8072/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Justiz
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Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0086-Pr 1/2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 8154/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Wittmann, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfolgungshandlungen gegen Abgeordnete“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Durchführung polizeilicher Ermittlungshandlungen für sich allein, ohne entsprechende Aufträge eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.
Zu 2 bis 5:
Die Erhebung der von diesen Fragen betroffenen Strafverfahren ist angesichts der Größe des in der Anfrage angeführten Personenkreises, aus dem diese Verfahren herausgefiltert werden müssten, des Zeitraums, sowie des Umstandes, dass nicht alle angefragten Ermittlungshandlungen in den elektronischen Verfahrensregistern gesondert gekennzeichnet sind, mit vertretbarem Aufwand im Rahmen einer mit zwei Monaten befristeten Parlamentarischen Anfrage nicht zu bewerkstelligen. Es bedürfte dazu einer bundesweiten Einsichtnahme in alle in Betracht kommenden Tagebücher und Ermittlungsakten, ein Auftrag, den ich aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes und der bekannt hohen Auslastung der Strafverfolgungsbehörden nicht erteilen konnte.
Wien, . Mai 2011
Dr. Beatrix Karl