8103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR1000/0070-II/BK/7.1/2011

 Wien, am        . Mai 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 31. März 2011 unter der Zahl 8201/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach §168a Strafgesetzbuch – Pyramidenspiele/Schenkkreise im Jahr 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die statistischen Daten zu Ketten- und Pyramidenspielen nach § 168a StGB können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Es handelt sich dabei um bei der Staatsanwaltschaft angezeigte Fälle. Die namentliche Bekanntgabe der Verdächtigen ist aus Datenschutzgründen bei laufenden Verfahren nicht möglich.

Bei abgeschlossenen Verfahren können wegen der lediglich statistischen Aufbereitung der Daten keine Namen von Beschuldigten angeführt werden.

 

Eine Auswertung der Anzeigen erfolgt in der Kriminalstatistik hinsichtlich der örtlichen Wirkungsbereiche der Sicherheitsbehörden I. und II. Instanz und nicht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeiten der Gerichtshöfe bzw. Staatsanwaltschaften. Aus diesem Grund wurde im Hinblick auf die gebotene Verwaltungsökonomie eine Auswertung nach Bundesländern, nicht aber nach örtlicher Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften durchgeführt.


 Jahr 2010

 Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Burgenland

                          -

                     -

 Kärnten

                          -

                     -

 Niederösterreich

                         1

                     1

 Oberösterreich

                         2

                     1

 Salzburg

                          -

                     -

 Steiermark

                         3

                     2

 Tirol

                          -

                     -

 Vorarlberg

                          -

                     -

 Wien

                         2

                     1

 Österreich Gesamt

                         8

                     5

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Vom Bundesministerium für Inneres werden bei staatsübergreifenden Erhebungen die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle wie Interpol, Europol oder auch die entsendeten Verbindungsbeamten genutzt. Alle diese Kanäle wurden auch im Jahr 2010 im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit verwendet. Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht möglich.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Bereich des Pyramidenspiels keine Anlass unabhängigen Recherchen im Internet durchgeführt werden. Zusätzlich tritt gerade im Internet das Problem auf, dass diese Internetseiten meist von Servern aus dem Ausland betrieben werden. Zusätzlich muss davon ausgegangen werden, dass sich die Täter zur Verschleierung ihrer wahren Herkunft so genannter Proxyserver auf der ganzen Welt bedienen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Da Schenkkreise auch unter dem allgemeinen Begriff Pyramidenspiel statistisch erfasst werden, können dazu keine gesonderten Angaben gemacht werden. Bezüglich statistischer Daten wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.

Im Bezug auf die internationale Zusammenarbeit wird auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 verwiesen.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Es werden laufend sicherheitsbehördliche Erhebungen gegen Betreiber von Pyramidenspielen geführt. Gegen einen Schenkkreis wird seit 2008 in Salzburg ermittelt und der Abschlussbericht wurde im Februar 2010 an die Staatsanwaltschaft Salzburg erstattet.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht möglich.


Zu Frage 11:

Angebote zur Teilnahme an Gewinnerwartungssytemen nach § 168a StGB werden zunehmend über das Internet verbreitet, wobei die Organisatoren nur schwer auszuforschen sind, da die Verbreitung über Server erfolgt, die ihren Standort in den verschiedensten Ländern bzw. Kontinenten haben. Um solche Betreiber auszuforschen, sind vielfach langwierige justizielle Rechtshilfeverfahren notwendig. Darüber hinaus stellt die mangelnde Tatortzuständigkeit immer wieder ein Hindernis für die weitere Verfolgung im Inland dar.