8102/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0333-IV/8/2011

Wien, am      . Mai 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordneter haben am
31. März 2011 unter der Zahl 8194/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tetra-Funksystem (BOS)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Bund-Ländermodell zur Errichtung des einheitlichen und gemeinsamen Digitalfunksystems für alle BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), welches mit dem ersten Bundesland (Tirol) erarbeitet wurde sieht eine Kooperation in der Errichtung vor. Das jeweilige Bundesland ist für die Standorte verantwortlich und der Bund für das Funknetz per se. Wesentliche Gründe für die gemeinschaftliche Erarbeitung dieses Modells waren, dass das Land die Nähe zu den Standorten hat und dass der Bau der Standorte einen wichtigen wirtschaftspolitischen Faktor in der Region darstellt. Nähe zu den Standorten bedeutet konkret:

·         Vorteile in der Akquisition

·         Teilweise Nutzung eigener Objekte bzw. Objekte der BOS und damit vorhandener Infrastrukturen sowie damit verbunden keine oder geringere Mietkosten bei Einmietobjekten


·         Möglichkeit der Reduzierung der Stromkosten durch Sondertarife beim jeweiligen Landesenergieversorger

·         Möglichkeit der Reduzierung der Betriebskosten durch Eigenwartung

 

Die Bundesländer Tirol und Wien verfügen seit dem Jahr 2006 über einen landesweiten Vollbetrieb mit dem Digitalfunk. Das Bundesland Niederösterreich ist seit September 2009 flächendeckend versorgt.

Im Bundesland Steiermark wurde auf Basis der Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung und des Landtages die Finanzierung zur Errichtung von 350 erforderlichen Standorten für den landesweiten Ausbau sichergestellt. Im Juli 2010 wurde mit dem Ausbau des flächendeckenden Digitalfunknetzes in der Steiermark begonnen. Bis 2014 wird eine schrittweise Inbetriebnahme aller Bezirke in der Steiermark erfolgen.

Das aktuelle Arbeitsübereinkommen der Burgenländischen Landesregierung sieht „die Realisierung eines bundesweit einheitlichen digitalen Funksystems für die Blaulichtorganisationen im Burgenland“ als „einen richtigen Schritt zur Vernetzung dieser im Einsatzfall“ an. Das Bundesministerium für Inneres steht mit dem Land Burgenland hinsichtlich einer Länderbeteiligung in intensiven Gesprächen.

Für die Fußball-Europameisterschaft 2008 wurden für die flächendeckende Funkversorgung der Stadt Salzburg durch die Firma TETRON 8 Standorte errichtet und im April 2008 in Betrieb genommen. Seit diesem Zeitpunkt wird der Digitalfunk in der Stadt Salzburg von der Polizei genutzt. In Lofer wurde durch das Rote Kreuz Salzburg ein Standort errichtet, um die grenzübergreifende Koordination von Einsätzen des Roten Kreuzes mit dem Land Tirol zu ermöglichen. Dieser Standort wurde im Juni 2010 in Betrieb genommen. Um den flächendeckenden Ausbau des Bundeslandes umzusetzen, laufen intensive Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Salzburg.

Im Bundesland Kärnten wurden für die der Stadt Klagenfurt zur flächendeckende Funkversorgung bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 durch die Firma TETRON 5 Standorte errichtet und im April 2008 in Betrieb genommen. Seit dem wird der Digitalfunk in der Stadt Klagenfurt von der Polizei genutzt. Um den weiteren Ausbau des Bundeslandes Kärnten voranzutreiben, laufen Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Kärnten.

Um den Ausbau des Bundeslandes Oberösterreich voranzutreiben, finden laufend intensive Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Oberösterreich statt. Das Land Oberösterreich hat gegenüber dem Bundesministerium für Inneres jedenfalls sein Interesse bekundet.

Das Bundesland Vorarlberg verfügt nach eigenen Angaben derzeit über eine ausreichend bestehende Funknetzlösung. Es werden Optionen geprüft die zum Ziel haben, auch im Bundesland Vorarlberg die österreichweite Funkversorgung mit Digitalfunk zu ermöglichen.


Bis Jahresende 2014 wird der Ausbau des Bundeslandes Steiermark vollständig abgeschlossen sein. Der restliche Ausbau der verbleibenden Bundesländer steht in Abhängigkeit von der Entscheidung dieser, da wie bereits ausgeführt das Modell zur Errichtung (Bund-Ländermodell) eine Kooperation vorsieht.  

 

Zu Frage 4:

Die Aufgabenaufteilung zwischen den Bundesländern und dem Bund (Bundesministerium für Inneres) sieht ein klares Modell vor: Das jeweilige Bundesland ist für die Standorte des Funknetzes verantwortlich und der Bund für das Funknetz per se. Die Gebühren des Bundesministeriums für Inneres, die an den Netzbetreiber TETRON für die Bereitstellung des Funkdienstes zu entrichten sind und sich nach dem Ausbausstand richten, werden ab den Zeitpunkt des Vollausbaus rd. EUR 36 Mio. p.a. betragen.

 

Zu Frage 5:

Für die Bundesländer (Landespolizeikommanden) fallen keine Kosten an.

 

Zu Frage 6:

Aufgrund des Bund-Ländermodells wirken sich die Investitionskosten für die Standorte zu einem überwiegenden Anteil im Wirkungsbereich der Bundesländer aus. Der Betrieb der einzelnen Standorte, welcher durch die Bundesländer wahrgenommen wird, steht dann im OPEX-Bereich einer überwiegenden Kostentragung des Bundes gegenüber und zwar für 25 Jahre ab Vollausbau. Eine genaue Abschätzung der Anteile hängt dem Ergebnis der Funknetzplanung, von der Höhe der Standortkosten, der Höhe der Betriebskosten für die Standorte, etc. ab und kann daher global nicht gegeben werden.

 

Zu Frage 7:

Bereits vor der Ausschreibung wurde ein Finanzierungsplan mit einer Gesamtkostenaufstellung über die gesamte Projekt- und Betriebsdauer erstellt. Die erforderlichen Budgetmittel sind mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen  im Rahmen des Budgets des Bundesministeriums für Inneres sichergestellt.