8076/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0088-Pr 1/2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 8179/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Sonja Ablinger und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umgang der Justiz mit rechtsextremen Vorfällen in Oberösterreich“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Nach den mir vorliegenden Informationen langte der Abschlussbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich am 22. März 2011 bei der Staatsanwaltschaft Linz ein.
Zu 2 und 3:
Die Dauer der in der Anfrage relevierten Verfahren lässt sich nach den mir vorliegenden Berichten insbesondere mit der zeitintensiven Auswertung der sichergestellten Datenträger durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich erklären.
Zu 4 und 5:
Die mit 10. März 2011 datierte Sachverhaltsdarstellung des Parlamentsklubs der Grünen langte nach dem mir vorliegenden Bericht am 14. März 2011 bei der Staatsanwaltschaft Wels ein, die umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen § 3g Verbotsgesetz einleitete (9 St 63/11b).
Zu 6 und 7:
Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich wurde mit Note vom 15. März 2011 mit zweckdienlichen Sachverhaltserhebungen beauftragt. Diese Erhebungen dauern noch an.
Im Hinblick auf die Anhängigkeit des gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens ersuche ich um Verständnis, dass ich über die im Einzelnen gesetzten Ermittlungsschritte und deren Ergebnisse keine Auskunft geben kann, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Ermittlungserfolg gefährdet werden könnte.
In diesem Zusammenhang wurde mir jedoch berichtet, dass der Ermittlungserfolg allenfalls durch die noch vor bzw. spätestens zeitgleich mit dem Einlangen bei der Staatsanwaltschaft Wels erfolgte Veröffentlichung der Sachverhaltsdarstellung auf der Internetseite „www.stopptdierechten.at“ gefährdet worden sein könnte.
Wien, . Mai 2011
Dr. Beatrix Karl