8110/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 
 


BMJ-Pr7000/0095-Pr 1/2011

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 8212/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „externe Erstellung der Novelle zwecks Entschärfung des Korruptionsstrafrecht 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Der am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag wurde zu 273 d.B. am 30. Juni 2009 im Justizausschuss behandelt und beschlossen, bevor der Nationalrat am 8. Juli 2009 der Vorlage des Justizausschusses zustimmte. In die Erarbeitung des Initiativantrags des Parlaments war das Bundesministerium für Justiz (BMJ) eingebunden. Aufträge an außerhalb des BMJ gelegene Stellen wurden nicht erteilt, daher sind auch keine Kosten angefallen.


Ganz allgemein wird aber betont, dass das BMJ im legislativen Gesetzwerdungsprozess regelmäßig zusätzliche fachliche Expertise zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage heranzieht.

 

Wien,      . Mai 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl