8106/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am 01. Juni 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0077-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8213/J vom 1. April 2011 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Bei der Evaluierung von Umwelt- und Sozialaspekten bei Projekten kommen die auf
OECD-Ebene international vereinbarten „Common Approaches“ (der volle Namen lautet: „Revised Council Recommendation on Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“) zur Anwendung. Diese sind auf nationaler österreichischer Ebene im vom Bundesministerium für Finanzen beauftragten Umweltprüfverfahren der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) umgesetzt.

 

Darin ist u.a. festgelegt, dass internationale Standards wie beispielsweise Weltbank-, IFC- oder europäische Standards anzuwenden sind. In diesen werden auch die Inhalte und die Qualität von Umweltverträglichkeitsstudien (EIAs) geregelt. Darüber hinaus sind im Annex II


der „Common Approaches“ Vorgangsweise und Inhalt von EIAs explizit festgelegt. Dies
sorgt für einheitliche Mindestqualitätsstandards der EIAs. Durch ex-ante Bekanntmachung der Befassung mit dem Projekt und öffentliche Zurverfügungstellung von EIA/Umweltinformationen werden Stakeholder zu Kommentaren eingeladen. Im Rahmen der Projektprüfung werden themenbezogen und einzelfallbezogen anerkannte unabhängige Experten beigezogen.

 

Zu 2. bis 4.:

Ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung findet sich jedenfalls in den
Policy-Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen an die OeKB , die auf der
OeKB-Website publiziert sind wie z.B.:

 

„Nachhaltige Entwicklung/Sustainable Lending

Exportgeschäfte an HIPC-Länder sollen zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Die Vergabe von öffentlich unterstützten Exportkrediten soll verantwortungsbewusst erfolgen und zur nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Abnehmerlandes beitragen. Zur Stärkung dieses Grundgedankens hat die Exportkreditgruppe Prinzipien und Leitsätze für die Vergabe von öffentlich unterstützten Exportkrediten an öffentliche Abnehmer in Ländern mit niedrigem Einkommen beschlossen. Diese sehen u.a. vor, dass die Schuldentragfähigkeitsanalysen von IWF und Weltbank berücksichtigt und etwaige Beschränkungen für kommerzielle Kredite beachtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass kommerzielle Exportkredite an diese Länder nicht zu einer künftigen Schuldenkrise beitragen.“

 

Grundsätzlich kann man sagen, dass in der Regel die Projekte im Rahmen der staatlichen Exporthaftungen sowohl positive Umweltauswirkungen als auch positive soziale Auswirkungen haben.

Für Details sei u.a. auf folgende Dokumentationen verwiesen:

-         Jährlicher Tätigkeitsbericht des Beirates gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) an das Parlament

-         Jährlicher OeKB - Nachhaltigkeitsbericht

-         Relevante BMF-Webseiten

-         ETA/Arbos Studie

 

Es darf festgehalten werden, dass auf Umweltauswirkungen und damit auf Nachhaltigkeitsaspekte bei sensiblen größeren Projekten auch in den Quartalsberichten des Bundesministers für Finanzen an den Hauptausschuss des Nationalrates näher eingegangen wird; weiters stellen diese Aspekte einen wichtigen Teil der Projektprüfung durch die gemäß AusfFG damit beauftragte OeKB und der Unterlagen für die Begutachtung durch den
AusfFG-Beirat dar.

 

Darüber hinaus nimmt das Bundesministerium für Finanzen gerade bei konzessionell finanzierten Projekten im Rahmen der österreichischen Soft-Loan-Politik auch auf das Kriterium der Nachhaltigkeit in den Empfängerländern besonders Bedacht.

 

Neben der in der Praxis dargelegten Orientierung an Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beabsichtigt das Bundesministerium für Finanzen bei nächster Überarbeitung der BMF-Website diesen Aspekt der Orientierung an Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung noch deutlicher als bisher zum Ausdruck zu bringen. Schon jetzt wird auf der BMF-Website auf Teilaspekte wie Corporate Social Responsibility und Sustainable Lending hingewiesen.

 

Zu 5.:

Am sinnvollsten erscheint eine Fokussierung hinsichtlich Sozial- und Menschenrechtsaspekten auf in dieser Hinsicht sensible Projekte. Damit kann mit den vorhandenen Ressourcen eine relativ effiziente Vorgangsweise erreicht werden, wenn man sich die große Anzahl von
(1000 – 2000) Neuanträgen pro Jahr vergegenwärtigt und damit eine Relation zu Art und Größe der jeweiligen Anträge herstellt.

 

Hierbei ist besonders wünschenswert, dass die österreichische Vorgangsweise im Einklang mit jener in den anderen OECD-Ländern erfolgt. Derzeit ist in der OECD eine Überarbeitung der „Common Approaches“ im Gange, wo die Berücksichtigung von Sozial- und Menschenrechtsaspekten ein wesentlicher Bereich ist. Dabei sollte beachtet werden, dass die Konkurrenz aus Nicht-OECD-Staaten in der Regel weniger Augenmerk auf Umwelt- und Sozialkriterien legt.

 

Im Übrigen werden antragstellende Unternehmen ausdrücklich auf die „OECD-Guidelines for Multi National Enterprises“ verwiesen, ebenso trägt die BMF-Website zur Bewusstseinsbildung Richtung Corporate Social Responsibility und den OECD-Guidelines bei.


Zu 6.:

Menschenrechtsaspekte fließen bereits bisher in die von der OeKB als Beauftragte des Bundes wahrzunehmende Länderrisiko- und umfassende Projektbeurteilung ein und werden im Rahmen der Corporate Social Responsibility der OeKB in Verantwortung wahrgenommen. Menschenrechte bildeten u.a. bereits 2009 einen inhaltlichen Schwerpunkt im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements. Siehe dazu auch den Nachhaltigkeitsbericht der OeKB für das Jahr 2009.

 

Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass sich die OeKB zu den 10 Prinzipien des „UN Global Compact“ verpflichtet hat.

 

Hinsichtlich Menschenrechtsprüfungen orientiert sich Österreich an der internationalen Vorgangsweise der OECD-Länder und der dazu relevanten internationalen Standards. Dabei greift die OeKB auf kompetente externe Berater zurück. An diesem Verfahren wird in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen derzeit noch gearbeitet, jedoch werden die Resultate zeitgemäß den Stakeholdern kommuniziert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.