8082/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0074-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8197/J vom 31. März 2011 der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Projektes „CSI Hypo“ fällt in die Verantwortung der Geschäftsleitung der Bank. Diese hat sich gegenüber der Republik Österreich insbesondere auch verpflichtet, die Leistungen aller externen Berater nach gleichen Grundsätzen zu honorieren und dabei das allgemeine Effizienzgebot des Art. 126b B-VG zu beachten. Die Republik Österreich wird im Projekt „CSI Hypo“ von der Finanzprokuratur rechtlich beraten und vertreten, deren Personalaufwand durch das Projekt keine Steigerung erfahren hat, zumal die dadurch notwendigen erheblichen Mehrleistungen durch organisatorische Maßnahmen bewältigt werden konnten.
In der Finanzprokuratur wurden bis dato im Rahmen der Abwicklung des Bankenpaketes durch die Prokuraturanwälte 4.135 Stunden für die rechtliche Beratung und Vertretung des Bundes aufgewandt. Unter Zugrundelegung eines kalkulatorischen Stundensatzes von € 140,-- errechnen sich € 578.900,-- an bisherigen Beratungs- und Vertretungskosten, die allerdings zu keinen Mehrkosten beim Bund geführt haben. Geht man von einem durchaus marktüblichen Stundensatz für anwaltliche Leistungen in Höhe von € 400,-- aus, so hat der Bund durch die Beauftragung bzw. die Inanspruchnahme der Finanzprokuratur bisher bereits einen Betrag von € 1,654.000,--, den er sonst für die Beauftragung von Anwaltskanzleien aufwenden hätte müssen, eingespart.
Zu 2.:
Da die Aufarbeitung der Vergangenheit dazu dient, die Ursachen für den Vermögensverfall bei der HGAA zu ergründen, um in weiterer Folge auch geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen zu können, ist der überwiegende Teil der Aufgaben der „CSI Hypo“ auch natürlicher Bestandteil einer Unternehmens- bzw. Portfolio-Restrukturierung. Diese Aufgaben erfordern überwiegend Experten aus dem Bereich des Sanierungs-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts. Gleichfalls sind Wirtschaftstreuhänder und Experten mit spezifischem forensischem know-how erforderlich.
Die im Rahmen der „CSI Hypo“ eingesetzten externen Experten sind gemäß den jeweils auftragsspezifischen Anforderungen entsprechend auszuwählen und zu beauftragen. Darüber hinaus hat die Republik Österreich mit der Bank vereinbart, dass keine Personen in diesem Projekt zum Einsatz kommen dürfen, die in der Vergangenheit für die Bank und ihre Tochtergesellschaften und/oder deren Geschäftspartner als Berater tätig gewesen waren, es sei denn, die in der Vergangenheit erfolgten Beratungsleistungen wurden bereits untersucht und haben diese Untersuchungen keinen Hinweis auf ein schadensbegründetes Verhalten ergeben. Dabei ist auch von der Bank darauf zu achten, dass diese in der Vergangenheit der Bank nicht in Vorfälle verwickelt waren, die nun Gegenstand der umfassenden Untersuchungen sind.
Zu 3., 4., 7. u. 8.:
Die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Projektes „CSI Hypo“ fällt in die Verantwortung der Geschäftsleitung der Bank. Da die Bank Auftraggeberin der externen Experten ist, sind auch die Kosten für die Aufarbeitung der Vergangenheit von dieser zu tragen. Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist die Grundlage für die dem Management obliegende umfassende Restrukturierung der HGAA. Das Budget der Finanzprokuratur, das die Interessen der Republik Österreich in diesem Projekt wahrnimmt, wurde durch die Aufarbeitung der Vergangenheit nicht erhöht.
Zu 5.:
Die Republik Österreich als Käuferin hat sich bei der Notverstaatlichung zu einer Aufarbeitung der Ursachen für den Vermögensverfall bei der Bank und der Gründe öffentlich bekannt, die tatsächlich die staatliche Rettungsmaßnahme notwendig haben werden lassen. Deswegen musste sich die Bank mit der Zusammenarbeit im Projekt „CSI Hypo“ gegenüber der Republik Österreich verpflichten, durch eine gemeinsame „Post Acquisition“ Due Diligence die Vergangenheit der Bank umfassend zu untersuchen. Die Aufträge an die externen Experten haben daher dem Zweck des Projektauftrages zu entsprechen.
Zu 6., 9., 10. und 11.:
Die Finanzprokuratur ist bestrebt, bei der Aufarbeitung der Vergangenheit höchstmögliche Synergien und Effizienzen durch deren „Verzahnung“ mit der operativen Tätigkeit der Bank im Bereich der Restrukturierung zu ermöglichen. Aus dem Projekt wird an den Auftraggeber und Vertragspartner Republik Österreich und an den Aufsichtsrat der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG berichtet.
Über die Ergebnisse aus der in acht Teilbereiche strukturierten Aufarbeitung (Kreditportfolio, Leasingportfolio, Beteiligungen, Sponsoring- und Marketing, Beraterverträge, Geschäftsführung, Organverträge sowie Bulgarien und Ukraine) wird im Projekt laufend berichtet und sind in weiteren Analysen- und Aufarbeitungsschritten den verantwortlichen Personen- und Personengruppen zuzuordnen.
Zu 12.:
Negative Stellungnahmen sind nicht bekannt, vielmehr sind alle Behörden schon auf Grund des allgemeinen verfassungsrechtlichen Effizienzgebotes verpflichtet, von der Republik Österreich Schaden abzuwenden. Dafür ist es gerade erforderlich, die Ursachen für den rapiden Vermögensverfall bei der HGAA, die die Notverstaatlichung erforderlich gemacht hatte, herauszufinden, um diese zu beseitigen, straf- und zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und eine zielgerichtete Restrukturierung der HGAA vorzunehmen.
Zu 13. und 14:
Das Projekt „CSI Hypo“ wird bis zur Zweckerfüllung tätig sein. Der Umfang der im Rahmen der Untersuchungen notwendigen Tätigkeiten wird dabei die Auswahl und die Anzahl der dafür erforderlichen Experten bestimmen.
Selbst das Land Kärnten, das bis zur Notverstaatlichung einer der Eigentümer der HGAA war und überdies auch durch einen Haftungskommissär Einsicht in die Geschäftsführung der Bank hatte, hat den damaligen Bundesminister für Finanzen ersucht, die Ursachen für den rapiden Vermögensverfall bei der Bank vollumfänglich aufzuklären. Es liegt somit auch im Interesse des Landes Kärnten, dass die Untersuchungen erst abgeschlossen werden, wenn die Verantwortlichkeiten für die Verlustursachen abschließend zugeordnet werden können.
Mit freundlichen Grüßen