8095/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

GZ: BVT-1-RE/5337/2011

Wien, am     . Mai 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Sonja Ablinger, Kurt Gassner, Genossinnen und Genossen haben am 31. März 2011 unter der Zahl 8178/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang des BMI mit Vorfällen rechtsextremen Hintergrundes und deren Verfolgung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Sowohl nach der ersten als auch nach der zweiten Sachbeschädigung wurden unverzüglich umfangreiche kriminalpolizeiliche Erhebungen und Ermittlungen durchgeführt. Maßnahmen zum Schutz der Gedenkstätte wurden schon vor den Sachbeschädigungen getroffen. Nach der zweiten Sachbeschädigung wurden die Schutzmaßnahmen noch erheblich intensiviert. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass aus kriminaltaktischen Gründen weder über Ermittlungsmaßnahmen noch über die verstärkten Schutzvorkehrungen Details bekannt gegeben werden können.

 

Zu Frage 4:

Es wurden kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Aus kriminaltaktischen Gründen können darüber aber keine Details bekannt gegeben werden.


Zu Frage 5:

Polizeibeamte werden schon in der Grundausbildung und in weiterer Folge im Verlauf ihrer beruflichen Fortbildung bei zahlreichen Veranstaltungen zu dieser Thematik umfassend sensibilisiert.

 

Zu Frage 6:

Die Anzahl der systemisierten Beamten blieb in den letzten Jahren unverändert. Darüber hinaus werden anlassbezogen Beamte aus anderen Bereichen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder auch aus dem Personalstand des Landespolizeikommandos nach Bedarf temporär dienstzugeteilt.

 

Zu Frage 7:

Von der zuständigen Polizeiinspektion wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Erhebungen zur Aufklärung der Taten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durchgeführt. Es gingen aber auch nach der umfassenden medialen Berichterstattung bis dato keine zweckdienlichen Hinweise ein. Der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde ein Bericht wegen Verdachts des Diebstahls und der Sachbeschädigung übermittelt.

 

Zu Frage 8:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 9:

Die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden zur Aufklärung der Straftaten werden und wurden unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durchgeführt. Aus kriminaltaktischen Gründen können darüber aber keine Details bekannt gegeben werden. Das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen lässt sich wie folgt zusammenfassen: 16 Hausdurchsuchungen im Herbst 2010, 6 Hausdurchsuchungen im April 2011, drei Festnahmen.

 

Zu Frage 10:

Es gibt keinen solchen Vergleich.