81/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0018-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

Wien,       . Dezember  2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 25/J-NR/2008 betreffend Winterreifenpflicht für PKW, die die Abgeordneten Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete am 28. Oktober 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Ø        Welche Pflichten, Rechte und Konsequenzen hat ein PKW-Lenker nach derzeitiger gesetzlicher Lage, wenn die winterlichen Straßenverhältnisse nachweislich erst während der Fahrt eingetreten sind?

 

Die Bestimmung des § 102 Abs. 8a KFG sagt ganz eindeutig, dass der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 während des Zeitraumes von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses nur in Betrieb nehmen darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Sollten die winterlichen Fahrbahnverhältnisse erst während der Fahrt eingetreten sein, so ändert das nichts daran, dass ein Verstoß gegen die genannte Bestimmung vorliegt und somit eine Verwaltungsübertretung begangen wird.

 

Zu Frage 2:

Ø        Wie viele PKW in Österreich waren im Schnitt bisher während der Wintermonate mit Winterreifen ausgestattet und wie viele davon waren

 

Ø        PKW mit inländischen Kennzeichen

Ø        PKW mit ausländischen Kennzeichen?

 

 

 

 

Die letzte diesbezügliche Erhebung wurde vom Kuratorium für Verkehrssicherheit im Jahr 2007 in zwei Tranchen durchgeführt.

Die erste Erhebung fand von 22. bis 25. Oktober 2007 statt. Dabei wurden 2.750 PKW, davon 239 mit ausländischen Kennzeichen, erfasst. 52% der PKW mit inländischen Kennzeichen und 46% der PKW mit ausländischen Kennzeichen waren mit Winterreifen ausgestattet.

Die zweite Erhebung fand in der letzten November- und ersten Dezemberwoche 2007 statt. Dabei wurden 2.636 PKW, davon 189 mit ausländischen Kennzeichen, erfasst. 93% der PKW mit inländischen Kennzeichen und 95% der PKW mit ausländischen Kennzeichen waren mit Winterreifen ausgestattet.

 

Zu Frage 3:

Ø        Wer setzt fest, an welchen Tagen und ab welchem Straßenzustand wo in Österreich winterliches Wetter herrscht und damit das Fahren mit Winterreifen Pflicht ist?

 

Die gesetzliche Bestimmung des § 102 Abs. 8a KFG erfordert keine individuellen Festsetzungen, an welchen Tagen und ab welchem Straßenzustand wo in Österreich winterliches Wetter herrscht.

Ob winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen und das Fahrzeug somit nur mit Winterreifen verwendet werden darf, ist vom jeweiligen Lenker bzw. im Falle einer Kontrolle von den Polizeiorganen zu beurteilen.