8094/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0282-II/10/a/2011 

           

 

   Wien, am         . Mai 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Sacher, Genossinnen und Genossen haben am                     31. März 2011 unter der Zahl 8171/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der „Streichung von Planstellen der Grenzüberwachungsposten in den Bezirken Gmünd, Horn und Waidhofen/Thaya“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Am 25. März 2011 wurde zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Niederösterreich eine schriftliche Sicherheitsvereinbarung getroffen, die eine gemeinsame Willensbekundung darstellt.

 

Zu Frage 2:

Die Sicherheitsvereinbarung wurde zur konsequenten Fortführung der ausgezeichneten si-cherheitsdienstlichen Versorgung der einzelnen Regionen und zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung getroffen. Weiters soll die Effektivität der polizeilichen Leistung mit folgenden Kernpunkten für die nächsten 2 Jahre gesteigert werden:

·         Personalmaßnahmen (Neuaufnahmen und Versetzungsmaßnahmen nach NÖ)

·         Planstellensystemisierungen auf belasteten Polizeiinspektionen


·         Dienstbetriebsaufnahme des „Operativen Zentrums für Ausgleichsmaßnahmen (OZ-AGM) in Wr. Neustadt

·         Schwerpunktaktionen – Soko Ost

·         Infrastruktur und Ausrüstung (Verbesserung der Rahmenbedingungen)

 

Zu den Fragen 3 bis 7:

Im Zeitraum Juni 2011 bis Jänner 2013 sind insgesamt 300 Neuaufnahmen, 200 Versetzungen, der Vollausbau des Operativen Zentrums für Ausgleichsmaßnahmen (bis zu 65 Exekutivbedienstete) sowie die Zusystemisierung von mehr als 50 Exekutivplanstellen auf belastete Polizeiinspektionen im Bereich des Landeskommandos für NÖ geplant.

Der genaue Zeitpunkt sowie die detaillierte organisatorische Zuordnung der zu versetzenden Bediensteten wurden noch nicht festgelegt. Im Zuge von Versetzungen aus anderen Bundesländern wird darauf geachtet, dass diese durch entsprechende Neuaufnahmen kompensiert werden. Das heißt, dass es durch die vorgesehenen Maßnahmen zu keiner Belastung anderer Bundesländer respektive der übrigen Landespolizeikommanden kommen wird.

 

Zu Frage 8:

Wie bereits mehrfach in den Medien (Kurier, Der Standard, NÖ Nachrichten, und Kronen Zeitung) berichtet wurde, ist derzeit keine Änderung der Organisationsstruktur bei Polizeiinspektionen in NÖ, respektive im Waldviertel, außerhalb der Maßnahmen für den Aufbau einer bundesweiten Ausgleichsmaßnahmen(AGM)-Organisationsstruktur vorgesehen. Durch die im Jänner 2011 im Rahmen dieses Aufbaues mit Wirksamkeit 1. Juli 2011 verfügten Maßnahmen gelten die Grenzpolizeiinspektionen (GPI) in Niederösterreich mit 30. Juni 2011 funktional als aufgelöst. Nachfolgende Standorte von GPI werden mit dem Wirksamkeitsdatum 1. Juli 2011 aufgegeben: Gmünd-Nagelberg, Harmanschlag, Schönau, Fratres, Drosendorf, Oberthürnau, Hardegg, Mitterretzbach, Kleinhaugsdorf, Schrattenberg, Hohenau a.d. March  und Berg.

 

 Zu den Fragen 9, 10 und 12:

Nach dem Inkrafttreten der Schengenerweiterung und des dadurch erforderlichen sukzessiven Aufbaues einer bundesweiten überregionalen AGM-Struktur wurden die Planstellen der Grenzdienststellen im so genannten „Schengen-Planstellenpool“ zusammengefasst, aus dem die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen und AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) sowie die erforderlichen Arbeitsplätze bei anderen Organisationseinheiten abgedeckt werden.


Zur Frage 11:

Stichtag 1. März 2011:

BPK Bruck a/d  Leitha

 

 

 

GPI Berg

14

 

GPI Hainburg-Stromdienst

18

BPK Gänserndorf

 

 

 

GPI Hohenau

22

 

GPI Dürnkrut

9

 

GPI Marchegg-Stromdienst

24

BPK Gmünd

 

 

 

GPI Gmünd

44

 

GPI Gmünd-Nagelberg

22

 

GPI Harmanschlag

14

 

GPI Schönau

36

BPK Hollabrunn

 

 

 

GPI Kleinhaugsdorf

14

 

GPI Mitterretzbach

9

 

GPI Hardegg

12

 

GPI Untermarkersdorf

23

BPK Horn

 

 

 

GPI Oberthürnau

7

 

GPI Drosendorf

9

BPK Mistelbach

 

 

 

GPI Drasenhofen

21

 

GPI Schrattenberg

5

 

GPI Laa/Thaya

43

 

GPI Großkrut

16

BPK Waidhofen a/d Thaya

 

 

 

GPI Fratres

11

 

GPI Weikertschlag

20

 

Zu Frage 13:

Auf Grund der Zusage meiner Vorgängerin im Innenressort werden im Zuge dieser Strukturmaßnahmen keine amtswegigen Versetzungen betroffener Bediensteter gegen ihren Willen außerhalb des Bezirkes, in dem sie derzeit Dienst versehen, vorgenommen.

 

Zu Frage 14:

Die AGM-Organisationsstruktur ist auf eine überregionale Abdeckung der Einsatzräume ausgerichtet. Durch die operative Vernetzung der Einzugsbereiche in den Grenzregionen über die maßgeblichen Verkehrsträger (Straße, Schiene) bis in die Ballungsräume können effektive Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbe-reiche umgesetzt werden. Darüber hinaus kann bei auftretenden Hotspots durch die Möglichkeit der raschen überregionalen Kräftekonzentration im Rahmen von AGM-Schwerpunktaktionen wirkungsvoll reagiert werden.