8078/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juni 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 31. März 2011 unter der Nr. 8183/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geplante Schließung des Postamtes 5640 Bad Gastein gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Ø Ist die Wirtschaftlichkeit des Postamtes 5640 Bad Gastein gegeben?
Ø Welchen Gewinn / Verlust verzeichnete genanntes Postamt in den letzten fünf Jahren?
Ø Welchen Gewinn / Verlust verzeichnete die Österreichische Post AG in den letzten fünf Jahren?
Ø Ist die Schließung dieses Postamtes geplant?
Ø Wenn ja, wann soll dieses Postamt geschlossen werden?
Ø Wenn ja, mit welcher Begründung soll dieses Postamt geschlossen werden?
Ø Wenn ja, wer soll die Agenden der Post nach der Schließung dieses Postamtes übernehmen?
Ø Wenn ja, mit welchen Kosten ist diese Übernahme verbunden?
Ø Ist die flächendeckende Versorgung laut § 7 Postmarktgesetz nach einer Schließung dieses Postamtes gegeben?
Ø Wie viele Personen sind derzeit im Postamt 5640 Bad Gastein beschäftigt?
Ø Was soll mit diesen Personen nach einer Schließung des genannten Postamtes geschehen?
Ø Wie viele und welche Postämter sollen 2011, 2012 und 2013 im Bundesland Salzburg geschlossen werden? (aufgegliedert auf Postämter und geplantem Datum der Schließung)
Eingangs möchte ich betonen, dass mir die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – insbesondere im ländlichen Raum – ein besonderes Anliegen ist. Aus diesem Grund wurde in dem von meinem Haus erarbeiteten Postmarktgesetz (PMG) erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.
Das neue Postmarktgesetz (PMG) ist grundsätzlich mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten. Hingegen jene Bestimmungen des PMG, welche die Post-Geschäftsstellen – und damit auch allfällige Schließungen eigenbetriebener Post-Geschäftsstellen – regeln, sind jedoch bereits mit 5. Dezember 2009 in Kraft getreten. Damit ist die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Regulierungsbehörde übergegangen. Diese hat die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen Verfahren zu prüfen. In diese Prüfung ist der neu gegründete Post-Geschäftsstellenbeirat, der aus je einem Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer besteht, einzubinden.
Weiters ist zu betonen, dass es mir ein besonderes Anliegen war, die rechtzeitige Information der Bürgermeister/innen über eine geplante Postamtsschließung im PMG zu verankern. Dem trägt der § 7 Abs. 5 PMG Rechnung welcher vorsieht, dass die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht von der beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Österreichische Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von 3 Monaten mögliche alternative Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.
Abschließend darf ich festhalten, dass die Entscheidung der Österreichischen Post AG, ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung darstellt. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.
Die Fragen 1 bis 12 beziehen sich insgesamt auf Vorgänge, die jedenfalls nicht die Vollziehung des PMG durch mich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG betreffen.