8091/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR1000/0072-III/BK/7/2011

                       

     Wien, am       . Mai 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen haben am
31. März 2011 unter der Zahl 8153/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verfolgungshandlungen gegen Abgeordnete“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Es wird darauf hingewiesen, dass in der folgenden Auflistung die Namen der Betroffenen unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht genannt werden.

 

Seit 1.9.2009 hat das Büro für Interne Angelegenheiten bzw. das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung 12 Berichte gegen Nationalrats-abgeordnete, Mitglieder des Bundesrates oder Landtagsabgeordnete an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Weitere Ermittlungshandlungen aus Eigenem wurden vom Büro für Interne Angelegenheiten bzw. dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung nicht gesetzt.


 

Im Jahr 2009 wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt aufgrund einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue gegen einen Landtagsabgeordneten geführt. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Burgenland. Ein Abschlussbericht wurde an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt im Jahr 2009 durch das Landeskriminalamt Burgenland übermittelt. Das Verfahren wurde noch im Jahre 2009 eingestellt.

 

Es wurde seit dem Jahr 2009 ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Tier - und Pflanzenstandes gegen eine Person geführt, die zum damaligen Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Tirol, Das Verfahren ist zwischenzeitlich eingestellt worden.

 

Im Jahr 2009 wurde gegen eine Person, die zum damaligen Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war, wegen Verdachts der Körperverletzung Anzeige an die Staatsanwaltschaft Krems erstattet. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Niederösterreich.

 

Im Jahr 2009 wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien aufgrund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches gegen eine Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Niederösterreich.

 

Im Jahr 2009 wurde eine Person, die zum damaligen Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war, bei der Sicherheitsdirektion Wien wegen Verdachts der Anstiftung zu einer strafbaren Handlung und bei der Sicherheitsdirektion Innsbruck wegen des Verdachtes der Unterschlagung angezeigt. Der gesamte Akt wurde 2009 an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Wien. Das Verfahren ist zurzeit bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig.

 

Eine Person, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war, war als Lenker eines Kraftfahrzeuges 2009 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Wien.

 

Im Jahr 2009 wurde über eine Person, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war, wegen des Verdachtes des Raufhandels von der Sicherheitsdirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien berichtet.


 

Im Jahr 2009 wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien aufgrund einer Strafanzeige der Bundespolizeidirektion Wien ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der versuchten Körperverletzung sowie Widerstandes gegen die Staatsgewalt gegen eine Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Nationalrates war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Wien.

 

Im Jahr 2010 wurde eine Person, die zum damaligen Zeitpunkt Abgeordneter des Burgenländischen Landtages war, über Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt durch Beamte des LKA Burgenland als Beschuldigter wegen des Verdachtes der Beteiligung am Delikt der betrügerischen Krida einvernommen.

 

Im Jahr 2010 wurde ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachtes der Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung gegen eine Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens Abgeordneter des Nationalrates war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Steiermark.

 

Im Jahr 2010 wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg nach einer Strafanzeige wegen des Verdachtes der fahrlässigen Gemeingefährdung ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Salzburger Landtages war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Salzburg.

 

Im Jahr 2010 wurden kriminalpolizeiliche Erhebungen gegen eine Person wegen des Verdachtes der Körperverletzung geführt, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Bundesrates war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Kärnten.

 

Im Jahr 2010 wurde über eine Person, die zu diesem Zeitpunkt Angehöriger des Nationalrates war, von der Sicherheitsdirektion Wien wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung sowie der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht an die Staatsanwaltschaft Wien Bericht gelegt, welche die weiteren Einvernahmen durchführte.

 

Im Jahr 2011 wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Salzburg aufgrund einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung gegen eine Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter des Salzburger Landtages war. Ermittelnde Behörde war die Sicherheitsdirektion Salzburg.


 

Darüber hinaus wurden Ermittlungshandlungen gegen Personen, die Abgeordnete sind oder waren, im Auftrag der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Die Beantwortung zu diesen Fällen liegt nicht in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Aus Eigenem wurden vom Bundesministerium für Inneres  keine der angeführten Maßnahmen gegen den angeführten Personenkreis durchgeführt. Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.