8068/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0072-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. Mai 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen
vom 31. März 2011, Nr. 8173/J, betreffend der Wert der Landwirtschaft
Ihres Ressorts – erhöhte Grenzwerte für verstrahlte Futtermittel aus Japan
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 31. März 2011, Nr. 8173/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Für Futtermittel waren bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 am 27. März 2011 die Radioaktivitäts-Grenzwerte gemäß der Verordnung Nr. 770/90/EURATOM in Kraft, die im Fall einer radiologischen Notstandssituation grundsätzlich zur Anwendung gelangen. Diese Werte wurden in die Verordnung (EU) Nr. 297/2011 anlässlich der Fukushima-Katastrophe für aus Japan importierte Futtermittel übernommen. Danach gelten für Futtermittel abhängig von der gefütterten Tierart folgende Höchstwerte:
- Schwein 1250 Bq/kg Cäsium-137
- Geflügel, Lamm, Kalb: 2500 Bq/kg Cäsium-137
- Sonstige: 5000 Bq/kg Cäsium-137
(Für das Radionuklid Iod-131 ist hier kein Grenzwert festgelegt)
Diese Grenzwerte erschienen zu hoch, weshalb Österreich gegen die Verordnung gestimmt hat und sich für die Senkung der Grenzwerte eingesetzt hat.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 351/2011 wurden mit 13. April 2011 die Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel abgeändert, wobei für Futtermittel nunmehr unabhängig von der gefütterten Tierart folgende Grenzwerte gelten:
- 500 Bq/kg Cäsium-134 + Cäsium-137
- 2000 Bq/kg Iod-131
Es besteht derzeit kein fachlicher Anlass, diese Grenzwerte zu ändern oder deren Sinnhaftigkeit zu bezweifeln.
Aufgrund des Nuklearunfalls in Japan wurde seitens der Futtermittelkontrolle der Bedarf nach verstärkten Einfuhrkontrollen rasch erkannt. Die eingeführten Mengen sind allerdings gering. Nach der Risikoeinschätzung der AGES wurde bereits am 18.3.2011 vorgeschlagen, dass vorerst bei jeder Lieferung aus Japan, die nach dem 11.3.2011 verschifft wurde, die Radioaktivität kontrolliert wird.
Fachlich gesehen ist die Verordnung Nr. 297/2011 eine Rechtsbasis, um verstärkte Einfuhrkontrollen für Futtermittel aus Japan durchzuführen. Es kommen die Höchstwerte dieser Verordnung, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 351/2011, zur Anwendung. In Zusammenarbeit mit den Zollorganen wurde sichergestellt, dass bei jeder Einfuhr nach Österreich eine Analyse der Radioaktivität durchgeführt wird.
Zu den Fragen 15 bis 18:
Verordnungen der Europäischen Kommission sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und sind von jedem Mitgliedstaat anzuwenden.
Der Bundesminister: