8115/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0076-I 3/2011    

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 31. Mai 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen vom 8. April 2011, Nr. 8280/J, betreffend Österreichische Staats­druckerei: Wo Staat draufsteht, sollte eigentlich auch Staat drinnen sein

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen vom 8. April 2011, Nr. 8280/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Es wurde ein Auftrag am 3.4.2005 an die Österreichische Staatsdruckerei Holding AG vergeben.


Leistungsumfang war die Produktion von 2.000 Stk. Strahlenschutzpässen gemäß § 47 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (inkl. Webapplikation zum Transfer der personenbezogenen Daten zwecks Personalisierung der Pässe).

Auftragswert umfasste € 48.600,- zzgl. 20% MWSt (dazu kommen € 8,60 für die Personalisierung je Pass, die periodisch von der ÖSD auf Basis der jeweils erbrachten Leistung gegenüber dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) verrechnet werden).

 

Im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie 90/641/Euratom ("Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlungen beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind") hinsichtlich Fälschungssicherheit der Strahlenschutzpässe orientierte sich die Herstellung der Strahlenschutzpässe betreffend die Sicherheitsmerkmale an den in Österreich - von ÖSD - ausgestellten Reisepässen (d.h. Druck auf Sicherheitspapier mit Wasserzeichen und UV-Fäden, Sicherheitsfaden, Laser-Lochnummerierung sowie eingenähtes Laminat über der personalisierten Seite).

Angaben zu den nachgeordneten Dienststellen werden auf Grund des zu hohen verwaltungsökonomischen Aufwandes nicht gemacht.

 

Zu Frage 2:

 

Das BMLFUW hat keine Aufträge an die in der Frage genannten Unternehmen vergeben.

 

Zu den Fragen 3 bis 11:

 

Es wurden keine Aktivitäten dieser Art unterstützt. Im Übrigen betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des BMLFUW.

 

Der Bundesminister: