8084/AB XXIV. GP
Eingelangt am
31.05.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0072-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8202/J vom 31. März 2011 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass sich hinter dem Begriff „ausgestoppt“ ein Absicherungsmodell hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalgarantie verbirgt, das von einigen Anbietern gewählt wurde. Produkte der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge wurden keinesfalls von der FMA „ausgestoppt“. Welche Zukunftsvorsorgeprodukte davon betroffen sind, ist auch dem BMF nicht bekannt.
Zu 2. und 3.:
Nach der von der FMA jährlich veröffentlichten Publikation „Der Markt für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“ haben im Jahr 2009 (für 2010 liegt eine solche Publikation noch nicht vor) 22 Versicherungsunternehmen und 5 Kapitalanlagegesellschaften ein Zukunftsvorsorgeprodukt angeboten. Wie viele davon „ausgestoppt“ sind, ist dem BMF nicht bekannt.
Zu 4.:
Die §§ 108g ff EStG 1988 enthalten keine Informationsverpflichtung hinsichtlich der vom Anbieter ausgewählten Absicherungsstrategie.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMF.
Zu 5.:
Diese Frage richtet sich an die FMA und kann vom BMF nicht beantwortet werden.
Zu 6. bis 8.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMF.
Zu 9. bis 14.:
Es kommt dem BMF kein Informations- und Fragerecht in dieser Angelegenheit zu.
Mit freundlichen Grüßen