaugebieten und mögliche Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Österreich zu untersuchen und aufzuklären. Im Hinblick auf die Bienengesundheit werden die Fortschritte und Untersuchungen laufend verfolgt und nach Abschluss des Projektes weitere geeignete Schritte veranlasst werden.
Der Bundesminister: