8105/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0285-III/6/2011

Wien, am       . Mai 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am                      1. April 2011 unter der Zahl 8210/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Volkszählung 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die für die Durchführung des Finanzausgleichs erforderliche Feststellung der Zahl der Wohnbevölkerung wird durch die bevorstehende Registerzählung 2011 abgedeckt. Aufgrund der bereits durchgeführten Proberegisterzählungen besteht kein Zweifel, dass die „Aufteilung der Steuermittel“ aufgrund dieser Rechtsgrundlage gesetzeskonform und sachadäquat  erfolgen kann.

Die Erhebung der in Frage 1 erwähnten übrigen Merkmale ist aufgrund des Registerzählungsgesetzes nicht mehr vorgesehen. Bei der Verabschiedung des Registerzahlungsgesetzes im Jahr 2006 haben die Ressorts keinen entsprechenden Bedarf gemeldet.


Zu den Fragen 3 und 4:

Gemäß § 14 Z 2 des Registerzählungsgesetzes fallen Erhebungen gemäß § 1 Abs. 3 des Registerzählungsgesetzes (diese Bestimmung bezieht sich auf eine personenbezogene Vollerhebung der Umgangssprache und auf eine nicht personenbezogene Erhebung des Religionsbekenntnisses) in die Kompetenz jenes Bundesministers (jener Bundesministerin),

der (die) die betreffende Statistik für die Wahrnehmung von in seinem (ihrem) Zuständigkeitsbereich fallenden Bundesaufgaben benötigt, somit nicht in die Kompetenz der Bundesministerin für Inneres.